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Bildungsprozesse zwischen Familie und Ganztagsschule

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die Erziehung ihres Kindes. Ähnlich wie beim Typus I, der Elternbeteiligung<br />

als Kooperation für die Belange des Kindes, wird hier eine „individuelle<br />

Partnerschaft“ im Sinne eines „symmetrischen Prozesses mit wechselseitiger<br />

Öffnung von <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Schule“ (Wiss. Beirat für <strong>Familie</strong>nfragen<br />

2002, S. 82) angestrebt. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Eltern<br />

sich in der Problemsituation ihres Kindes nicht als kompetent (oder<br />

überfordert) erfahren <strong>und</strong> damit keine eigenen Lösungsvorschläge unterbreiten<br />

können. Elternbeteiligung wird demnach als eine Form verstanden,<br />

den Eltern die Handlungsautonomie zurückzugeben <strong>und</strong> ihre Selbsthilfepotenziale<br />

zu stärken (vgl. Oevermann 1996), anstatt ihnen einseitig die<br />

Schuld zuzuweisen. In diesen Fällen besteht jedoch die Gefahr, dass die<br />

Schule professionelle Standards in die Zusammenarbeit hineinträgt <strong>und</strong> eine<br />

Beraterposition einnimmt, die allein die Eltern in die Pflicht nimmt. Zudem<br />

werden wichtige Ressourcen verschenkt, wenn der Jugendliche nicht an der<br />

Lösungsfindung beteiligt wird.<br />

5.6.1.4 Typ IV: Elternbeteiligung als optionales (Informations-)Angebot für<br />

Eltern<br />

Elternbeteiligung findet in einigen Fällen eher im Rahmen informeller Kontakte<br />

statt. Institutionalisierte Formen, wie z.B. Elternabende, werden von<br />

den Eltern nur selten bis gar nicht genutzt. Das hat zur Folge, dass die Eltern<br />

das Verhältnis zur Schule weniger als ein kontinuierliches, denn als ein<br />

problemspezifisches Austauschverhältnis wahrnehmen. In diesem Verhältnis<br />

erleben sich beide Partner offen für den Kontakt <strong>und</strong> das Anliegen des<br />

jeweils anderen. Dabei beruht die Kontaktaufnahme primär auf einer Information<br />

vonseiten der Schule. Diese Struktur zeigt sich beispielsweise in<br />

der Erzählung von Herrn U.:<br />

„Also auch mit dem ((Name des Betreuers)) von der Nachmittagsbetreuung<br />

ähm wenn irgendwas sein sollte ich mein die versuchen<br />

erstmal alles selber zu regeln aber wenn sie meinen dass es die Eltern<br />

wissen sollten oder so dann telefonieren wir oder oder mailen uns an<br />

irgendwie das machen wir schon also das ist schon funktioniert schon<br />

ganz gut (.) Hab schon auch ein zwei Mal einen Anruf vom Maximilian<br />

gekriegt da wollte er mal befreit werden von der Mittagsbetreuung<br />

das machen wir natürlich nicht immer (.) ist klar“ (Herr U.,<br />

OGReal)<br />

Das Eltern-Schul-Verhältnisses stellt sich aus der Perspektive dieses Vaters<br />

als außeralltäglicher Austausch dar. Dieser dient dem Zweck der Information<br />

der Eltern über solche Angelegenheiten, die von dem Betreuungspersonal<br />

nicht gelöst werden konnten. Paradoxerweise enthält das Anschauungsbeispiel<br />

keinen direkten Hinweis auf eine Zusammenarbeit. Im Vordergr<strong>und</strong><br />

steht eine Entscheidung über die Befreiung des Sohnes von der Teilnahme,<br />

die der Vater zu treffen hat. Es ist jedoch angesichts der zuvor vom<br />

Vater beschriebenen Praxis davon auszugehen, dass die Kommunikation<br />

<strong>zwischen</strong> Betreuungspersonal <strong>und</strong> Jugendlichen bereits gescheitert ist. Das<br />

birgt die Gefahr, dass die zuvor erfolgte „pädagogische Arbeit“ mit dem<br />

Sohn durch den Vater konterkariert wird oder gar eine Abwertung erfährt.<br />

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