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gwf Wasser/Abwasser Energieeffizienz rechnet sich! (Vorschau)

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Nachrichten<br />

Branche<br />

Deutliche Nachbesserungen<br />

beim Pflanzenschutzgesetz erforderlich<br />

Konsequente<br />

Regelungen für<br />

Gewässerrandstreifen<br />

sind<br />

notwendig.<br />

@ Tim Gaspary<br />

ass <strong>sich</strong> der Bundesrat auf<br />

„Dklare und verbindliche<br />

Vorgaben zu den Gewässerrandstreifen<br />

einigen konnte, ist ein erster<br />

Schritt in die richtige Richtung.<br />

Die vor gesehenen Gewässerrandstreifen<br />

mit einer Breite von nur<br />

einem Meter sind jedoch für den<br />

Schutz der Gewässerressourcen<br />

nicht ausreichend. Aus unserer<br />

Sicht sind Pufferzonen mit einer<br />

Breite von zehn Metern erforderlich“,<br />

so Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer<br />

<strong>Wasser</strong>/ <strong>Abwasser</strong> des<br />

Bundesverbandes der Energie- und<br />

<strong>Wasser</strong>wirtschaft (BDEW) in Berlin.<br />

„Wichtig sind jetzt die Beratungen<br />

im Deutschen Bundestag zur Gesetzesvorlage.“<br />

Die Festlegung ausreichender<br />

Pufferzonen gehöre zu den<br />

wichtigsten und effektivsten Maßnahmen<br />

zum Schutz der Gewässer.<br />

Sie seien besonders geeignet, um<br />

den Eintrag unerwünschter Stoffe<br />

beispielsweise von angrenzenden<br />

Ackerflächen in die Gewässer zu<br />

vermeiden oder zumindest zu reduzieren.<br />

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

in <strong>Wasser</strong>schutz-<br />

und Trinkwassergewinnungsgebieten<br />

müsse zudem gesondert geregelt<br />

werden. Dabei müsse der Fokus<br />

darauf liegen, eine Gefährdung der<br />

Grund- und Oberflächengewässer<br />

in solchen Gebieten unter allen<br />

Umständen zu vermeiden.<br />

Positiv bewerte der BDEW die<br />

Entscheidungen des Bundesrates<br />

zum Internet- und Versandhandel<br />

mit Pflanzenschutzmitteln. „Wir<br />

begrüßen das Votum des Bundesrats,<br />

nach dem Internetanbieter<br />

zukünftig ihren aktuellen Sachkundenachweis<br />

im Internet veröffentlichen<br />

müssen“ so Weyand. Konsequent<br />

und richtig sei auch das<br />

Votum des Bundesrates, die Pflicht<br />

zur Wiederauffrischung der Sachkunde<br />

schon nach drei statt erst<br />

nach fünf Jahren zu verankern. „Mit<br />

dem neuen Pflanzenschutzgesetz<br />

muss der Gesetzgeber neuen Trends<br />

wie dem zunehmenden Internetund<br />

Versandhandel von Pflanzenschutzmitteln<br />

ausreichend Rechnung<br />

tragen. Aus BDEW-Sicht<br />

besteht hier die große Gefahr einer<br />

Ausweitung des illegalen Handels.<br />

Der Gesetzgeber sowie die zuständigen<br />

Behörden müssen dafür sorgen,<br />

dass in Deutschland nur zugelassene<br />

Pflanzenschutzmittel verkauft<br />

und eingesetzt werden. Es gilt,<br />

den Verbraucher, die Umwelt und<br />

die Gewässer inklusive des Trinkwassers<br />

vor diesen Stoffen zu schützen“,<br />

so Weyand. „Der Schutz der<br />

Gewässerressourcen hat für die<br />

<strong>Wasser</strong>wirtschaft hohe Priorität. Das<br />

neue Pflanzenschutzgesetz muss<br />

eine Balance zwischen den Interessen<br />

der landwirtschaftlichen Produktion<br />

und dem Ressourcenschutz<br />

finden.“<br />

Weitere Informationen:<br />

www.bdew.de<br />

<strong>Wasser</strong>aufbereitung GmbH<br />

Grasstraße 11 • 45356 Essen<br />

Telefon (02 01) 8 61 48-60<br />

Telefax (02 01) 8 61 48-48<br />

www.aquadosil.de<br />

November 2011<br />

1034 <strong>gwf</strong>-<strong>Wasser</strong> <strong>Abwasser</strong>

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