Untitled - Justitia et Pax
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garantieren? Muß daher die internationalen Staatengemeinschaft nicht mehr Rechte eingeräumt<br />
bekommen, um andauernde Menschenrechtsverl<strong>et</strong>zungen oder Diskriminierungen von<br />
Minderheiten beobachten und kontrollieren und bei Bedarf vermittelnd eingreifen zu können?<br />
Hätten die nichtmilitärischen Zwangsmaßnahmen wie das Wirtschaftsembargo gegenüber<br />
Serbien früher kommen, besser organisiert, kontrolliert und durchges<strong>et</strong>zt werden müssen, um<br />
den Druck auf Serbien für eine friedliche Konfliktregelung zu erhöhen? Zwar stand dem entgegen,<br />
daß Bosnien-Herzegowina von dem Embargo ausgenommen wurde und Lieferungen<br />
an die bosnischen Serben (und damit an Serbien selbst) zur Umgehung des Embargos möglich<br />
blieben, weil die bosnische Regierung nicht mit der Ausklammerung der von den bosnischen<br />
Serben eroberten Gebi<strong>et</strong>e die von ihnen gewünschte Abspaltung anerkennen wollte. Doch<br />
hätte es durchaus Möglichkeiten zur besseren Durchs<strong>et</strong>zung des Embargos gegeben, wenn die<br />
internationale Staatengemeinschaft durch entsprechende Kontrollen von sich aus die eroberten<br />
Gebi<strong>et</strong>e von der Versorgung ausgeklammert und über einen Informationsaustausch mit der<br />
bosnischen Regierung die Möglichkeiten der Täuschung durch falsche Angaben eingeschränkt<br />
hätte. Leider wurden diese Maßnahmen erst viel zu spät im Winter 1992/1993 realisiert.<br />
Gerade im Falle der Unabhängigkeit Bosnien-Herzegowinas, die im April 1992 von der EG<br />
und der UNO anerkannt wurde, wußten alle am Krisenmanagement b<strong>et</strong>eiligten Staaten - im<br />
Unterschied zu vielen Ereignissen vorher - um die Risiken dieses Prozesses, waren aber auf<br />
die Eindämmung dieser Risiken denkbar schlecht vorbereit<strong>et</strong>. Eine schnelle Stationierung von<br />
UN-Blauhelmtruppen in ausreichender Zahl zu Beginn der Unabhängigkeit hätte vielleicht die<br />
gewaltsame Eskalation des Konfliktes nicht verhindert, sehr wahrscheinlich aber den Umfang<br />
der Eskalation beschränkt. Die UNO wäre im Prinzip zur schnellen Hilfe bereit gewesen,<br />
doch stellte ihr die internationale Staatengemeinschaft nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung.<br />
Die UNO hatte zu diesem Zeitpunkt schon erhebliche Probleme, die UN-<br />
Schutztruppe für die Ums<strong>et</strong>zung des Vance-Plans in Kroatien bereitzustellen, und operierte<br />
am Rande ihrer materiellen und finanziellen Möglichkeiten. Erst im Juni 1992 traf der UN-<br />
Sicherheitsrat mit der Resolution 758 die Entscheidung, über 1.000 Blauhelme zur Öffnung<br />
des Flughafens und zur Sicherstellung der humanitären Versorgung nach Sarajewo zu verlegen.<br />
Die Entscheidung kam viel zu spät und zielte weniger auf die Einschränkung der Gewalt<br />
als vielmehr auf die Erhaltung der humanitären Versorgung.<br />
Zugleich erwies sich die Durchs<strong>et</strong>zung des Wirtschaftsembargo an den östlichen und südöstlichen<br />
Grenzen Restjugoslawiens anfangs als unzureichend. Dafür gab es verschiedene Gründe.<br />
Einmal wurden den von Sanktionen b<strong>et</strong>roffenen, aber am Konflikt nicht b<strong>et</strong>eiligten Ländern<br />
(besonders Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Ukraine) kaum Kompensationen<br />
angeboten. Weiterhin waren die EG-Länder zunächst nicht willens, zusätzliche Mittel für<br />
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