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Untitled - Justitia et Pax

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antwortung dritter Staaten, vor allem der Regierungen der Mitgliedstaaten der EG und insbesondere<br />

der deutschen Bundesregierung, festzustellen. Sie unterstützten und beschleunigten<br />

zum einen diesen Prozeß in deutlicher Unterschätzung der damit verbundenen Konsequenzen<br />

und konnten sich zudem in der Folge weder auf ausreichende politische noch mögliche militärische<br />

Maßnahmen zur Eindämmung und Beendigung der Gewalt im ehemaligen Jugoslawien<br />

verständigen.<br />

Am unerträglichsten jedoch sind die Verstöße gegen geltendes Kriegsvölkerrecht. Der gezielte<br />

grausame und gnadenlose Kampf gegen die Zivilbevölkerung - die absichtsvolle Beschießung<br />

von Wohngebi<strong>et</strong>en und Krankenhäusern, die Vertreibung von Einwohnern der jeweils<br />

anderen <strong>et</strong>hno-nationalen und religiösen Zugehörigkeit, die Vergewaltigung von Frauen als<br />

systematische Terrormaßnahme, die Verschleppung von Zivilpersonen und ihre menschenunwürdige<br />

Behandlung in (Konzentrations-)Lagern, die Behinderung von humanitären Hilfslieferungen<br />

- diese Handlungen gehen in erster Linie auf das Konto der serbischen Freischärler<br />

und ihrer Helfer in Restjugoslawien. Solche Verstöße gegen elementare Menschenrechte<br />

werden auch nicht dadurch relativiert, daß inzwischen offenbar alle b<strong>et</strong>eiligten Konfliktparteien<br />

zu solchen M<strong>et</strong>hoden greifen. In dem seit dreißig Monaten herrschenden Krieg wurden<br />

mehr als drei Millionen Menschen vertrieben, über 200.000 g<strong>et</strong>öt<strong>et</strong>, von den Vergewaltigungen<br />

und Verschleppungen gar nicht zu reden. Gemessen an diesem kurzen Zeitraum und angesichts<br />

der geringen flächenmäßigen Ausdehnung der Kampfgebi<strong>et</strong>e handelt es sich um das<br />

größte Ausmaß von Vertreibung und Massenmord seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Am 9.<br />

Februar 1993 hatte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, der ehemalige polnische<br />

Ministerpräsident Tadeusz Mazowiecki, in seinem Bericht auf die Fülle von Kriegsverbrechen,<br />

vor allem seitens der serbischen Verbände, aufmerksam gemacht und Maßnahmen<br />

zu ihrer Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung angemahnt. Am 22. Februar forderte<br />

der UN-Sicherheitsrat den Generalsekr<strong>et</strong>är auf, einen Vorschlag für die Einrichtung eines<br />

entsprechenden internationalen Gerichts vorzulegen. Am 20. März erhob die bosnischherzegowinische<br />

Regierung beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Restjugoslawien<br />

wegen Völkermords. Am 8. April forderte der Haager Gerichtshof Restjugoslawien<br />

auf, alle Maßnahmen zu unterlassen, die auf einen Völkermord hinauslaufen könnten.<br />

Schließlich beschloß der Sicherheitsrat am 25. Mai die Errichtung eines Strafgerichtshofs in<br />

Den Haag. Damit ist zum ersten Mal seit den Nürnberger Prozessen die internationale Strafverfolgung<br />

von Kriegsverbrechern eingeleit<strong>et</strong>.<br />

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Übersicht ist ein Ende des Konfliktes im ehemaligen<br />

Jugoslawien noch nicht abzusehen. Vieles spricht dafür, daß dieser mörderische Kampf zu<br />

Ende gehen wird - nicht dank irgendwelcher Vermittlung oder Intervention, sondern als Folge<br />

der Erschöpfung aller B<strong>et</strong>eiligten. Fragt man nach den tieferen Gründen für die Verbissenheit,<br />

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