01.09.2013 Aufrufe

Recht und Urteile - WMD Brokerchannel

Recht und Urteile - WMD Brokerchannel

Recht und Urteile - WMD Brokerchannel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RECHT <strong>und</strong> RECHTSPRECHUNG I Stand März 2013<br />

Mögliche Gr<strong>und</strong>lagen der Haftung<br />

bei gescheiterten Fondsbeteiligungen<br />

1. Prospekthaftung im engeren Sinn<br />

Prospekthaftung für sog. „typisiertes“ Vertrauen; Anknüpfungspunkt: Verletzung von Sorgfalts-<br />

pflichten im Zusammenhang mit der Prospekterstellung<br />

Haftung der Initiatoren, Hintermänner pp.<br />

2. Prospekthaftung im weiteren Sinn<br />

Einstehenmüssen für Prospektfehler durch bestimmte Personen <strong>und</strong> Personengruppen, die im Zu-<br />

sammenhang mit der Emission einer Fondsbeteiligung bestimmte Aufgaben übernehmen, z.B.<br />

Treuhänder, Treuhandkommanditisten, Gründungsgesellschafter abgeleitet aus allgemeinen recht-<br />

lichen Bestimmungen<br />

(c.i.c. - Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder pVV - positive Vertragsverletzung)<br />

3.1. <strong>Recht</strong>slage bis 31.05.2012:<br />

Die Haftung nach Verkaufsprospektgesetz<br />

Haftung bei fehlerhaftem Prospekt - § 13 VerkProspG - sowie die Haftung bei fehlendem Prospekt<br />

- § 13a VerkProspG<br />

3.2. <strong>Recht</strong>slage ab 01.06.2012:<br />

Die Haftung nach Vermögensanlagengesetz<br />

Haftung bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt - § 20 VermAnlG - sowie die Haftung bei fehlendem<br />

Verkaufsprospekt - § 21 VermAnlG - sowie seither neu: Haftung bei unrichtigem Vermögensanlagen<br />

Informationsblatt - § 22 VermAnlG<br />

4. Haftung aus Vertrag<br />

Haftung aus einem - im Regelfall stillschweigend zustande gekommenen - Auskunfts- bzw.<br />

Beratungsvertrag<br />

5. Haftung aus Delikt<br />

§ 826 BGB <strong>und</strong> § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem Schutzgesetz, z.B. § 263 StGB - Betrug -<br />

oder § 264a StGB - Kapitalanlagebetrug<br />

Bildquelle: © Bilderbaron - Fotolia.com<br />

71

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!