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Untitled - Justitia et Pax

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verhindern. Zwar könnten die serbische Regierung dies zum Anlaß für eine militärische Eskalation<br />

nehmen, bei einer starken russischen und amerikanischen Präsenz wäre dieses Risiko<br />

vermutlich aber nicht allzu hoch.<br />

3.4 Selektive militärische Einsatzoptionen<br />

Die ersten militärischen Maßnahmen in dieser Richtung erfolgten Mitte l<strong>et</strong>zten Jahres (ab<br />

16.7.1992), als die NATO und WEU im Auftrag der UNO zunächst die Überwachung, später<br />

auch die Durchs<strong>et</strong>zung (ab 22.11.1992) des Waffen- und Wirtschaftsembargos in der Adria<br />

übernahmen.<br />

Zwar erfolgen solche Maßnahmen in erster Linie zur Unterstützung und Absicherung nichtmilitärischer<br />

Sanktionen, sie können aber durchaus ein erhebliches Eskalationspotential enthalten.<br />

Denn die Durchs<strong>et</strong>zung eines Embargos mit militärischen Mitteln ist nach dem<br />

Kriegsvölkerrecht ein kriegerischer Akt und kann den b<strong>et</strong>roffenen Staat zur militärischen Gegengewalt<br />

veranlassen. Aufgrund der eindeutigen militärischen Kräfteverhältnisse zur See hat<br />

die serbische Seite davon aber bisher Abstand genommen. Die NATO hat Ende April nach<br />

der Verschärfung des UN-Handelsboykotts auch ihre militärischen Druckmaßnahmen in der<br />

Adria erhöht. Blockadebrecher dürfen bis in die Küstengewässer Rest-Jugoslawiens verfolgt<br />

und notfals sogar unter Einsatz von Wafengewalt gestoppt werden. Die “Rules of Engagement“<br />

schreiben dabei aber vor, daß nur Wucht- und keine Explosivgeschosse verwend<strong>et</strong><br />

werden dürfen, um Nebenschäden gering zu halten. Trotz der starken militärischen Bewehrung<br />

des Embargos in der Adria werden vor allem die Kroaten durch 40-45 Knoten schnelle<br />

Jachten von der italienischen Küste aus in begrenztem Umfang mit Waffen und Munition versorgt.<br />

Im Gegensatz dazu haben Ungarn, Rumänien und Bulgarien bei der Durchs<strong>et</strong>zung der Sanktionen<br />

bisher peinlich jede Maßnahme vermieden, die von Serbien als militärische Bewehrung<br />

des Embargos hätte verstanden werden können, um unnötige Provokationen zu vermeiden.<br />

Diese Länder akzeptierten zur besseren Durchs<strong>et</strong>zung des Embargos zudem nur solche personellen,<br />

finanziellen und materiellen Hilfen der westlichen Länder und der WEU, die ausschließlich<br />

zivilen oder polizeilichen Charakter hatten. Die einzige Ausnahme davon bild<strong>et</strong><br />

die erlaubte Nutzung des ungarischen Luftraums durch NATOAWACS, obwohl diese Systeme<br />

seit dem 12.4.1993 mit dazu dienen, serbischen Flugzeugen die Nutzung des Luftraums<br />

über Bosnien-Herzegowina notfalls unter Einsatz von Waffen zu verwehren. Serbien selbst ist<br />

davon aber ausgenommen, was der ungarischen Regierung trotz wachsender innenpolitischer<br />

Kritik die weitere Aufrechterhaltung ihres Angebots erleichtert haben dürfte, verbind<strong>et</strong> sie<br />

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