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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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90 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />

87. Gesetz über Energiedienstleistungen<br />

und andere<br />

Energieeffizienzmaßnahmen<br />

(EDL-G)<br />

Die Europäische Energiedienstleistungsrichtlinie (EDL-RL) gibt den<br />

Mitgliedstaaten vor, einen nationalen Energieeinsparrichtwert<br />

festzulegen, der bis 2017 erreicht werden soll. Deutschland setzt<br />

die EDL-RL aufbauend auf dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm<br />

um. Verbleibende Verpflichtungen betreffen insbesondere<br />

3 die Ermächtigung der Bundesregierung zur Festlegung eines<br />

generellen nationalen Energieeinsparrichtwertes,<br />

3 die Auswahl von Vorgaben an bestimmte Energieunternehmen<br />

zur Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen<br />

und andere Energieeffizienzmaßnahmen,<br />

3 die Regelungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, d.h.<br />

Bund, Länder und Gemeinden werden bei der effizienten Energienutzung<br />

mit gutem Beispiel vorangehen,<br />

3 die Beauftragung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) als Bundesstelle für Energieeffizienz mit Erfassungs-<br />

und Unterstützungsaufgaben.<br />

88. Energieeffizienzfonds 3 Auflegung eines Energieeffizienzfonds für Verbraucher,<br />

Industrie und Kommunen in Höhe von 90 Mio. Euro<br />

3 Bereitstellung von Verbraucherinformationen<br />

3 Einführung von Energiemanagementsystemen in der Industrie<br />

89. Umsetzung der EU-Richtlinie<br />

über die Energieverbrauchskennzeichnung<br />

90. Umsetzung der<br />

EG-Ökodesign-Richtlinie<br />

Die EU-Richtlinie 2010/30/EU über die europaweit einheitliche Energieverbrauchskennzeichnung<br />

ersetzt die bisherige Richtlinie<br />

92/75/EWG und enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:<br />

3 Ausweitung des Anwendungsbereichs auf „energieverbrauchsrelevante<br />

Produkte“ – damit Konsistenz zum Anwendungsbereich<br />

der Ökodesign-Richtlinie (vgl. Tabelle lfd. Nr. 90)<br />

3 Erfasst werden über energieverbrauchende Produkte hinaus<br />

auch solche, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben (z. B.<br />

Wärmeschutzfenster, Isoliermaterialien)<br />

3 Ermächtigung der Kommission zum Erlass von EU-Verordnungen<br />

für konkrete produktspezifische Rechtsakte<br />

Mit der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG werden unter Federführung<br />

der Europäischen Kommission EU-weit gültige Mindesteffizienzanforderungen<br />

an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter<br />

Produkte festgelegt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 89).<br />

Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen<br />

zur Erreichung<br />

des nationalen Energieeinsparrichtwertes<br />

sowie der Voraussetzungen<br />

und rechtlichen Vorgaben für die<br />

Entwicklung und Förderung eines<br />

Marktes für Energiedienstleistungen<br />

und für die Erbringung anderer<br />

Energieeffizienzmaßnahmen<br />

3 Bessere Nutzung von Effizienzpotenzialen<br />

in der Industrie durch Anstöße<br />

zu Produktinnovationen und<br />

zur Markteinführung energieeffizienter<br />

Produkte<br />

3 Förderung der rationellen und<br />

sparsamen Energieverwendung<br />

Steigerung der Energieeffizienz bei<br />

energieverbrauchenden und sonstigen<br />

energierelevanten Produkten<br />

3 Senkung des Energie- und<br />

Ressourcenverbrauchs<br />

3 Stärkere Marktdurchdringung<br />

energie- und ressourceneffizienter<br />

Produkte<br />

3 Sicherung der Energieversorgung<br />

3 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

In Kraft 12.11.2010<br />

Umsetzung im Laufe des<br />

Jahres <strong>2011</strong> und danach<br />

28.09.2010<br />

(Kabinettbeschluss)<br />

In Vorbereitung 19.06.<strong>2011</strong><br />

Bis Ende <strong>2011</strong> sollen<br />

Durchführungsmaßnahmen<br />

für bis zu 34 Produktgruppen<br />

in Kraft treten<br />

(11 davon sind bereits<br />

erlassen).

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