Von der Idee zur Marktchance
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UnternehmerführerscheinModulCZusammenfassung<br />
Unternehmen ab. Wenn ein Arbeitnehmer nicht <strong>zur</strong> Arbeit kommen kann, wie etwa im Fall<br />
von Krankheit, Mutterschutz o<strong>der</strong> Karenz, wird das Entgelt weiterbezahlt.<br />
Unselbstständig Erwerbstätige sind in persönlicher und wirtschaftliche Unterordnung und<br />
Abhängigkeit in einem Unternehmen tätig. Zu den unselbstständigen Erwerbspersonen<br />
gehören neben den Beschäftigen (Arbeiter, Angestellte und Beamte) auch jene Arbeitslosen,<br />
die zu den registrierten Arbeitssuchenden zählen. In Österreich sind rund 3,2 Mio.<br />
unselbstständig Beschäftigte, wobei die meisten in Wien, gefolgt von Oberösterreich,<br />
Nie<strong>der</strong>österreich und <strong>der</strong> Steiermark arbeiten. Bei unselbstständigen Arbeitsverhältnissen<br />
wird nach dem Umfang <strong>der</strong> Anstellung unterschieden zwischen:<br />
• Vollzeitbeschäftigung,<br />
• Teilzeitbeschäftigung (die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter <strong>der</strong> gesetzlichen o<strong>der</strong><br />
kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit) und<br />
• geringfügiger Beschäftigung (Son<strong>der</strong>form <strong>der</strong> Teilzeitbeschäftigung, bei <strong>der</strong> die Entlohnung<br />
unter <strong>der</strong> einkommenssteuerrelevanten Grenze liegt). Alle Abweichungen von dauerhaften,<br />
kontinuierlichen Vollzeitbeschäftigungen mit geregelter Normalarbeitszeit<br />
(„Normalarbeitverhältnis“) werden als „atypische Beschäftigungsverhältnisse“ bezeichnet<br />
und verzeichnen seit Anfang <strong>der</strong> 1980er Jahr ein starker Anstieg in Europa zu verzeichnen<br />
ist. Die Bandbreite <strong>der</strong> atypischen Arbeitsverhältnisse ist groß. So zählen etwa die bereits<br />
erwähnten Teilzeit- und geringfügigen Beschäftigungen dazu. Auch Arbeitsverhältnisse, die<br />
nur auf eine bestimmte Zeit (zB auf sechs Monate) abgeschlossen werden, gehören zu den<br />
atypischen Beschäftigungen und werden als befristete Dienstverhältnisse bezeichnet.<br />
Weitere Son<strong>der</strong>formen für Dienstverhältnisse sind die (Tele-)Heimarbeit<br />
(hierbei ist <strong>der</strong> Arbeitsplatz zu Hause und die Verbindung zum Büro wir etwa durch<br />
Informations- und Kommunikationstechnologie wie das Internet aufrechterhalten) und Leihbzw.<br />
Zeitarbeit (hier werden Arbeitskräfte für einen bestimmten Zeitraum an an<strong>der</strong>e<br />
Unternehmen „vermietet“). Selbstständig Erwerbstätige sind alle jene, die unter eigenem<br />
unternehmerischen Risiko freie Verfügungsmöglichkeit über ihre Arbeitskraft haben und ihre<br />
Tätigkeit, Arbeitszeit und den Arbeitsort weitestgehend frei gestalten. Selbstständig<br />
Erwerbstätige sind gegenüber dem Auftraggeber, also dem Kunden, nicht<br />
weisungsgebunden. Man legt selbst fest, wann, wo und wie man die Arbeit verrichten<br />
möchte. Ein Elektriker, <strong>der</strong> neue Elektroleitungen in einem fremden Unternehmen verlegt,<br />
wird zwar auf Kundenwünsche Rücksicht nehmen, er arbeitet aber eigenständig und<br />
unabhängig vom betrieblichen Ablauf seines Auftraggebers. Dies bedeutet auch, dass von<br />
selbstständig Erwerbstätigen eigene unternehmerische Initiativen ausgehen. Der Elektriker<br />
sucht sich selbst aktiv Kunden. Selbstständige tragen aber auch das Unternehmerrisiko.<br />
Das ist jenes Risiko, einen Verlust zu erwirtschaften und dadurch eingesetztes Geld zu<br />
verlieren. Daher haben Selbstständige auch kein festes Entgelt, keinen Anspruch auf Urlaub<br />
und keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Zu den selbstständigen Erwerbstätigen zählen<br />
gewerbliche Tätigkeiten und freiberufliche Tätigkeiten. Zu letzteren zählen alle<br />
wissenschaftlichen, beratenden, künstlerischen, unterrichtenden Berufe wie zB Ärzte,<br />
Rechtsanwälte, Notare, Architekten, usw. Bis Anfang des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts ist die Anzahl <strong>der</strong><br />
Selbstständigen ständig <strong>zur</strong>ückgegangen. 1960 waren noch 29,3 % <strong>der</strong> Erwerbstätigen<br />
selbstständig.<br />
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