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Untitled - Justitia et Pax

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Ob außerdem die Folgen des Embargos sich positiv auf die Bereitschaft der bosnischen Serben<br />

zur Annahme des inzwischen gescheiterten Owen-Stoltenberg-Plans im Spätsommer<br />

1993 ausgewirkt haben, ist umstritten. Die einen gehen davon aus, daß das Wirtschaftsembargo<br />

kaum eine Rolle gespielt haben dürfte. Sie begründen das damit, daß die bosnischen Serben<br />

ihre wesentlichen Kriegsziele zu diesem Zeitpunkt erreicht hatten und ein international<br />

überwachter Waffenstillstand zur Absicherung ihrer Eroberungen auch in ihrem Interesse war.<br />

Andere wiederum behaupten, daß ohne das Embargo die bosnischen Serben zu derart weitgehenden<br />

Gebi<strong>et</strong>skonzessionen (besonders den Korridor zur Save für die Anbindung an die Donau)<br />

an die muslimische Seite kaum bereit gewesen wären.<br />

Soziale Eruptionen als Folge des Embargos könnten zwar die serbische Seite schwächen, dies<br />

ginge aber mit einer unkalkulierbaren innenpolitischen Destabilisierung einher, deren Dauer<br />

und deren Auswirkungen ungewiß wären. Ob dies die Beendigung der kriegerischen Konflikte<br />

begünstigen würde, wäre keineswegs gewiß. Unter Umständen könnten sich die Auseinanders<strong>et</strong>zungen<br />

auch nochmals verschärfen, weil die Kroaten und die Muslime dies auszunutzen<br />

versuchen würden. Auf der anderen Seite könnten die Embargomaßnahmen nach einem Waffenstillstand<br />

in Bosnien-Herzegowina ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Friedensprozesses<br />

werden. Denn die Rücknahme einzelner Embargomaßnahmen könnte von der Minderheiten-<br />

und Menschenrechtspolitik der serbischen Seite und vor allem der bosnischen Serben<br />

abhängig gemacht werden.<br />

Restjugoslawien könnte weiterhin vom internationalen Telekommunikationsn<strong>et</strong>z ausgeschlossen<br />

werden, soweit dies den Verhandlungen über eine Friedensregelung nicht abträglich ist.<br />

Da in Belgrad ein wichtiger Knotenpunkt für das internationale Telekommunikationsn<strong>et</strong>z<br />

liegt, müßten Bulgarien, Rumänien und Griechenland über andere Knotenpunkte an das internationale<br />

N<strong>et</strong>z angeschloßen und, falls dies zu Engpässen führen würde, durch zusätzliche<br />

mobile Satellitenkommunikationssysteme ergänzt werden. Für den Anschluß, B<strong>et</strong>rieb und die<br />

Wartung dieser Systeme sowie für die stärkere Nutzung anderer Knotenpunkte müßten zusätzliche<br />

Finanzmittel bereit gestellt werden. Nachteilig wäre allerdings, daß die innerserbische<br />

Opposition kaum noch Zugang zu ausgewogenen Informationen besäße und dies zur<br />

Verzögerung der Versorgung mit lebenswichtigen (z.B. medizinischen) Gütern führen würde,<br />

die an sich von den Embargomaßnahmen nicht erfaßt werden. Der Nutzen solcher Maßnahmen<br />

wäre daher begrenzt und wirft die Frage auf, ob der Aufwand die Kosten rechtfertigen<br />

würde.<br />

Außerdem könnte Restjugoslawien von der internationalen Energieversorgung abgekoppelt<br />

werden. Das würde nicht nur den Stopp von Gas-, Rohöl-, Benzin- und Kohlelieferungen,<br />

sondern auch die Unterbrechung des Stromverbundes von Jugoslawien mit den Ländern Un-<br />

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