Untitled - Justitia et Pax
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antwortung dritter Staaten, vor allem der Regierungen der Mitgliedstaaten der EG und insbesondere<br />
der deutschen Bundesregierung, festzustellen. Sie unterstützten und beschleunigten<br />
zum einen diesen Prozeß in deutlicher Unterschätzung der damit verbundenen Konsequenzen<br />
und konnten sich zudem in der Folge weder auf ausreichende politische noch mögliche militärische<br />
Maßnahmen zur Eindämmung und Beendigung der Gewalt im ehemaligen Jugoslawien<br />
verständigen.<br />
Am unerträglichsten jedoch sind die Verstöße gegen geltendes Kriegsvölkerrecht. Der gezielte<br />
grausame und gnadenlose Kampf gegen die Zivilbevölkerung - die absichtsvolle Beschießung<br />
von Wohngebi<strong>et</strong>en und Krankenhäusern, die Vertreibung von Einwohnern der jeweils<br />
anderen <strong>et</strong>hno-nationalen und religiösen Zugehörigkeit, die Vergewaltigung von Frauen als<br />
systematische Terrormaßnahme, die Verschleppung von Zivilpersonen und ihre menschenunwürdige<br />
Behandlung in (Konzentrations-)Lagern, die Behinderung von humanitären Hilfslieferungen<br />
- diese Handlungen gehen in erster Linie auf das Konto der serbischen Freischärler<br />
und ihrer Helfer in Restjugoslawien. Solche Verstöße gegen elementare Menschenrechte<br />
werden auch nicht dadurch relativiert, daß inzwischen offenbar alle b<strong>et</strong>eiligten Konfliktparteien<br />
zu solchen M<strong>et</strong>hoden greifen. In dem seit dreißig Monaten herrschenden Krieg wurden<br />
mehr als drei Millionen Menschen vertrieben, über 200.000 g<strong>et</strong>öt<strong>et</strong>, von den Vergewaltigungen<br />
und Verschleppungen gar nicht zu reden. Gemessen an diesem kurzen Zeitraum und angesichts<br />
der geringen flächenmäßigen Ausdehnung der Kampfgebi<strong>et</strong>e handelt es sich um das<br />
größte Ausmaß von Vertreibung und Massenmord seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Am 9.<br />
Februar 1993 hatte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, der ehemalige polnische<br />
Ministerpräsident Tadeusz Mazowiecki, in seinem Bericht auf die Fülle von Kriegsverbrechen,<br />
vor allem seitens der serbischen Verbände, aufmerksam gemacht und Maßnahmen<br />
zu ihrer Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung angemahnt. Am 22. Februar forderte<br />
der UN-Sicherheitsrat den Generalsekr<strong>et</strong>är auf, einen Vorschlag für die Einrichtung eines<br />
entsprechenden internationalen Gerichts vorzulegen. Am 20. März erhob die bosnischherzegowinische<br />
Regierung beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Restjugoslawien<br />
wegen Völkermords. Am 8. April forderte der Haager Gerichtshof Restjugoslawien<br />
auf, alle Maßnahmen zu unterlassen, die auf einen Völkermord hinauslaufen könnten.<br />
Schließlich beschloß der Sicherheitsrat am 25. Mai die Errichtung eines Strafgerichtshofs in<br />
Den Haag. Damit ist zum ersten Mal seit den Nürnberger Prozessen die internationale Strafverfolgung<br />
von Kriegsverbrechern eingeleit<strong>et</strong>.<br />
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Übersicht ist ein Ende des Konfliktes im ehemaligen<br />
Jugoslawien noch nicht abzusehen. Vieles spricht dafür, daß dieser mörderische Kampf zu<br />
Ende gehen wird - nicht dank irgendwelcher Vermittlung oder Intervention, sondern als Folge<br />
der Erschöpfung aller B<strong>et</strong>eiligten. Fragt man nach den tieferen Gründen für die Verbissenheit,<br />
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