Von der Idee zur Marktchance
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UnternehmerführerscheinModulCZusammenfassung<br />
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DasRechtaneinerMarkeentstehtfürdenUnternehmerdurchEintragung<strong>der</strong>Markeindas<br />
MarkenregisterbeimösterreichschenPatentamt.DiesenVorgangnenntmanRegistrierung.Bei<strong>der</strong><br />
Registrierungmussangegebenwerden,fürwelcheWareno<strong>der</strong>Dienstleistungendiebeantragte<br />
Markegenutztwerdensoll.MeldenmehrerePersonendieselbeMarkean,wirdsienurfür<br />
denjenigenregistriert,<strong>der</strong>siealsErsteranmeldet.Mannenntdies„Prioritätsprinzip“(o<strong>der</strong>„first<br />
come,firstserve“).Derjenige,<strong>der</strong>dieMarkeangemeldethat,ist<strong>der</strong>Inhaber<strong>der</strong>Marke.Erhatdas<br />
ausschließlicheRecht,seineMarkezuverwenden,alsowirtschaftlichzunutzen,umdamitGewinnzu<br />
machen.Benutzteinan<strong>der</strong>erdiegeschützteMarkewi<strong>der</strong>rechtlich(alsoohneZustimmungdes<br />
Markeninhabers),soverletzterdasMarkenrecht.DerInhabereinerMarkedarfvondemjenigen,<strong>der</strong><br />
dieMarkeunerlaubt verwendethat,einenGeldbetragfürdieBenutzung<strong>der</strong>Markefor<strong>der</strong>n. Die<br />
HöhedesGeldbetragsrichtetnach<strong>der</strong>HöhedesBenutzungsentgelts (sogenannteLizenzgebühr)von<br />
vergleichbarenMarkenamMarkt. DerSchutzeinereingetragenenMarkebetrifftnurgleicheo<strong>der</strong><br />
ähnlicheZeichen,diefürgleicheo<strong>der</strong>gleichartigeWareno<strong>der</strong>Dienstleistungenimgeschäftlichen<br />
VerkehralsKennzeichengebrauchtwerden.<br />
Beispiel:ArminsMarkenrechtistnichtverletzt,wenn„CalmDown“alsBezeichnungfüreine<br />
SchlafzimmereinrichtungbeiIkeaverwendetwird(gleicheBezeichnung,aberan<strong>der</strong>eWare).<br />
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1.1.2DerMusterschutz<br />
DasMusterschutzrechtermöglichtes,dasMuster(„Design“)einesProdukts,alsoseineäußere<br />
Gestalt(zBForm,Farbe,Kontur,Material,Oberflächenstruktur)schützenzulassen.Der<br />
Musterschutzentsteht,wenndasDesignbeimösterreichischenPatentamtvorgelegtundangemeldet<br />
wird.WiebeimMarkenschutzhatauch<strong>der</strong>MusterinhaberabdemTag<strong>der</strong>Anmeldungdas<br />
ausschließlicheRecht,dasgeschützteMusterzubenutzen.BeiVerletzungdesMusterschutzrechts<br />
stehendemInhaberAnsprücheaufZahlungeinesangemessenenEntgeltssowieSchadenersatzund<br />
Unterlassungzu.<br />
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1.1.3DasPatentrecht<br />
AuchErfindungenkönnenrechtlichgeschütztwerden.DerErfin<strong>der</strong>kanndafüreinPatentbeim<br />
Patentamtanmelden.EineErfindunggehtvoneinerschöpferischen<strong>Idee</strong>aus,durchdieeine<br />
technischeAufgabegelöstwird.Umpatentierbarzusein,mussdieErfindungneusein.Alsneugilt<br />
eineErfindung,wennsienichtzumaktuellenStand<strong>der</strong>Technikgehört.DasPatentrechtberechtigt<br />
denPatentinhaber,dieErfindungalleinzugebrauchen.Wenneinan<strong>der</strong>erdiegeschützteErfindung<br />
ohneZustimmungdesPatentinhabersgebraucht,begehtereinePatentverletzung.IndiesemFallhat<br />
<strong>der</strong>PatentinhaberAnspruchaufZahlungeinesBenutzungsentgelts,Schadenersatzund<br />
Unterlassung.<br />
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1.1.4DasUrheberrecht<br />
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