Untitled - Justitia et Pax
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die Hände gebunden. Selbst wenn die Reformer um Boris Jelzin für eine militärische Intervention<br />
plädieren würden (was sie nicht tun), sie könnten dafür nur eine sehr begrenzte militärische<br />
Unterstützung anbi<strong>et</strong>en. Die EG-Staaten aber sind für eine eigenständige militärische<br />
Intervention viel zu schwach, zumal sich Deutschland als die stärkste konventionelle Militärmacht<br />
in Mitteleuropa aus historischen und verfassungsrechtlichen Gründe nicht direkt daran<br />
b<strong>et</strong>eiligen könnte. Für die USA wiederum sind im Konflikt um das ehemalige Jugoslawien<br />
keine zentralen Sicherheitsinteressen berührt, solange nicht die Gefahr einer direkten griechisch-<br />
türkischen Auseinanders<strong>et</strong>zung droht.<br />
Der amerikanische Vorschlag für eine beschränkte Aufhebung des Waffenembargos und die<br />
Androhung selektiver Luftangriffe war deshalb in erster Linie innenpolitisch motiviert und<br />
spiegelt die geringe Bereitschaft vor allem der Militärs wider, mit Bodentruppen im ehemaligen<br />
Jugoslawien zu intervenieren. Die Frage, wie die beschränkte Aufhebung des Waffenembargos<br />
zu kontrollieren wäre und wie sich damit eine schnelle Beendigung des Krieges, ohne<br />
den Schaden zu vergrößern, erreichen ließe, bleibt unbeantwort<strong>et</strong>. Deshalb ist die Aufgabe des<br />
Waffenembargos abzulehnen.<br />
Die Androhung selektiver Luftangriffe begrenzt das eigene Risiko, es bleibt aber offen, ob<br />
sich dadurch in Bosnien-Herzegowina politisch viel bewegen läßt. Die historischen Erfahrungen<br />
mit der politischen Wirkung von Luftbombardements sprechen nicht für die Erfolgsaussichten<br />
solcher Maßnahmen. Auch der Krieg am Golf hat dies veranschaulicht, da erst die<br />
Invasion am Boden Saddam Hussein zur Aufgabe Kuweits zwang. Die amerikanische Initiative<br />
ist somit genaugenommen eine Verlegenheitslösung.<br />
Eine umfassende Intervention scheid<strong>et</strong> ebenfalls aus den oben genannten Gründen aus.<br />
Eine humanitäre Intervention, die auf militärische Zwangsmaßnahmen s<strong>et</strong>zt, käme j<strong>et</strong>zt viel<br />
zu spät und wäre mit zu hohen Risiken verknüpft. Die von der UNO verkünd<strong>et</strong>en sechs “sicheren<br />
Zonen“ sind bisher nur eine unzulängliche Alternative. Für den Auftrag an UNPRO-<br />
FOR II, in und um diese Zonen die Sicherheit notfalls unter Einsatz von Waffengewalt zu<br />
garantieren, sind die UN-Blauhelme nur unzureichend gerüst<strong>et</strong> und vorbereit<strong>et</strong>. Weiterhin ist<br />
es sehr zweifelhaft, ob sie dieser Aufgabe mit den geplanten Verstärkungen um 9.000 Mann<br />
gerecht werden können, zumal offen ist, welche Nationen diese Verstärkungen stellen. Zwischen<br />
den Beschlüssen des Sicherheitsrates und den realen Handlungsmöglichkeiten von<br />
UNPROFOR II klafft daher eine erhebliche Lücke. Außerdem stellt sich politisch die Frage,<br />
was mit dem Konzept der “Sicherheitszonen“ überhaupt ereicht werden soll. Schließlich ist<br />
die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß die sechs “Sicherheitszonen“ zu gh<strong>et</strong>oisierten<br />
Reservaten der moslemischen Bevölkerung führen, die auf Dauer von internationaler<br />
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