02.11.2013 Aufrufe

Untitled - Justitia et Pax

Untitled - Justitia et Pax

Untitled - Justitia et Pax

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

sung erforderlich sind, zu denken. Erste Schließungen von Botschaften und die Ausweisung<br />

des Botschaftspersonals durch einzelne Staaten wären ein zusätzliches Druckmittel.<br />

Die bisherigen Verhandlungen zur Beendigung des gewaltsamen Konflikts werfen eine Reihe<br />

grundsätzlicher Fragen auf, denen auch für die Beurteilung einer Friedenslösung großes Gewicht<br />

zukommt. Auf die falsche Prioritätens<strong>et</strong>zung zu Ungunsten der Gewalt- und Kriegsverhütung<br />

und der Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte wurde schon hingewiesen.<br />

Diese falsche Prioritätens<strong>et</strong>zung fand in den Verhandlungen zur Beendigung des Gewaltkonfliktes<br />

insofern ihre Forts<strong>et</strong>zung, als dort dem Erreichen einer politischen Verhandlungslösung<br />

der Vorrang vor einem Waffenstillstand eingeräumt wurde. Damit wurde den Konfliktparteien<br />

während der Verhandlungen die Möglichkeit gegeben, durch die Herstellung neuer<br />

militärischer Fakten ständig den Verhandlungsablauf zu verändern und damit einmal erreichte<br />

Vereinbarungen zu unterminieren. Dies führte dazu, daß die internationale Staatengemeinschaft<br />

und die in ihrem Auftrag tätigen Vermittler ihr Verhandlungskonzept den neuen militärischen<br />

Gegebenheiten anpassen mußten, um die Vorauss<strong>et</strong>zungen für eine Beendigung der<br />

Gewalt zu schaffen. Der bisherige Verlauf der Londoner Konferenz (August 1992), der Genfer<br />

Verhandlungen (ab September 1992), die zum umstrittenen Vance-Owen-Plan mit der<br />

Kantonisierung Bosnien-Herzegowinas in zehn Gebi<strong>et</strong>e führten, und der seit Juni 1993 diskutierte,<br />

inzwischen aber gescheiterte Owen-Stoltenberg-Plan über die Dreiteilung Bosniens<br />

veranschaulichen dieses Problem nachhaltig. Hinzu kam die Uneinigkeit wichtiger am<br />

Verhandlungsprozeß b<strong>et</strong>eiligter Staaten, besonders das problematische Verhalten der neu gewählten<br />

amerikanischen Regierung unter Präsident Clinton, die eine mögliche Annahme des<br />

Vance-Owen-Plans Anfang 1993 zum Scheitern brachten.<br />

Zugleich ließ sich damit die internationale Staatengemeinschaft in zunehmenden Maße auf<br />

die Aufgabe wichtiger völkerrechtlicher Prinzipien ein, die die Stabilität des Friedensprozesses<br />

nachhaltig gefährden könnten. Hier ist vor allen Dingen das Prinzip der Unverl<strong>et</strong>zlichkeit<br />

der Grenzen und die Nichtanerkennung gewaltsam veränderter Grenzen zu nennen. War dieses<br />

Prinzip noch eine wichtige Grundlage für die Ergebnisse der Londoner Konferenz, so<br />

wurde es mit dem Vance-Owen-Plan und dem Owen-Stoltenberg-Plan und der damit einhergehenden<br />

Anerkennung der vor allem durch die bosnischen Serben geschaffenen militärischen<br />

Realitäten zunehmend in Frage gestellt. Zwar erscheint eine Abweichung von diesem<br />

Prinzip im Ausnahmefall durchaus möglich, wenn sich dadurch der gewaltsame Konflikt beilegen<br />

läßt und sich eine dauerhafte, allseitig akzeptierte Friedenslösung daran anschließt. Genau<br />

l<strong>et</strong>zteres ist aber sehr zweifelhaft. Auch der gescheiterte Owen-Stoltenberg-Plan hat weitere<br />

<strong>et</strong>hnisch bedingte Vertreibungen nicht verhindert, ließ die Flüchtlingsproblematik weitgehend<br />

ungelöst und leist<strong>et</strong>e der friedensgefährdenden Gh<strong>et</strong>toisierung der Muslime Vorschub.<br />

Ein stabiler Friedensprozeß erscheint so weitgehend unmöglich. Außerdem s<strong>et</strong>zt damit die<br />

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!