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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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20 I. Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern<br />

die Entwicklung der öffentlichen Haushalte ähnlich<br />

wie die Bundesregierung ein (vgl. JG Tz 338ff). Er geht<br />

von einem Maastricht-Finanzierungsdefizit von 2,4 Pro ­<br />

zent des BIP im laufenden Jahr aus (vgl. JG Tz 338ff).<br />

47. Mit dem Zukunftspaket – einem Konsolidie rungsprogramm<br />

im Gesamtumfang von rund 80 Milliarden<br />

Euro bis zum Jahr 2014 – hat die Bundesregierung die<br />

Grundlage für eine finanzpolitische Wende von der<br />

Krisenpolitik zur Wachstumspolitik gelegt (vgl. Kasten<br />

4). Das Zukunftspaket kommt ohne direkte Einkom<br />

mensteuererhöhungen aus. Es konzentriert sich<br />

auf Bereiche, bei denen Einsparungen und Verbes serungen<br />

der Einnahmen möglich sind, ohne das Wachstumspotenzial<br />

oder die soziale Balance zu gefährden.<br />

In dieser Einschätzung stimmen Sachverständigenrat<br />

und Bundesregierung überein (vgl. JG Tz 364).<br />

Die meisten Bestandteile des Zukunftspakets, die<br />

einer gesetzlichen Regelung bedurften, wurden mit<br />

dem Haushaltsbegleitgesetz <strong>2011</strong> umgesetzt (siehe<br />

Kasten 4). Weitere Einsparungen werden im Rahmen<br />

der jährlichen Haushaltsaufstellung vorgenommen<br />

(z. B. Personal und Verwaltung). Außerdem trägt die<br />

Steuer auf die Verwendung von Kern brenn stoff<br />

sowie die stufenweise Erhöhung der Tabak steuer zur<br />

Haus haltskonsolidierung bei (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6<br />

und 7).<br />

Kasten 4: Umsetzung wesentlicher Teile des Zukunftspakets im Haushaltsbegleitgesetz <strong>2011</strong><br />

Erhebung einer Luftverkehrsteuer<br />

Einführung einer Steuer auf Abflüge in Deutschland, gestaffelt nach Entfernung des Zielorts vom inländischen<br />

Startort. Sie wird ab 2012 die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel berücksichtigen (vgl.<br />

Tabelle lfd. Nr. 5).<br />

Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes<br />

Rückführung von Fehlentwicklungen bei der Nutzung von – im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführten<br />

– Steuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft,<br />

insbesondere beim so genannten Contracting. Reduzierung von Energie- und Stromsteuer begünstigungen<br />

aus der ökologischen Steuerreform (vgl. Tabelle lfd. Nr. 8).<br />

Aufhebung der Rentenversicherungspflicht für ALG II-Bezieher<br />

Wegfall der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II;<br />

Wegfall des Zuschlags, der vorübergehend zum Ausgleich der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und den<br />

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gezahlt wird.<br />

Wegfall der Erstattung der Aufwendungen für bestimmte Leistungen der Rentenversicherungsträger<br />

im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung<br />

Aufhebung der Erstattungsfähigkeit von einigungsbedingten Leistungen für Rentenversicherungsträger nach<br />

§ 291c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung durch<br />

den Bund.<br />

Verringerung beim Elterngeld<br />

Absenkung der Ersatzrate im Bereich des Elterngeldes von 67 Prozent auf 65 Prozent ab einem Einkommen von<br />

1.200 Euro monatlich. Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von Sozialleistungen,<br />

insbesondere bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Ausnahmeregelung für Aufstocker). Streichung des<br />

Elterngeldes für Eltern, deren Einkommen 250.000 Euro (Alleinerziehende) beziehungsweise 500.000 Euro (verheiratete<br />

und nicht-verheiratete Paare) überschreitet und damit der so genannten Reichensteuer unterliegt.<br />

Wegfall der Heizkostenkomponente im Wohngeldgesetz<br />

Streichung der im Rahmen der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Wohngeldreform eingeführten Heizkostenkomponente<br />

im Wohngeldgesetz.<br />

Änderungen der Insolvenzordnung<br />

Änderungen der Insolvenzordnung zur Stärkung der Rolle der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren.

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