Untitled - Justitia et Pax
Untitled - Justitia et Pax
Untitled - Justitia et Pax
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
sung erforderlich sind, zu denken. Erste Schließungen von Botschaften und die Ausweisung<br />
des Botschaftspersonals durch einzelne Staaten wären ein zusätzliches Druckmittel.<br />
Die bisherigen Verhandlungen zur Beendigung des gewaltsamen Konflikts werfen eine Reihe<br />
grundsätzlicher Fragen auf, denen auch für die Beurteilung einer Friedenslösung großes Gewicht<br />
zukommt. Auf die falsche Prioritätens<strong>et</strong>zung zu Ungunsten der Gewalt- und Kriegsverhütung<br />
und der Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte wurde schon hingewiesen.<br />
Diese falsche Prioritätens<strong>et</strong>zung fand in den Verhandlungen zur Beendigung des Gewaltkonfliktes<br />
insofern ihre Forts<strong>et</strong>zung, als dort dem Erreichen einer politischen Verhandlungslösung<br />
der Vorrang vor einem Waffenstillstand eingeräumt wurde. Damit wurde den Konfliktparteien<br />
während der Verhandlungen die Möglichkeit gegeben, durch die Herstellung neuer<br />
militärischer Fakten ständig den Verhandlungsablauf zu verändern und damit einmal erreichte<br />
Vereinbarungen zu unterminieren. Dies führte dazu, daß die internationale Staatengemeinschaft<br />
und die in ihrem Auftrag tätigen Vermittler ihr Verhandlungskonzept den neuen militärischen<br />
Gegebenheiten anpassen mußten, um die Vorauss<strong>et</strong>zungen für eine Beendigung der<br />
Gewalt zu schaffen. Der bisherige Verlauf der Londoner Konferenz (August 1992), der Genfer<br />
Verhandlungen (ab September 1992), die zum umstrittenen Vance-Owen-Plan mit der<br />
Kantonisierung Bosnien-Herzegowinas in zehn Gebi<strong>et</strong>e führten, und der seit Juni 1993 diskutierte,<br />
inzwischen aber gescheiterte Owen-Stoltenberg-Plan über die Dreiteilung Bosniens<br />
veranschaulichen dieses Problem nachhaltig. Hinzu kam die Uneinigkeit wichtiger am<br />
Verhandlungsprozeß b<strong>et</strong>eiligter Staaten, besonders das problematische Verhalten der neu gewählten<br />
amerikanischen Regierung unter Präsident Clinton, die eine mögliche Annahme des<br />
Vance-Owen-Plans Anfang 1993 zum Scheitern brachten.<br />
Zugleich ließ sich damit die internationale Staatengemeinschaft in zunehmenden Maße auf<br />
die Aufgabe wichtiger völkerrechtlicher Prinzipien ein, die die Stabilität des Friedensprozesses<br />
nachhaltig gefährden könnten. Hier ist vor allen Dingen das Prinzip der Unverl<strong>et</strong>zlichkeit<br />
der Grenzen und die Nichtanerkennung gewaltsam veränderter Grenzen zu nennen. War dieses<br />
Prinzip noch eine wichtige Grundlage für die Ergebnisse der Londoner Konferenz, so<br />
wurde es mit dem Vance-Owen-Plan und dem Owen-Stoltenberg-Plan und der damit einhergehenden<br />
Anerkennung der vor allem durch die bosnischen Serben geschaffenen militärischen<br />
Realitäten zunehmend in Frage gestellt. Zwar erscheint eine Abweichung von diesem<br />
Prinzip im Ausnahmefall durchaus möglich, wenn sich dadurch der gewaltsame Konflikt beilegen<br />
läßt und sich eine dauerhafte, allseitig akzeptierte Friedenslösung daran anschließt. Genau<br />
l<strong>et</strong>zteres ist aber sehr zweifelhaft. Auch der gescheiterte Owen-Stoltenberg-Plan hat weitere<br />
<strong>et</strong>hnisch bedingte Vertreibungen nicht verhindert, ließ die Flüchtlingsproblematik weitgehend<br />
ungelöst und leist<strong>et</strong>e der friedensgefährdenden Gh<strong>et</strong>toisierung der Muslime Vorschub.<br />
Ein stabiler Friedensprozeß erscheint so weitgehend unmöglich. Außerdem s<strong>et</strong>zt damit die<br />
38