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Bildungsprozesse zwischen Familie und Ganztagsschule

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3. Auf Basis dieser wechselseitigen Öffnung tendieren daher drittens die<br />

Typen der Elternbeteiligung zu einer „individuellen Partnerschaft“ im<br />

Hinblick auf gemeinsame Fördermaßnahmen des Kindes, wie sie der<br />

Wissenschaftliche Beirat für <strong>Familie</strong>nfragen (2006, S. 82) beschreibt –<br />

jedoch ohne die systematische Beteiligung des Jugendlichen. Was dagegen<br />

die gemeinsame Bildungsverantwortung betrifft, bleibt in den von<br />

den Eltern <strong>und</strong> dem Schulpersonal übermittelten Erfahrungen noch diffus.<br />

4. Daher ist viertens davon auszugehen, dass die vom Wissenschaftlichen<br />

Beirat für <strong>Familie</strong>nfragen (2006, S. 81) angeregte Bildungspartnerschaft<br />

im Sinne der wechselseitigen Rückkopplung <strong>zwischen</strong> schulischen <strong>und</strong><br />

familialen Lernerfahrungen weniger Relevanz besitzt – aus Sicht der Eltern<br />

wie auch des Schulpersonals – als die Erziehungspartnerschaft. Das<br />

gilt auch für die „kollektive Partnerschaft“ (gegenüber der individuellen<br />

Partnerschaft) im Hinblick auf ein gemeinsames Verantwortungsbewusstsein<br />

für das Schulleben (vgl. ebd., S. 82).<br />

Die Ergebnisse bestätigen damit vor allem die Bedeutung der Erziehungspartnerschaft<br />

in der Sek<strong>und</strong>arstufe. Zu einem Austausch kommt es bei allen<br />

Typen der Beteiligung aus Elternsicht jedoch häufig erst dann, wenn ein<br />

Problem vorliegt. Anhand der Zusammenarbeit zur Bearbeitung dieses<br />

Problems wird deutlich, dass dafür keine gemeinsamen Standards gelten, an<br />

denen sich die Eltern orientieren. Das führt zu einer Typenvielfalt, die eher<br />

durch die unterschiedliche Bereitschaft der Partner zur Verständigung <strong>und</strong><br />

Übernahme von Verantwortung bedingt ist als durch bestimmte kontextuelle<br />

<strong>und</strong> strukturelle Faktoren, z.B. im Hinblick auf die konzeptionelle Unterscheidung<br />

<strong>zwischen</strong> offener <strong>und</strong> geb<strong>und</strong>ener <strong>Ganztagsschule</strong> (vgl. dazu<br />

auch Börner 2010, S. 16). Im Gegensatz dazu wird aus Ganztagsschulsicht<br />

bzw. aus Sicht des Ganztagsschulpersonals deutlich, dass eine wechselseitige<br />

Verständigung <strong>und</strong> Übernahme von Verantwortung gerade angesichts<br />

der gesellschaftlichen Entwicklung zum einen sowie angesichts einer Ganztagsschulbildung<br />

in Richtung ganztägiger Betreuung <strong>und</strong> ganzheitlicher Bildung<br />

zum anderen zunehmend notwendig wird. Eine gelingende Erziehungspartnerschaft,<br />

nach der die Schule nicht „<strong>Familie</strong>nersatz“ wird, sondern<br />

die Schule Eltern in ihren Kompetenzen stärkt, bedarf daher nicht nur<br />

eines gemeinsamen Kontakts, bevor ein Problemfall eintritt, sondern auch<br />

eines persönlichen Kontakts. Darüber eröffnen sich den Eltern Einblicke in<br />

die Schulsituation ihres Kindes (Bildungs- <strong>und</strong> Sozialverhalten) sowie dem<br />

Schulpersonal Einblicke in dessen <strong>Familie</strong>nsituation. Auf dieser Basis wird<br />

sowohl ein gegenseitiges Vertrauen hergestellt, das eine höhere Identifikation<br />

mit <strong>und</strong> Verbindlichkeit in der Umsetzung gemeinsamer Entscheidungen<br />

ermöglicht, als auch ein individueller Unterstützungsbedarf erkannt.<br />

Dieser umfasst aus Ganztagsschulsicht eine Palette von Kompensationsleistungen,<br />

nach denen sich die <strong>Ganztagsschule</strong> als Ausgleich zu einer instabilen<br />

<strong>Familie</strong>nsituation, als Ergänzung bei fehlenden Erziehungsressourcen<br />

oder als Übernahme von schulbezogenen Betreuungspflichten der Eltern<br />

definiert. Ziel der Zusammenarbeit im Rahmen der Erziehungspartnerschaft<br />

ist es dann, nicht den Erwerb höherer Bildungsabschlüsse zu gewährleisten<br />

(gemäß dem gesellschaftlichen Erwartungsdruck, den Eltern an die<br />

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