Untitled - Justitia et Pax
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des Konflikts bereitzustellen, ohne den Erfolg garantieren zu können. Sollte die NATO eine<br />
umfassende Intervention planen, müßte sie zugleich Vorsorge gegen eine politische und militärische<br />
Eskalation treffen. Zwar haben die Regierungen der USA, Frankreichs und Englands<br />
(wenn auch mit unterschiedlichem Gewicht) Siobodan Milosevic deutlich signalisiert, daß sie<br />
eine serbische Eskalation des Konfliktes im Kosovo als militärischen Interventionsgrund b<strong>et</strong>rachten,<br />
vor allem, um dem dann möglichen griechisch-türkischen Konflikt und der Spaltung<br />
der NATO zuvorzukommen. Unbekannt ist jedoch, was genau die drei Regierungen unter<br />
Eskalation verstehen, da Serbien unterhalb der offenen militärischen Gewaltanwendung zu<br />
fast jedem Mittel greift, um die Albaner aus dem Kosovo zu vertreiben. Deshalb wäre auch<br />
nicht eindeutig, wer für die Eskalation l<strong>et</strong>ztlich verantwortlich wäre.<br />
Unklar ist zudem, welche politischen Ziele die UNO und die NATO für die Neuordnung des<br />
Balkans im Falle eines militärischen Erfolgs anstreben sollten, zumal sich keine überzeugenden<br />
politischen Alternativen bi<strong>et</strong>en. Eine Klärung dieser Frage wäre aber noch vor Beginn der<br />
Intervention wichtig, um das politische Konfliktmanagement und die militärischen Aktivitäten<br />
danach ausrichten zu können. Außerdem wäre es der derzeitigen russischen Führung,<br />
selbst wenn sie wirklich wollte, aus innenpolitischen Gründen kaum möglich, eine solche<br />
Intervention im Sicherheitsrat zu befürworten.<br />
3.6 Intervention zur Absicherung eines Waffenstillstands<br />
Im Falle der gewaltsamen Auseinanders<strong>et</strong>zungen zwischen Slowenien und der serbisch dominierten<br />
jugoslawischen Bundesarmee gelang es den EG-Vermittlern nach der slowenischen<br />
und kroatischen Unabhängigkeitserklärung vom 25. Juni 1991 durch einen politischen Kompromiß<br />
(Auss<strong>et</strong>zung der Unabhängigkeitserklärung für drei Monate), sehr bald ein Ende des<br />
Konflikts zu vermitteln. Unbewaffn<strong>et</strong>e EG-Beobachter (überwiegend pensionierte Militärs)<br />
überwachten den Rückzug der jugoslawischen Bundesarmee in die Kasernen und den späteren<br />
Abzug aus Slowenien. Doch war dieser Erfolg der EG-Vermittlung und der EG-<br />
Beobachter nur darauf zurückzuführen, daß in Slowenien die serbische Minderheit sehr klein<br />
war und die serbischen Führer die militärischen Kräfte in Kroatien zur Durchs<strong>et</strong>zung ihrer<br />
Ziele konzentrieren wollten.<br />
Zwar gelang es den EG-Vermittlern in der Folgezeit, mehr als zehn Waffenstillstände in Kroatien<br />
zu vermitteln, doch wie schon ihre Zahl zeigt, hielten sie nicht sehr lange. Die politische<br />
Unfähigkeit der EG, auf die Waffenstillstandsbrüche nicht nur verbal mit der Androhung politischer<br />
und wirtschaftlicher Sanktionen zu reagieren, sondern sie auch in die Tat umzus<strong>et</strong>zen,<br />
hat sicherlich die Gewalteskalation begünstigt. Aufgrund der Unfähigkeit der EG, die auf in-<br />
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