Untitled - Justitia et Pax
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zu verfolgen und zu bestrafen, unterstützt wurde. Da diese Maßnahmen an die Zustimmung<br />
der Konfliktparteien gebunden sind, hat Serbien inzwischen die anstehende Verlängerung<br />
leider zur Aufkündigung (Ende Juni 1993) genutzt. Die serbische Regierung konnte dabei<br />
geschickt auf eine Vertragsklausel zwischen den KSZE-Staaten und Serbien verweisen, die<br />
sinngemäß besagt, daß eine wohlwollende Unterstützung und erfolgreiche Durchführung dieser<br />
Maßnahme ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wiederaufnahme als KSZE-Mitglied<br />
sein werde. Die Wiederaufnahme in die KSZE ist aber derzeit aus politischen Gründen kaum<br />
möglich. Das Ende dieser Missionen ist gerade im Kosovo wegen der möglichen Eskalation<br />
besonders mißlich.<br />
Auch bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik scheint die internationale Staatengemeinschaft<br />
teilweise zu versagen, zumal die finanziellen Zuwendungen immer stärker gekürzt<br />
werden. Zwar ist die Unterbringung der Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimat grundsätzlich zu<br />
begrüßen, weil dies eine spätere Rückführung begünstigt und ihre Versorgung meist kostengünstiger<br />
ermöglicht. Doch muß dann auch die internationale Staatenwelt die finanziellen und<br />
materiellen Hilfen für die lebensnotwendige Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge<br />
ausreichend unterstützen, wenn dies den b<strong>et</strong>roffenen Nachbarstaaten nicht möglich ist. Da<br />
nach kroatischen Angaben, die vielleicht <strong>et</strong>was zu hoch gegriffen sein mögen, ca. zwei Milliarden<br />
DM pro Jahr zur Versorgung benötigt werden, andererseits aber die internationale Staatenwelt<br />
allenfalls nur mehrere Hundert Millionen DM bereitstellen will, existiert eine erhebliche<br />
Deckungslücke zum Nachteil hilfloser und entrecht<strong>et</strong>er Flüchtlinge, die nicht nur von den<br />
nationalistischen Serben, Kroaten und Muslimen vertrieben wurden, sondern j<strong>et</strong>zt auch von<br />
der internationalen Staatengemeinschaft zu wenig Solidarität erfahren und damit doppelt bestraft<br />
werden. Die Schließung der eigenen Grenzen gegenüber den Kriegsflüchtlingen ist aufgrund<br />
der unzureichenden Hilfe vor Ort aus <strong>et</strong>hischer Sicht deshalb nicht zu rechtfertigen.<br />
Dieses Argument wir noch dadurch verstärkt, daß die internationale Gemeinschaft einen ausreichenden<br />
Schutz für die Zivilbevölkerung im Kriegsgebi<strong>et</strong> nicht garantieren will, obwohl sie<br />
für die entstandene Lage eine Mitverantwortung trägt.<br />
Auch die teilweise erfolgende Zurückweisung serbischer Flüchtlinge ist problematisch. Denn<br />
droht den Flüchtlingen bei der Zurückweisung Gefahr für Leib und Leben, ist schon nach der<br />
Genfer Flüchtlingskonvention die Zurückweisung nicht zulässig. Ist eine solche Gefährdung<br />
nicht zu erwarten, wird eine Zurückweisung als isolierte Maßnahme trotzdem aus <strong>et</strong>hischer<br />
wie politischer Sicht schwer begründbar, wenn nicht gleichzeitig innerhalb wie außerhalb<br />
Serbiens umfassende Anstrengungen zur Stärkung der innerserbischen Opposition unternommen<br />
werden. Zu befürchten ist ansonsten, daß ohne ein solches umfassendes Konzept die Zurückweisung<br />
von Flüchtlingen eher kontraproduktiv wirken wird.<br />
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