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Untitled - Justitia et Pax

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des Konflikts bereitzustellen, ohne den Erfolg garantieren zu können. Sollte die NATO eine<br />

umfassende Intervention planen, müßte sie zugleich Vorsorge gegen eine politische und militärische<br />

Eskalation treffen. Zwar haben die Regierungen der USA, Frankreichs und Englands<br />

(wenn auch mit unterschiedlichem Gewicht) Siobodan Milosevic deutlich signalisiert, daß sie<br />

eine serbische Eskalation des Konfliktes im Kosovo als militärischen Interventionsgrund b<strong>et</strong>rachten,<br />

vor allem, um dem dann möglichen griechisch-türkischen Konflikt und der Spaltung<br />

der NATO zuvorzukommen. Unbekannt ist jedoch, was genau die drei Regierungen unter<br />

Eskalation verstehen, da Serbien unterhalb der offenen militärischen Gewaltanwendung zu<br />

fast jedem Mittel greift, um die Albaner aus dem Kosovo zu vertreiben. Deshalb wäre auch<br />

nicht eindeutig, wer für die Eskalation l<strong>et</strong>ztlich verantwortlich wäre.<br />

Unklar ist zudem, welche politischen Ziele die UNO und die NATO für die Neuordnung des<br />

Balkans im Falle eines militärischen Erfolgs anstreben sollten, zumal sich keine überzeugenden<br />

politischen Alternativen bi<strong>et</strong>en. Eine Klärung dieser Frage wäre aber noch vor Beginn der<br />

Intervention wichtig, um das politische Konfliktmanagement und die militärischen Aktivitäten<br />

danach ausrichten zu können. Außerdem wäre es der derzeitigen russischen Führung,<br />

selbst wenn sie wirklich wollte, aus innenpolitischen Gründen kaum möglich, eine solche<br />

Intervention im Sicherheitsrat zu befürworten.<br />

3.6 Intervention zur Absicherung eines Waffenstillstands<br />

Im Falle der gewaltsamen Auseinanders<strong>et</strong>zungen zwischen Slowenien und der serbisch dominierten<br />

jugoslawischen Bundesarmee gelang es den EG-Vermittlern nach der slowenischen<br />

und kroatischen Unabhängigkeitserklärung vom 25. Juni 1991 durch einen politischen Kompromiß<br />

(Auss<strong>et</strong>zung der Unabhängigkeitserklärung für drei Monate), sehr bald ein Ende des<br />

Konflikts zu vermitteln. Unbewaffn<strong>et</strong>e EG-Beobachter (überwiegend pensionierte Militärs)<br />

überwachten den Rückzug der jugoslawischen Bundesarmee in die Kasernen und den späteren<br />

Abzug aus Slowenien. Doch war dieser Erfolg der EG-Vermittlung und der EG-<br />

Beobachter nur darauf zurückzuführen, daß in Slowenien die serbische Minderheit sehr klein<br />

war und die serbischen Führer die militärischen Kräfte in Kroatien zur Durchs<strong>et</strong>zung ihrer<br />

Ziele konzentrieren wollten.<br />

Zwar gelang es den EG-Vermittlern in der Folgezeit, mehr als zehn Waffenstillstände in Kroatien<br />

zu vermitteln, doch wie schon ihre Zahl zeigt, hielten sie nicht sehr lange. Die politische<br />

Unfähigkeit der EG, auf die Waffenstillstandsbrüche nicht nur verbal mit der Androhung politischer<br />

und wirtschaftlicher Sanktionen zu reagieren, sondern sie auch in die Tat umzus<strong>et</strong>zen,<br />

hat sicherlich die Gewalteskalation begünstigt. Aufgrund der Unfähigkeit der EG, die auf in-<br />

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