Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
24 I. Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern<br />
mehr und qualitativ höherwertiges Eigenkapital vorhalten<br />
und zusätzliche Kapitalpuffer anlegen, um<br />
etwaige Verluste besser auffangen zu können. Mit<br />
den vereinbarten Übergangs- und Bestands schutzrege<br />
lungen können die Banken die neuen Vorschriften<br />
erfüllen, ohne die Kreditvergabe zu gefährden.<br />
Die Bundesregierung setzt sich für eine international<br />
umfassende Umsetzung dieser Regeln ein (vgl. Tabelle<br />
lfd. Nr. 15). Für den Sachverständigenrat ist die ange <br />
strebte Reform zwar zielführend, aber wenig beherzt.<br />
Die Höhe der risikogewichteten Kern kapital quoten<br />
sei insgesamt zu niedrig und die vorgeschlagene Verschuldungsquote<br />
(leverage ratio) zu zaghaft. Insbesondere<br />
äußert der Rat sich kritisch zur Geltungs dauer<br />
der Übergangsvorschriften, die er für zu lang hält<br />
(vgl. JG Tz 25 und 254 bis 269). Dabei wird allerdings<br />
aus Sicht der Bundesregierung der enorme Anpassungs<br />
bedarf unterschätzt, welcher Basel III den Banken<br />
abverlangt – insbesondere die Notwendigkeit, in<br />
erheblichem Umfang zusätzliches Eigenkapital bei<br />
erschwer ten Bedingungen (engere Definition von<br />
Kernkapital) aufzunehmen, ohne die Kredit versorgung<br />
der Real wirtschaft einzuschränken.<br />
55. Die Europäische Union hat mit der Rating verordnung<br />
den Grundstein für die Aufsicht und Registrierung<br />
von Ratingagenturen gelegt (vgl. Tabelle lfd.<br />
Nr. 11). Die Bundesregierung hatte sich bereits frühzeitig<br />
international dafür eingesetzt, dass Interessenkonflikte<br />
zwischen Beratung und Bewertung vermieden<br />
und die Ratingqualität und -transparenz verbessert<br />
werden. Im Rahmen der Reform der europäischen<br />
Finanzaufsichtsstrukturen wird die neue europäische<br />
Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA: European Securities<br />
and Markets Authority) nach Inkrafttreten der<br />
Anpassung der EU-Ratingverordnung die Aufsichtskompetenz<br />
über die Ratingagenturen übernehmen.<br />
Der neue europäische Rechtsrahmen erleichtert es<br />
Investoren und Aufsichtsbehörden, die im Wett bewerb<br />
stehenden Ratingagenturen nach transparenten<br />
Kriterien zu beurteilen. Die neuen EU-Vorgaben<br />
leisten nach Auffassung der Bundesregierung auch<br />
einen wichtigen Beitrag, um die Wettbewerbs chancen<br />
von mittelständischen Ratingagenturen zu verbessern.<br />
56. Auf Initiative der Bundesregierung wurden Ge <br />
schäfte, die besonders destabilisierende Effekte auf<br />
die Finanzmärkte haben können, durch das Gesetz<br />
ge gen missbräuchliche Wertpapier- und Deri vategeschäfte<br />
verboten (vgl. Tabelle lfd. Nr. 12). Dies be <br />
trifft ungedeckte Leerverkäufe von den an inländischen<br />
Börsen zum Handel zugelassenen Aktien und<br />
staatlichen Schuldtiteln der Euroländer sowie Kreditausfallversicherungen<br />
(credit default swaps) auf Verbindlichkeiten<br />
von EU-Mitgliedstaaten, die keinen<br />
Absicherungszwecken dienen. Der Sachverstän digenrat<br />
hält ungedeckte Leerverkäufe für ein wichtiges<br />
Instrument der Preisfindung und kritisiert nationale<br />
Alleingänge. Deshalb ist es aus Sicht der Bundes regierung<br />
erfreulich, dass die EU-Kommission nun ähnliche<br />
Maßnahmenvorschläge vorgelegt hat.<br />
57. Des Weiteren hat die Finanzkrise gezeigt, dass<br />
Anleger oft nicht angemessen beraten wurden. Für<br />
Finanzprodukte werden deshalb gesetzlich vorgeschriebene<br />
Produktinformationsblätter erstellt, die<br />
Verbrauchern kurze und verständliche Informa tionen<br />
zum Produkt geben (vgl. Tabelle lfd. Nr. 13).<br />
Neue Regeln für den Krisenfall<br />
58. Damit die Bundesregierung in Zukunft Krisen<br />
präventiv begegnen kann und handlungsfähig bleibt,<br />
hat sie mit dem Restrukturierungsgesetz eine Veränderung<br />
des rechtlichen und institutionellen Rahmens<br />
systemrelevanter Banken auf den Weg ge <br />
bracht (vgl. Tabelle lfd. Nr. 14). Es enthält ein Reor ganisationsverfahren,<br />
das die Banken künftig bei der<br />
eigenverantwortlichen Sanierung und Reor ganisation<br />
unterstützt und verschafft der Finanzaufsicht<br />
erweiterte Eingriffsbefugnisse bis hin zur geordneten<br />
Abwicklung. Die im Fall einer geordneten Abwicklung<br />
für eine Fortführung systemrelevanter Teile bei<br />
einem neuen Rechtsträger benötigten Mittel stammen<br />
aus einem Restrukturierungsfonds, der verursachergerecht<br />
aus Beiträgen der Kreditwirtschaft finanziert<br />
wird. Die öffentlichen Haushalte werden ge <br />
schont. Der Fonds wird von der Bundesanstalt für<br />
Finanzmarktstabilisierung verwaltet. Die positive<br />
Würdigung des Restrukturierungsgesetzes durch<br />
den Sachverständigenrat – insbesondere der neuen<br />
Vorschriften im Kreditwesengesetz zur Errichtung<br />
einer Brückenbank (vgl. JG Tz 294 bis 312) – wird von<br />
der Bundesregierung begrüßt.