Untitled - Justitia et Pax
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ßung der Einwohner Dubrovniks durch die jugoslawische Kriegsmarine und serbische Verbände.<br />
Die NATO hätte z.B. durch die Androhung des Einsatzes ihrer überlegenen Seestreitkräfte die<br />
jugoslawische Bundesarmee jederzeit zum Abzug ihrer Seestreitkräfte zwingen können, ohne<br />
dabei ein allzu großes Risiko eingehen zu müssen. Darüber hinaus hätte sie von See aus sogar<br />
begrenzt gegen die von Land erfolgende Beschießung durch die kroatischen Serben vorgehen<br />
können. Der serbischen Seite wäre damit schon zu einem frühen Zeitpunkt klar gemacht worden,<br />
daß die internationale Staatengemeinschaft eine so schwere Regelverl<strong>et</strong>zung nicht toleriert.<br />
Auch wären die j<strong>et</strong>zt drohenden Eskalationsrisiken einer militärischen Intervention sowie<br />
die Möglichkeit eines allmählichen Hineinschlitterns in einen militärischen Konflikt, den<br />
niemand will, der aber bei fehlendem serbischen Einlenken wahrscheinlicher werden könnte,<br />
vermeidbar gewesen.<br />
Auf der anderen Seite wäre die internationale Staatenwelt dann schon sehr früh mit dem Risiko<br />
eines militärischen Engagements und den inhärenten Eskalationsrisiken konfrontiert gewesen.<br />
Es muß allerdings gefragt werden, ob eine frühe militärische Eskalationsdrohung, die,<br />
falls sie erfolgreich gewesen wäre, vielen Tausenden von Menschen Tod, Verstümmelung<br />
und Vertreibung erspart hätte, nicht den Risiken der j<strong>et</strong>zigen militärischen Eskalation vorzuziehen<br />
gewesen wäre. Eine Antwort darauf ist schwierig, weil zum damaligen Zeitpunkt die<br />
weitere Entwicklung noch nicht sicher zu beurteilen war und deshalb viele vor der frühen<br />
Androhung militärischer Gewalt zurückschreckten. Hinzu kam, daß die westeuropäischen<br />
Staaten intern über die Beurteilung der Lage zerstritten waren und die USA sich weitgehend<br />
aus dem Krisenmanagement heraushielten.<br />
3.2 Formen der indirekten militärischen Intervention<br />
3.2.1 Waffenembargo versus Waffenlieferungen<br />
Am 25. 9. 1991 verhängte die UNO gegen ganz Jugoslawien ein Waffenembargo. Das Waffenembargo<br />
ist die militärische Zwangsmaßnahme, die gegenüber allen anderen militärischen<br />
Zwangsmaßnahmen den großen Vorteil bi<strong>et</strong>en kann, selbst nur sehr wenig Gewalt zu enthalten,<br />
dafür aber einen gewaltsamen Konflikt bei konsequenter Anwendung auszutrocknen,<br />
vorausges<strong>et</strong>zt, die Konfliktparteien sind davon in gleicher Weise b<strong>et</strong>roffen und verfügen über<br />
keine oder nur geringe Waffenproduktionskapazitäten. Auch bei ungleichen Auswirkungen<br />
könnte ein Waffenembargo dann gerechtfertigt sein, wenn es dazu beiträgt, ein noch größeres<br />
Übel (größere und schneller eintr<strong>et</strong>ende Schäden an Menschen und Material) zu verhindern.<br />
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