Untitled - Justitia et Pax
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Ob außerdem die Folgen des Embargos sich positiv auf die Bereitschaft der bosnischen Serben<br />
zur Annahme des inzwischen gescheiterten Owen-Stoltenberg-Plans im Spätsommer<br />
1993 ausgewirkt haben, ist umstritten. Die einen gehen davon aus, daß das Wirtschaftsembargo<br />
kaum eine Rolle gespielt haben dürfte. Sie begründen das damit, daß die bosnischen Serben<br />
ihre wesentlichen Kriegsziele zu diesem Zeitpunkt erreicht hatten und ein international<br />
überwachter Waffenstillstand zur Absicherung ihrer Eroberungen auch in ihrem Interesse war.<br />
Andere wiederum behaupten, daß ohne das Embargo die bosnischen Serben zu derart weitgehenden<br />
Gebi<strong>et</strong>skonzessionen (besonders den Korridor zur Save für die Anbindung an die Donau)<br />
an die muslimische Seite kaum bereit gewesen wären.<br />
Soziale Eruptionen als Folge des Embargos könnten zwar die serbische Seite schwächen, dies<br />
ginge aber mit einer unkalkulierbaren innenpolitischen Destabilisierung einher, deren Dauer<br />
und deren Auswirkungen ungewiß wären. Ob dies die Beendigung der kriegerischen Konflikte<br />
begünstigen würde, wäre keineswegs gewiß. Unter Umständen könnten sich die Auseinanders<strong>et</strong>zungen<br />
auch nochmals verschärfen, weil die Kroaten und die Muslime dies auszunutzen<br />
versuchen würden. Auf der anderen Seite könnten die Embargomaßnahmen nach einem Waffenstillstand<br />
in Bosnien-Herzegowina ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Friedensprozesses<br />
werden. Denn die Rücknahme einzelner Embargomaßnahmen könnte von der Minderheiten-<br />
und Menschenrechtspolitik der serbischen Seite und vor allem der bosnischen Serben<br />
abhängig gemacht werden.<br />
Restjugoslawien könnte weiterhin vom internationalen Telekommunikationsn<strong>et</strong>z ausgeschlossen<br />
werden, soweit dies den Verhandlungen über eine Friedensregelung nicht abträglich ist.<br />
Da in Belgrad ein wichtiger Knotenpunkt für das internationale Telekommunikationsn<strong>et</strong>z<br />
liegt, müßten Bulgarien, Rumänien und Griechenland über andere Knotenpunkte an das internationale<br />
N<strong>et</strong>z angeschloßen und, falls dies zu Engpässen führen würde, durch zusätzliche<br />
mobile Satellitenkommunikationssysteme ergänzt werden. Für den Anschluß, B<strong>et</strong>rieb und die<br />
Wartung dieser Systeme sowie für die stärkere Nutzung anderer Knotenpunkte müßten zusätzliche<br />
Finanzmittel bereit gestellt werden. Nachteilig wäre allerdings, daß die innerserbische<br />
Opposition kaum noch Zugang zu ausgewogenen Informationen besäße und dies zur<br />
Verzögerung der Versorgung mit lebenswichtigen (z.B. medizinischen) Gütern führen würde,<br />
die an sich von den Embargomaßnahmen nicht erfaßt werden. Der Nutzen solcher Maßnahmen<br />
wäre daher begrenzt und wirft die Frage auf, ob der Aufwand die Kosten rechtfertigen<br />
würde.<br />
Außerdem könnte Restjugoslawien von der internationalen Energieversorgung abgekoppelt<br />
werden. Das würde nicht nur den Stopp von Gas-, Rohöl-, Benzin- und Kohlelieferungen,<br />
sondern auch die Unterbrechung des Stromverbundes von Jugoslawien mit den Ländern Un-<br />
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