Von der Idee zur Marktchance
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UnternehmerführerscheinModulCZusammenfassung<br />
DieOrgane<strong>der</strong>GmbH<br />
Geschäftsführer<br />
DerGeschäftsführerwirddurchBeschluss<strong>der</strong>Gesellschafterbestellt.Eskönnenauchmehrere<br />
GeschäftsführerfüreineGmbHbestelltwerden.DieGeschäftsführerdürfendieGmbHvertreten.Sie<br />
schließenfürsiedieVerträgeabundführendieGeschäfte<strong>der</strong>GmbH.Beson<strong>der</strong>swichtigistdie<br />
PflichtdesGeschäftsführers<strong>zur</strong>rechtzeitigenKonkurseröffnung,fallsdieGesellschaft<br />
zahlungsunfähigo<strong>der</strong>überschuldetist.Außerdemmuss<strong>der</strong>GeschäftsführerzBdafürsorgen,dassim<br />
UnternehmeneinadäquatesRechnungswesengeführtwird.BeiVerletzung<strong>der</strong>Pflichtenhaftet<strong>der</strong><br />
Geschäftsführer<strong>der</strong>GesellschaftfürdenSchaden,<strong>der</strong>durchseinePflichtverletzungeingetretenist!<br />
Generalversammlung<br />
DieGeneralversammlungsetztsichausallenGesellschafternzusammen.Siewirdmindestenseinmal<br />
jährlichdurchdieGeschäftsführereinberufen.Insgesamthandeltessichumdiewichtigsten<br />
Angelegenheiten<strong>der</strong>Gesellschaft,diedurchdieGeneralversammlungbeschlossenwerdenmüssen.<br />
DieGeneralversammlungentscheidetvorallemüberdiePrüfungundGenehmigungdes<br />
Jahresabschlusses,Maßnahmen<strong>zur</strong>PrüfungundÜberwachung<strong>der</strong>Geschäftsführerunddie<br />
Än<strong>der</strong>ungdesGesellschaftsvertrages.DasalltäglicheGeschäft<strong>der</strong>Gesellschafterledigendie<br />
Geschäftsführer.<br />
Aufsichtsrat<br />
DieEinrichtungeinesAufsichtsratsistmanchmalverpflichtend.VerpflichtendisteinAufsichtsrat<br />
dann,wenndieGmbHbestimmteGrößenkriterienüberschreitet(zBStammkapital<strong>der</strong>GmbHüber<br />
70.000,€o<strong>der</strong>mehrals50Gesellschafter).FreiwilligkanneinAufsichtsratauchvonan<strong>der</strong>enGmbH<br />
eingerichtetwerden.DerAufsichtsratsetztsichausVertretern<strong>der</strong>GesellschafterundVertretern<strong>der</strong><br />
Dienstnehmerzusammen.Esgilt–wieauchbei<strong>der</strong>AG–Drittelparität.ZweiDrittel<strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong><br />
desAufsichtsrateswerdendurchGesellschafterbeschluss(Vertreter<strong>der</strong>Gesellschafterim<br />
Aufsichtsrat)gewählt.EinDrittelwirdvomBetriebsratentsandt(Vertreter<strong>der</strong>Dienstnehmer).Der<br />
AufsichtsrathatvorallemdieGeschäftsführerzuüberwachen.BeibestimmtenGeschäftenmuss<strong>der</strong><br />
Geschäftsführerbzw.dieGeschäftsführerdieZustimmungdesAufsichtsrateseinholen(zBbeimKauf<br />
einesGrundstückesfürdieGesellschaft).<br />
WenneinGesellschafteraussteigenmöchte,dannwir<strong>der</strong>versuchen,seinenAnteilan<strong>der</strong>GmbHzu<br />
verkaufen.DerVerkaufvonAnteilenaneinerGmbHistaberformgebunden:Eristnurwirksam,<br />
wennerdurchNotariatsakterfolgt.StirbteinGesellschafter,sofallenseineAnteileindenNachlass.<br />
DerTodeinesGesellschaftershatkeineAuswirkungenaufdenFortbestand<strong>der</strong>GmbH.<br />
Steuerrechtlichistbei<strong>der</strong>GmbHFolgendesbeson<strong>der</strong>swichtig:DieGmbHzahlteinheitlich25%<br />
Körperschaftsteuer.Darüberhinausistsieverpflichtet,25%desausgeschüttetenGewinnsan<br />
KapitalertragsteuereinzubehaltenundandasfürdieGmbHzuständigeBetriebsfinanzamt<br />
abzuführen.<br />
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