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Untitled - Justitia et Pax

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schiedliche caritative und humanitäre Organisationen bei der Linderung der schlimmsten<br />

Folgen von Hunger und Vertreibung engagiert. Sie verdienen unbürokratische politische<br />

und materielle Unterstützung seitens der europäischen Regierungen. Darüber hinaus sollten<br />

zwischen den europäischen Staaten Verhandlungen darüber aufgenommen werden, in<br />

welchem Maße denjenigen Nationen, die nicht unmittelbar an der wenigstens vorübergehenden<br />

Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen b<strong>et</strong>eiligt sein können, Kompensationszahlungen<br />

zumutbar sind, die den Erstaufnahmeländern bzw. unmittelbar den Trägern<br />

humanitärer Hilfeleistungen zufließen müßten. Denn wenn Begrife wie “Verantwortungsgemeinschaft“<br />

und “Lastenteilung“ einen politischen Sinn haben solen, so müsen<br />

sie sich in solidarisches Handeln angesichts konkr<strong>et</strong>er grenzüberschreitender Notsituationen<br />

übers<strong>et</strong>zen lassen. Grundsätzlich unterstreicht die humanitäre Situation der Flüchtlinge<br />

das gravierende politisch-soziale Defizit, das im fortdauernden Fehlen einer konzertierten<br />

europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik ansichtig wird.<br />

7. Sowohl im europäischen Rahmen wie weltweit muß internationale Friedenssicherung primär<br />

auf das Instrumentarium politischer Konfliktbearbeitung zurückgreifen; eine humanitär<br />

begründ<strong>et</strong>e militärische Intervention kann st<strong>et</strong>s nur im äußersten Fall in B<strong>et</strong>racht gezogen<br />

werden. Jüngste Entwicklungen zeigen nicht nur an, daß die Gefahr besteht, friedenssichernde<br />

Organisationen mit einer Vielzahl lokaler oder regionaler militärischer Engagements<br />

zu überfordern. Darüber hinaus wird zunehmend deutlich, daß sich durch solche<br />

Engagements das Fehlen ausgearbeit<strong>et</strong>er politischer Lösungskonzepte weder überdecken<br />

noch kompensieren läßt. Dies gilt auch und nicht zul<strong>et</strong>zt für die Situation im ehemaligen<br />

Jugoslawien. Bereits anläßlich des zweiten Golfkriegs wurde immer wieder darauf hingewiesen,<br />

daß alles davon abhängt, ob und wie weit es gelingt, die politischen Verwerfungen<br />

in der Region durch eine umfassende politische Friedensregelung in ihrer konfliktträchtigen<br />

Dynamik einzugrenzen. Nichts anderes gilt auch für die Lage auf dem Balkan.<br />

Gerade im Licht der kirchlichen Friedenslehre muß auf diesen Zusammenhang mit Nachdruck<br />

verwiesen werden; ist sie doch entscheidend von der Einsicht geprägt, daß die Legitimität<br />

militärischer Friedenssicherung vorrangig davon abhängt, wie weit diese in ein<br />

umfassendes Konzept politischer Kriegsursachenbekämpfung und Gewaltminimierung integriert<br />

ist.<br />

8. Ein kirchlicher Beitrag zur Bewältigung der angesprochenen Probleme wird einer Auseinanders<strong>et</strong>zung<br />

mit der eigenen theologisch-<strong>et</strong>hischen Tradition nicht ausweichen können.<br />

Die Situation im ehemaligen Jugoslawien macht u.a. erschreckend deutlich, wie dominant<br />

nach wie vor eher atavistisch anmutende Vorstelungen über die Möglichkeit “heiliger“<br />

bzw. “gerechter“ Kriege werden können, wenn die Umstände eine solche Haltung begünstigen.<br />

Christliche Friedens<strong>et</strong>hik, auch in ihrer Ausprägung in der traditionellen Lehre vom<br />

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