Untitled - Justitia et Pax
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ternen Unstimmigkeiten beruhte, geri<strong>et</strong> zunehmend die UNO als neue Vermittlungsinstanz ins<br />
Blickfeld, zumal sie - anders als die EG - auch Truppen zur Sicherung eines Waffenstillstandes<br />
anbi<strong>et</strong>en konnte.<br />
Der UN-Sicherheitsrat beauftragte am 27. November 1991 Cyrus Vance, eine entsprechende<br />
Vereinbarung mit den Konfliktparteien auszuhandeln. Dabei wollte die serbische Seite mit<br />
Hilfe der UN-Blauhelme in erster Linie ihre militärischen Eroberungen in Kroatien absichern,<br />
während Kroatien beabsichtigte, die territoriale Unversehrtheit wiederherzustellen und seine<br />
Außengrenzen verteidigen zu lassen. Der Kompromißvorschlag von Cyrus Vance, der von<br />
beiden Seiten als Vance-Plan akzeptiert wurde, sah deshalb vor, die umstrittenen Gebi<strong>et</strong>e<br />
(Ost- und Westslawonien sowie die Krajina) bis zu einer endgültigen politischen Lösung unter<br />
die Kontrolle der UN-Truppen zu bringen und beide Seiten in den genannten Gebi<strong>et</strong>en zu<br />
entwaffnen. Darüber hinaus sollten über 240.000 kroatische Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren<br />
können. Während in Westslawonien die Vereinbarung weitgehend eingehalten<br />
wurde, scheiterte sie in den anderen Gebi<strong>et</strong>en hauptsächlich an der Obstruktionspolitik der<br />
kroatischen Serben. Nach dem Abzug der ehemaligen jugoslawischen Bundesarmee ers<strong>et</strong>zten<br />
sie diese in den von ihnen beanspruchten Gebi<strong>et</strong>en regelwidrig durch paramilitärische Verbände<br />
und eine eigene Polizei, die den UN-Blauhelmen erfolgreich die Kontrolle sowie die<br />
Rückführung kroatischer Flüchtlinge verwehrte. Dabei spielte aber auch eine Rolle, daß der<br />
UN-Generalsekr<strong>et</strong>är fast ein halbes Jahr brauchte, bis er über die als notwendig eracht<strong>et</strong>en<br />
10.000 UN-Soldaten verfügen konnte.<br />
Die kroatische Führung hat zwar immer wieder versucht, den UN-Sicherheitsrat unter politischen<br />
Druck zu s<strong>et</strong>zen, um ihn zur Ums<strong>et</strong>zung des Vance-Plans anzuhalten, aber außer vagen<br />
verbalen Zugeständnissen ist nicht viel geschehen. In diesem Zusammenhang ist auch die<br />
Ankündigung des kroatischen Präsidenten Tudjman zu sehen, eine Friedensregelung in Bosnien-Herzegowina<br />
nur zu akzeptieren, wenn zugleich auch die Probleme in Kroatien gelöst<br />
würden. Die Unzufriedenheit in dieser Frage war sicherlich auch ein Grund dafür, daß nun<br />
Kroatien seinerseits am 22. Januar 1993 mit einer Offensive bei Zadar die Waffenstillstandsvereinbarung<br />
offen verl<strong>et</strong>zte.<br />
Auf die Blauhelmmission in Bosnien-Herzegowina, die im Unterschied zum Einsatz in Kroatien<br />
in erster Linie humanitären Zwecken dient, braucht hier nicht näher eingegangen zu werden,<br />
da die Schwierigkeiten dieses Einsatzes schon zuvor beschrieben wurden. Die bisherigen<br />
Erfahrungen zeigen aber deutlich, daß die Präsenz von UN-Blauhelmen fehlenden politischen<br />
Konsens zwischen den Konfliktparteien zwar mildern, aber nicht ers<strong>et</strong>zen kann. Dabei hat die<br />
lange Zeitdauer zwischen der Stationierungsentscheidung und Stationierung die Handlungsspielräume<br />
der UNO zusätzlich beschnitten. Dies unterstreicht nachdrücklich die Forderung<br />
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