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Untitled - Justitia et Pax

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die Hände gebunden. Selbst wenn die Reformer um Boris Jelzin für eine militärische Intervention<br />

plädieren würden (was sie nicht tun), sie könnten dafür nur eine sehr begrenzte militärische<br />

Unterstützung anbi<strong>et</strong>en. Die EG-Staaten aber sind für eine eigenständige militärische<br />

Intervention viel zu schwach, zumal sich Deutschland als die stärkste konventionelle Militärmacht<br />

in Mitteleuropa aus historischen und verfassungsrechtlichen Gründe nicht direkt daran<br />

b<strong>et</strong>eiligen könnte. Für die USA wiederum sind im Konflikt um das ehemalige Jugoslawien<br />

keine zentralen Sicherheitsinteressen berührt, solange nicht die Gefahr einer direkten griechisch-<br />

türkischen Auseinanders<strong>et</strong>zung droht.<br />

Der amerikanische Vorschlag für eine beschränkte Aufhebung des Waffenembargos und die<br />

Androhung selektiver Luftangriffe war deshalb in erster Linie innenpolitisch motiviert und<br />

spiegelt die geringe Bereitschaft vor allem der Militärs wider, mit Bodentruppen im ehemaligen<br />

Jugoslawien zu intervenieren. Die Frage, wie die beschränkte Aufhebung des Waffenembargos<br />

zu kontrollieren wäre und wie sich damit eine schnelle Beendigung des Krieges, ohne<br />

den Schaden zu vergrößern, erreichen ließe, bleibt unbeantwort<strong>et</strong>. Deshalb ist die Aufgabe des<br />

Waffenembargos abzulehnen.<br />

Die Androhung selektiver Luftangriffe begrenzt das eigene Risiko, es bleibt aber offen, ob<br />

sich dadurch in Bosnien-Herzegowina politisch viel bewegen läßt. Die historischen Erfahrungen<br />

mit der politischen Wirkung von Luftbombardements sprechen nicht für die Erfolgsaussichten<br />

solcher Maßnahmen. Auch der Krieg am Golf hat dies veranschaulicht, da erst die<br />

Invasion am Boden Saddam Hussein zur Aufgabe Kuweits zwang. Die amerikanische Initiative<br />

ist somit genaugenommen eine Verlegenheitslösung.<br />

Eine umfassende Intervention scheid<strong>et</strong> ebenfalls aus den oben genannten Gründen aus.<br />

Eine humanitäre Intervention, die auf militärische Zwangsmaßnahmen s<strong>et</strong>zt, käme j<strong>et</strong>zt viel<br />

zu spät und wäre mit zu hohen Risiken verknüpft. Die von der UNO verkünd<strong>et</strong>en sechs “sicheren<br />

Zonen“ sind bisher nur eine unzulängliche Alternative. Für den Auftrag an UNPRO-<br />

FOR II, in und um diese Zonen die Sicherheit notfalls unter Einsatz von Waffengewalt zu<br />

garantieren, sind die UN-Blauhelme nur unzureichend gerüst<strong>et</strong> und vorbereit<strong>et</strong>. Weiterhin ist<br />

es sehr zweifelhaft, ob sie dieser Aufgabe mit den geplanten Verstärkungen um 9.000 Mann<br />

gerecht werden können, zumal offen ist, welche Nationen diese Verstärkungen stellen. Zwischen<br />

den Beschlüssen des Sicherheitsrates und den realen Handlungsmöglichkeiten von<br />

UNPROFOR II klafft daher eine erhebliche Lücke. Außerdem stellt sich politisch die Frage,<br />

was mit dem Konzept der “Sicherheitszonen“ überhaupt ereicht werden soll. Schließlich ist<br />

die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß die sechs “Sicherheitszonen“ zu gh<strong>et</strong>oisierten<br />

Reservaten der moslemischen Bevölkerung führen, die auf Dauer von internationaler<br />

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