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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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40 I. Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern<br />

ten Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt. Darin sollen<br />

die existenznotwendigen Aufwendungen künftig mit<br />

einem Verfahren ermittelt werden, das auf der Grund ­<br />

lage verlässlicher Zahlen transparent, sach- und realitätsgerecht<br />

sowie nachvollziehbar und schlüssig ausgestaltet<br />

ist. Dabei achtet sie gemäß den gerichtlichen<br />

Vorgaben vor allem auch auf eine bessere Bildungs teilhabe<br />

von hilfebedürftigen Kindern. Auch der Kin derzuschlag<br />

soll künftig die Bildungs- und Teilhabe be darfe<br />

von Kindern und Jugendlichen verstärkt ab decken.<br />

Der Sachverständigenrat bemängelt, dass das derzeitige<br />

Arbeitslosengeld II insbesondere für Hilfeempfänger<br />

mit zu versorgenden Kindern zu geringe<br />

Arbeitsanreize böte. Berechnungen des Rates zeigten,<br />

dass insbesondere von einer Senkung des Regelsatzes<br />

bedeutsame Effekte auf das Arbeitsangebot ausgehen<br />

könnten. Ähnliche Wirkungen könnten im bestehenden<br />

System ansatzweise erreicht werden, indem die<br />

Sanktionen bei Arbeitsverweigerung konsequent an ­<br />

gewandt werden, wobei dann allerdings ein Arbeitsplatzangebot<br />

auf dem zweiten Arbeitsmarkt vorzuhalten<br />

wäre (JG Tz 487). Laut Bundesverfassungs ge richt<br />

ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein existenzsicherndes<br />

Fürsorgesystem für erwerbsfähige hilfebedürftige<br />

Menschen und die mit ihnen zusammen<br />

lebenden Personen. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung,<br />

die existenznotwendigen Aufwendungen nach<br />

dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu erfassen.<br />

Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge<br />

113. Die Bundesregierung entwickelt die Erwerbs tä tigenfreibeträge<br />

weiter. Künftig wird den erwerbstätigen<br />

Beziehern von Arbeitslosengeld II ein größerer<br />

Teil ihres Verdienstes im Bereich zwischen 800 Euro<br />

und 1.000 Euro verbleiben. Die Ausweitung des Freibetrags<br />

erhöht den Anreiz, eine voll sozialversicherungspflichtige<br />

Tätigkeit aufzunehmen. Der Sachverständigenrat<br />

hält jedoch die Arbeitsangebotseffekte<br />

dieses Schrittes für gering (JG Tz 488).<br />

Um beurteilen zu können, ob und ggf. wie der<br />

An reiz zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit<br />

verbessert werden kann, soll der Arbeits markt<br />

weiter beobachtet und die jüngste Änderung dabei<br />

berücksichtigt werden. Im Jahr 2012 sollen dann ggf.<br />

die erforderlichen weiteren Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Mindestlöhne branchenspezifisch evaluieren<br />

114. Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarif auto ­<br />

nomie. Sie gehört unverzichtbar zum Ordnungs rahmen<br />

der Sozialen Marktwirtschaft. Die Bundes regierung<br />

lehnt deshalb einen einheitlichen gesetzlichen<br />

Mindestlohn ab. Die bestehenden Regelungen zum<br />

Mindestlohn werden bis Oktober <strong>2011</strong> evaluiert (vgl.<br />

Tabelle lfd. Nr. 48). Dabei kommt es darauf an, zu prüfen,<br />

ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Be ­<br />

schäftigungsverhältnissen entgegenstehen. Zugleich<br />

soll entsprechend der Zielsetzung des Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetzes untersucht werden, ob sie den er ­<br />

forderlichen Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten<br />

und ob sie die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen<br />

Branchen beeinträchtigen. Das Ergebnis dieser Evaluierung<br />

soll als Grundlage für die Entscheidung dienen,<br />

ob die geltenden Mindestlohnregelungen Be ­<br />

stand haben oder aufgehoben werden sollten.<br />

115. Das Bundesarbeitsgericht hat im Juli 2010 den<br />

Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Dies hat kontroverse<br />

Diskussionen über die daraus folgenden Kon ­<br />

sequenzen ausgelöst. Teils wird gesetzgeberischer<br />

Handlungsbedarf gesehen, teils wird dem Gesetz geber<br />

zur Zurückhaltung geraten. Der Sach ver stän digen<br />

rat empfiehlt, zunächst die weitere Entwicklung<br />

im Bereich von Tarifpluralitäten abzuwarten (JG Tz<br />

507). Die Bundesregierung prüft, wie unter Berücksichtigung<br />

der in den Diskussionsprozess eingebrachten<br />

Handlungsalternativen eine verfassungskonforme<br />

und tragfähige Lösung aussehen könnte und wird<br />

dann einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.<br />

Beschäftigungschancen eröffnen,<br />

Bildungsmöglichkeiten verbessern<br />

116. Angesichts des demografischen Wandels gilt es<br />

insbesondere, die Arbeitsmarktchancen von Frauen<br />

und älteren Menschen weiter zu verbessern. Dafür<br />

müssen Familie und Beruf besser miteinander in Einklang<br />

gebracht und Beschäftigungshemmnisse abgebaut<br />

werden. Außerdem gilt es, Gering qualifi zierte<br />

und Menschen mit Migrationshintergrund besser in<br />

den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine wichtige Rolle<br />

spielt darüber hinaus die Stärkung von Bildung in<br />

allen Lebensphasen – von der frühkindlichen Bildung<br />

bis zur Weiterbildung im Beruf.

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