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Untitled - Justitia et Pax

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muß z.Z. allerdings eher als eine Zielperspektive angesehen werden, da sowohl das demokratische<br />

Zustandekommen der Beschlüsse als auch die supranationale Kontrolle ihrer Ums<strong>et</strong>zung<br />

sowie ihre rechtliche Überprüfung nur eingeschränkt oder gar nicht gegeben sind.<br />

Aus dieser bisher unzureichenden rechtlichen Einbindung und demokratischen Kontrolle ergibt<br />

sich jedoch kein zwingendes Argument gegen eine Intervention, wenn sich nur dadurch<br />

mit Aussicht auf Erfolg ein größeres Übel abwenden läßt und gleichzeitig Anstrengungen<br />

unternommen werden, den Prozeß der Demokratisierung der Entscheidungsstruktur, der Kontrolle<br />

und der Verrechtlichung der Entscheidung voranzubringen. Darüber hinaus ist für andere<br />

Ziele, z.B. die Durchs<strong>et</strong>zung hegemonialer Interessen, aus <strong>et</strong>hischer Sicht die Ausübung<br />

äußeren politischen Drucks oder interventionistischer Maßnahmen nicht gerechtfertigt.<br />

Grundsätzlich gilt dabei, daß interventionistische Maßnahmen - gerade wenn sie gewalthaltig<br />

sind - auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden müssen. Interventionistische<br />

Maßnahmen von außen erscheinen zudem in den meisten Fällen nur dann sinnvoll, wenn sie<br />

in den Konfliktparteien selbst auch entsprechende Adressaten finden, die sie für einen deeskalatorischen<br />

und friedensbringenden Prozeß nutzen können und wollen. Ein nur durch äußeren<br />

Druck und interventionistische Maßnahmen erzwungener Friede ist auf Dauer ohne tragfähige<br />

Unterstützung, die aus und von den Konfliktparteien selbst kommen muß, nicht haltbar. Ziel<br />

jeder äußeren Intervention muß daher die Stärkung und die Schaffung zusätzlicher Freiräume<br />

für die deeskalatorischen und einen gerechten Frieden anstrebenden Kräfte der Konfliktparteien<br />

selbst sein. Gibt es diese Kräfte nicht oder sind sie zu zerstritten, so wäre wegen der<br />

wahrscheinlichen Erfolglosigkeit interventionistischer Maßnahmen ein Verzicht auf diese<br />

eher anzuraten. Sie wären nur dann zu rechtfertigen, wenn von dem Gewaltkonflikt ein sehr<br />

schwerwiegendes Übel (Androhung des Einsatzes von Massenvernichtungsmitteln, Genozid)<br />

ausginge und dies mit Aussicht auf Erfolg verhindert werden könnte.<br />

Interventionistische Maßnahmen s<strong>et</strong>zen zudem eine genaue Kenntnis des Konflikts, seiner<br />

Ursachen sowie der Stärke und Zielrichtung der verschiedenen am Konflikt b<strong>et</strong>eiligten Gruppierungen<br />

voraus. Anders sind die Folgen interventionistischer Maßnahmen nicht hinreichend<br />

zuverlässig einzuschätzen. Ohne eine ausreichende Zuverlässigkeit bei der Folgenabschätzung<br />

wäre offen, ob die mit den interventionistischen Maßnahmen verfolgten Ziele sich überhaupt<br />

erreichen ließen. Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, so müssen sie zuvor durch Fact-<br />

Finding- und Beobachtungsmissionen im Konfliktgebi<strong>et</strong> sowie durch Gespräche und Verhandlungen<br />

mit allen am Konflikt b<strong>et</strong>eiligten Gruppierungen erworben, ständig überprüft und<br />

vertieft werden. Da bei solchen Gesprächen die verschiedenen Gruppierungen nur ihre Sicht<br />

der Dinge präsentieren dürften, ist es nicht einfach, einen zutreffenden Überblick über die<br />

Konfliktlage zu erhalten. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, daß bei Konflikten Handlungsabläufe<br />

generell dynamischer und aufgrund dessen auch weniger berechenbar werden. Informa-<br />

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