Untitled - Justitia et Pax
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kann zu Bündnissen und zu sicherheitspolitischer Kooperation führen, muß es aber nicht.<br />
Dieses System ist für die starken und großen Staaten von Vorteil, da im Konfliktfall das<br />
Recht des Stärkeren sich eher durchs<strong>et</strong>zen kann als die Stärke des Rechts. Mächtige Staaten<br />
könnten dabei schnell in die Versuchung geraten, den Frieden zu ihren Bedingungen<br />
zu diktieren. Kleine und mittlere Staaten sind, sofern sie sich nicht zur sicherheitspolitischen<br />
Zusammenarbeit oder zu Bündnissen entschließen, in diesem System relativ schutzlos<br />
den starken Staaten ausgeliefert, was ihre Bereitschaft zu Rüstungssteigerungen und<br />
zum Erwerb von Massenvernichtungsmitteln deutlich erhöhen könnte. Aufgrund der anarchischen<br />
Struktur dieses Systems und der möglichen politischen Instabilität einer wachsenden<br />
Zahl von über Massenvernichtungsmittel verfügenden Staaten wären mit dieser<br />
Alternative aber erhebliche sicherheitspolitische Risiken verbunden.<br />
Die andere Alternative läuft auf den Aufbau eines kooperativen oder sogar kollektiven<br />
Sicherheitssystems hinaus 9 . Soweit sie nicht schon existieren, werden globale und regionale<br />
Sicherheitssysteme aufgebaut oder weiterentwickelt und ihnen in zunehmenden Maße<br />
Sicherheitsaufgaben übertragen, die in der Vergangenheit ausschließlich den Nationalstaaten<br />
vorbehalten waren. Ein Ziel dieses Systems wäre es, gerade den kleinen und mittleren<br />
Staaten einen ausreichenden Schutz zu garantieren und damit der Gefahr von Rüstungsw<strong>et</strong>tläufen<br />
und dem Erwerb von Massenvernichtungsmitteln entgegenzuwirken. In<br />
diesem System hätten große und kleine Staaten die Chance, ihre Sicherheit durch Kooperation<br />
zu wesentlich kostengünstigeren Bedingungen zu organisieren.<br />
Aus <strong>et</strong>hischer und politischer Sicht erscheint das Konzept kooperativer und kollektiver<br />
Sicherheit als das vorzugswürdige Modell. Gegenwärtig läßt sich im internationalen System<br />
ein Nebeneinander beider sicherheitspolitischer Alternativen beobachten, ohne daß<br />
schon j<strong>et</strong>zt absehbar ist, welches Sicherheitskonzept sich l<strong>et</strong>ztlich durchs<strong>et</strong>zen wird. Die<br />
Art des anzustrebenden Sicherheitskonzepts hat aber auch Auswirkungen auf die Frage<br />
der Notwendigkeit und Häufigkeit von Interventionen. In einem System der Selbsthilfe ist<br />
es wahrscheinlich, daß Staaten in Konflikten außerhalb ihrer Territoriums nur dann inter-<br />
9 Der Unterschied zwischen einem kooperativen und einem kollektiven Sicherheitssystem besteht im wesentlichen<br />
darin, daß in einem kooperativen System die teilnehmenden Staaten auf freiwilliger Basis mehr oder weniger<br />
verbindliche Normen und Regeln (Regime) für die Wahrung ihrer Sicherheit verabreden. Im Unterschied<br />
dazu übernehmen die Teilnehmer eines kollektiven Sicherheitssystems verbindliche sicherheitspolitische<br />
Pflichten, an die die Mitgliedsstaaten sich unbedingt halten müssen. Kommt es zum Beispiel zu einer Regelverl<strong>et</strong>zung<br />
eines Staates und beschließen die multinationalen Gremien des kollektiven Sicherheitssystems aus<br />
diesem Grund ein Wirtschaftsembargo gegen den die Regel verl<strong>et</strong>zenden Staat, so müssen sich alle übrigen<br />
Staaten daran halten. Die bisherigen Erfahrungen mit kollektiven Sicherheitssystemen (Völkerbund) sind nicht<br />
sehr ermutigend, da im Konfliktfall viele Mitgliedsstaaten dem Verbindlichkeitscharakter der eingegangenen<br />
Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend entsprechen. In einem kooperativen Sicherheitssystem wäre dieser<br />
Verbindlichkeitscharakter nicht gegeben, es würde stärker auf die freiwillige Einsicht seiner Mitglieder<br />
s<strong>et</strong>zen. Kooperative Sicherheitssysteme können somit als Vorformen eines kollektiven Sicherheitssystems angesehen<br />
werden, die derzeit vielleicht größere Realisierungschancen besitzen.<br />
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