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Untitled - Justitia et Pax

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zu verfolgen und zu bestrafen, unterstützt wurde. Da diese Maßnahmen an die Zustimmung<br />

der Konfliktparteien gebunden sind, hat Serbien inzwischen die anstehende Verlängerung<br />

leider zur Aufkündigung (Ende Juni 1993) genutzt. Die serbische Regierung konnte dabei<br />

geschickt auf eine Vertragsklausel zwischen den KSZE-Staaten und Serbien verweisen, die<br />

sinngemäß besagt, daß eine wohlwollende Unterstützung und erfolgreiche Durchführung dieser<br />

Maßnahme ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wiederaufnahme als KSZE-Mitglied<br />

sein werde. Die Wiederaufnahme in die KSZE ist aber derzeit aus politischen Gründen kaum<br />

möglich. Das Ende dieser Missionen ist gerade im Kosovo wegen der möglichen Eskalation<br />

besonders mißlich.<br />

Auch bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik scheint die internationale Staatengemeinschaft<br />

teilweise zu versagen, zumal die finanziellen Zuwendungen immer stärker gekürzt<br />

werden. Zwar ist die Unterbringung der Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimat grundsätzlich zu<br />

begrüßen, weil dies eine spätere Rückführung begünstigt und ihre Versorgung meist kostengünstiger<br />

ermöglicht. Doch muß dann auch die internationale Staatenwelt die finanziellen und<br />

materiellen Hilfen für die lebensnotwendige Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge<br />

ausreichend unterstützen, wenn dies den b<strong>et</strong>roffenen Nachbarstaaten nicht möglich ist. Da<br />

nach kroatischen Angaben, die vielleicht <strong>et</strong>was zu hoch gegriffen sein mögen, ca. zwei Milliarden<br />

DM pro Jahr zur Versorgung benötigt werden, andererseits aber die internationale Staatenwelt<br />

allenfalls nur mehrere Hundert Millionen DM bereitstellen will, existiert eine erhebliche<br />

Deckungslücke zum Nachteil hilfloser und entrecht<strong>et</strong>er Flüchtlinge, die nicht nur von den<br />

nationalistischen Serben, Kroaten und Muslimen vertrieben wurden, sondern j<strong>et</strong>zt auch von<br />

der internationalen Staatengemeinschaft zu wenig Solidarität erfahren und damit doppelt bestraft<br />

werden. Die Schließung der eigenen Grenzen gegenüber den Kriegsflüchtlingen ist aufgrund<br />

der unzureichenden Hilfe vor Ort aus <strong>et</strong>hischer Sicht deshalb nicht zu rechtfertigen.<br />

Dieses Argument wir noch dadurch verstärkt, daß die internationale Gemeinschaft einen ausreichenden<br />

Schutz für die Zivilbevölkerung im Kriegsgebi<strong>et</strong> nicht garantieren will, obwohl sie<br />

für die entstandene Lage eine Mitverantwortung trägt.<br />

Auch die teilweise erfolgende Zurückweisung serbischer Flüchtlinge ist problematisch. Denn<br />

droht den Flüchtlingen bei der Zurückweisung Gefahr für Leib und Leben, ist schon nach der<br />

Genfer Flüchtlingskonvention die Zurückweisung nicht zulässig. Ist eine solche Gefährdung<br />

nicht zu erwarten, wird eine Zurückweisung als isolierte Maßnahme trotzdem aus <strong>et</strong>hischer<br />

wie politischer Sicht schwer begründbar, wenn nicht gleichzeitig innerhalb wie außerhalb<br />

Serbiens umfassende Anstrengungen zur Stärkung der innerserbischen Opposition unternommen<br />

werden. Zu befürchten ist ansonsten, daß ohne ein solches umfassendes Konzept die Zurückweisung<br />

von Flüchtlingen eher kontraproduktiv wirken wird.<br />

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