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Untitled - Justitia et Pax

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garantieren? Muß daher die internationalen Staatengemeinschaft nicht mehr Rechte eingeräumt<br />

bekommen, um andauernde Menschenrechtsverl<strong>et</strong>zungen oder Diskriminierungen von<br />

Minderheiten beobachten und kontrollieren und bei Bedarf vermittelnd eingreifen zu können?<br />

Hätten die nichtmilitärischen Zwangsmaßnahmen wie das Wirtschaftsembargo gegenüber<br />

Serbien früher kommen, besser organisiert, kontrolliert und durchges<strong>et</strong>zt werden müssen, um<br />

den Druck auf Serbien für eine friedliche Konfliktregelung zu erhöhen? Zwar stand dem entgegen,<br />

daß Bosnien-Herzegowina von dem Embargo ausgenommen wurde und Lieferungen<br />

an die bosnischen Serben (und damit an Serbien selbst) zur Umgehung des Embargos möglich<br />

blieben, weil die bosnische Regierung nicht mit der Ausklammerung der von den bosnischen<br />

Serben eroberten Gebi<strong>et</strong>e die von ihnen gewünschte Abspaltung anerkennen wollte. Doch<br />

hätte es durchaus Möglichkeiten zur besseren Durchs<strong>et</strong>zung des Embargos gegeben, wenn die<br />

internationale Staatengemeinschaft durch entsprechende Kontrollen von sich aus die eroberten<br />

Gebi<strong>et</strong>e von der Versorgung ausgeklammert und über einen Informationsaustausch mit der<br />

bosnischen Regierung die Möglichkeiten der Täuschung durch falsche Angaben eingeschränkt<br />

hätte. Leider wurden diese Maßnahmen erst viel zu spät im Winter 1992/1993 realisiert.<br />

Gerade im Falle der Unabhängigkeit Bosnien-Herzegowinas, die im April 1992 von der EG<br />

und der UNO anerkannt wurde, wußten alle am Krisenmanagement b<strong>et</strong>eiligten Staaten - im<br />

Unterschied zu vielen Ereignissen vorher - um die Risiken dieses Prozesses, waren aber auf<br />

die Eindämmung dieser Risiken denkbar schlecht vorbereit<strong>et</strong>. Eine schnelle Stationierung von<br />

UN-Blauhelmtruppen in ausreichender Zahl zu Beginn der Unabhängigkeit hätte vielleicht die<br />

gewaltsame Eskalation des Konfliktes nicht verhindert, sehr wahrscheinlich aber den Umfang<br />

der Eskalation beschränkt. Die UNO wäre im Prinzip zur schnellen Hilfe bereit gewesen,<br />

doch stellte ihr die internationale Staatengemeinschaft nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung.<br />

Die UNO hatte zu diesem Zeitpunkt schon erhebliche Probleme, die UN-<br />

Schutztruppe für die Ums<strong>et</strong>zung des Vance-Plans in Kroatien bereitzustellen, und operierte<br />

am Rande ihrer materiellen und finanziellen Möglichkeiten. Erst im Juni 1992 traf der UN-<br />

Sicherheitsrat mit der Resolution 758 die Entscheidung, über 1.000 Blauhelme zur Öffnung<br />

des Flughafens und zur Sicherstellung der humanitären Versorgung nach Sarajewo zu verlegen.<br />

Die Entscheidung kam viel zu spät und zielte weniger auf die Einschränkung der Gewalt<br />

als vielmehr auf die Erhaltung der humanitären Versorgung.<br />

Zugleich erwies sich die Durchs<strong>et</strong>zung des Wirtschaftsembargo an den östlichen und südöstlichen<br />

Grenzen Restjugoslawiens anfangs als unzureichend. Dafür gab es verschiedene Gründe.<br />

Einmal wurden den von Sanktionen b<strong>et</strong>roffenen, aber am Konflikt nicht b<strong>et</strong>eiligten Ländern<br />

(besonders Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Ukraine) kaum Kompensationen<br />

angeboten. Weiterhin waren die EG-Länder zunächst nicht willens, zusätzliche Mittel für<br />

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