Von der Idee zur Marktchance
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UnternehmerführerscheinModulCZusammenfassung<br />
•DauerndeUnfähigkeit:Ist<strong>der</strong>Arbeitnehmerdauerhaftunfähig,seinePflichtenausdem<br />
Arbeitsvertragzuerfüllen,kannerentlassenwerden.DieUnfähigkeitkannphysisch(zB<br />
unfallbedingterdauerhafterkörperlicherSchaden),psychischo<strong>der</strong>rechtlich(zBdurchEntzugdes<br />
FührerscheinsbeieinemBerufskraftfahrer)bedingtsein.JedegerechtfertigteEntlassungbeendetdas<br />
ArbeitsverhältnisamEntlassungstag.Auch<strong>der</strong>AnspruchdesArbeitnehmersaufBezahlungentfälltab<br />
diesemZeitpunkt.<br />
EntlassungenkönnendurchdenArbeitnehmerangefochtenwerden.BestimmtePersonengruppen<br />
genießeneinenbeson<strong>der</strong>enBestandschutz.Zudiesenbeson<strong>der</strong>sgeschütztenArbeitnehmergruppen<br />
zählenMütter,WehrundZivildiener,begünstigteBehin<strong>der</strong>teundBelegschaftsfunktionäre<br />
(Betriebsräte).EinweitererwichtigerSchutzbereichdesArbeitsrechtsist<strong>der</strong>Schutzdes<br />
ArbeitnehmersvorÜberfor<strong>der</strong>ung.Daherwird<strong>der</strong>Umfang<strong>der</strong>Arbeitdurchzwingendegesetzliche<br />
Bestimmungenbegrenzt.DerArbeitgeberdarfgrundsätzlichnichtmehrvomArbeitnehmer<br />
verlangen,alsdiesegesetzlichvorgesehenenHöchstgrenzen.DieBegrenzungdesArbeitsumfangs<br />
zeigtsichindreiunterschiedlichenBereichen.DasArbeitszeitrechtschreibtüberbetrieblich<br />
Höchstgrenzen<strong>der</strong>ArbeitszeitzumSchutze<strong>der</strong>Arbeitnehmervor.DasAusmaß<strong>der</strong><br />
Normalarbeitszeitistgrundsätzlich40StundenproWoche.40Stundensindals„Nettoarbeitszeit“zu<br />
verstehen.DaherzählenRuhepausen(„Mittagspause“)nichtdazu.DerArbeitnehmerhataber<br />
AnspruchaufbestimmteRuhepausen:zBMindestruhepausevon30MinutenbeieinemArbeitstag<br />
vonübersechsStunden,Wochenendruhe,Feiertagsruhe.EsbestehenaberwichtigeAusnahmen,bei<br />
<strong>der</strong>enVorliegenauchWochenendo<strong>der</strong>Feiertagsarbeiterlaubtsind!<br />
Urlaubsanspruch<br />
DergesetzlicheMindesturlaubbeträgtgrundsätzlich30WerktagejeArbeitsjahr,abdem26.<br />
Urlaubsjahr36Werktage.<br />
Beschäftigungsverbote–Karenzansprüche<br />
DerzulässigeArbeitumfangwirdbeibestimmtenPersonengruppenbeson<strong>der</strong>seingeschränkt.Für<br />
JugendlichegeltenzBbestimmteVerwendungsschutzbestimmungen,fürKin<strong>der</strong>undgrundsätzlich<br />
auchfürwerdendebzw.stillendeMütterbestehtüberhaupteinBeschäftigungsverbot.<strong>Von</strong><br />
beson<strong>der</strong>erpraktischerBedeutungistauch<strong>der</strong>AnspruchaufKaren<strong>zur</strong>laubvonMütternundVätern.<br />
FürdenKaren<strong>zur</strong>laubistdieZustimmungdesArbeitgebersnichtnötig.<br />
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1.4.3DasKollektivarbeitsrecht<br />
DasKollektivarbeitsrechtfolgtdemGedanken„gemeinsamsindwirstärker“.IndiesemBereich<br />
habenvorallemInteressenvertretungengroßeBedeutung.UmdenArbeitnehmerbestmöglichzu<br />
schützen,werdenbranchenübergreifendeundbetriebsübergreifendeVereinbarungengetroffen.<br />
Beson<strong>der</strong>swichtigfürdiewirtschaftlichePraxissindKollektivverträge.<br />
EinKollektivvertragisteineVereinbarungzwischeneinerInteressenvereinigung<strong>der</strong>Arbeitnehmer<br />
(eineGewerkschafto<strong>der</strong>dieKammerfürArbeiterundAngestellte)undeinerInteressenvereinigung<br />
<strong>der</strong>Arbeitgeber(vorallemdieWirtschaftskammerÖsterreich).ImKollektivvertragerfolgtedie<br />
branchenübergreifendeRegelungdesInhalts<br />
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