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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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44 I. Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern<br />

Kasten 10: Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Einnahmenseite<br />

3 Die 2009 im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorgenommene Beitragssatzsenkung um 0,6 Prozentpunkte<br />

ist zum Jahresende 2010 ausgelaufen. Damit liegt der paritätisch finanzierte Beitragssatz für Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer wieder auf dem vor dem 1. Juli 2009 geltenden Niveau von 14,6 Prozent. Hinzu kommt<br />

der nur von den Mitgliedern finanzierte Beitragsanteil von 0,9 Prozent.<br />

3 Der Arbeitgeberbeitrag ist auf der Höhe von 7,3 Prozent festgeschrieben.<br />

3 Mögliche bedarfsgerechte Ausgabensteigerungen, die über den Anstieg der Einnahmen aus beitragspflichtigen<br />

Einkommen hinausgehen, werden künftig über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert.<br />

Diese werden von den Krankenkassen individuell festgelegt. Um die Beitragszahler vor einer unverhältnismäßigen<br />

Belastung zu schützen, ist ein unbürokratischer Sozialausgleich geschaffen worden. Übersteigt der<br />

durchschnittliche, vorab ermittelte Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen beitragspflichtigen Einkommens,<br />

erhalten die Mitglieder automatisch einen Sozialausgleich. In den Jahren 2012 bis 2014 wird dieser<br />

aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Der Gesundheitsfonds erhält <strong>2011</strong> einen einmaligen<br />

Bundeszuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro, der der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds<br />

zugeführt wird und damit zur Finanzierung des Sozialausgleichs zur Verfügung steht. Ab 2015 werden zu ­<br />

sätzliche Steuermittel zur Verfügung gestellt, deren Höhe 2014 gesetzlich festgelegt wird. Im laufenden<br />

Jahr ist kein Sozialausgleich erforderlich, da der durchschnittliche Zusatzbeitrag unter anderem aufgrund<br />

der mit dem GKV-Finanzierungsgesetz beschlossenen Maßnahmen bei null Euro liegt.<br />

Ausgabenseite<br />

Krankenkassen und Leistungserbringer werden an der Konsolidierung der GKV beteiligt: Die Verwaltungskosten<br />

der Krankenkassen dürfen <strong>2011</strong> und 2012 nicht ansteigen. Die Ausgabenzuwächse bei Krankenhäusern,<br />

niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten werden für diesen Zeitraum begrenzt.<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung auf<br />

eine langfristig stabile Grundlage stellen<br />

130. Um die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV) zu sichern, hat die<br />

Bundesregierung mit dem am 1. Januar <strong>2011</strong> in Kraft<br />

getretenen Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen<br />

Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-Finanzierungsgesetz) eine grundlegende<br />

Reform eingeleitet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 63).<br />

Das GKV-Finanzierungsgesetz enthält auf der Ausgabenseite<br />

wirksame Konsolidierungs maß nah men<br />

und koppelt auf der Einnahmenseite die Lohn zusatzkosten<br />

weitgehend von der Entwicklung der Ge sundheitsausgaben<br />

ab, damit diese nicht über steigende<br />

Arbeitskosten Wachstum und Beschäftigung gefährden<br />

(vgl. Kasten 10).<br />

Das neue Finanzierungssystem setzt auf mehr<br />

Transparenz und Wettbewerb. Die Versicherten er ­<br />

halten ein klares Preissignal, an dem sie die Quali tät<br />

und Leistungen ihrer Krankenkasse messen können.<br />

Die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge tragen<br />

maßgeblich dazu bei, dass der infolge des demografischen<br />

Wandels und des medizinisch-technischen<br />

Fortschritts steigende Bedarf an Gesundheits leis tungen<br />

auch künftig erbracht werden kann, ohne die<br />

Arbeitskosten weiter zu belasten.<br />

131. Für den Bereich der Arzneimittelversorgung, in<br />

dem die Ausgaben besonders dynamisch steigen, hat<br />

die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur<br />

Kostenreduktion und zur Intensivierung des Wett bewerbs<br />

eingeleitet:<br />

3 Mit dem Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher<br />

und anderer Vorschriften (GKV-<br />

ÄndG) ist befristetet ein erhöhter Rabatt von 16 Prozent<br />

für Arzneimittel ohne Festbetrag eingeführt<br />

worden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 64). Die Rabatte der pharmazeutischen<br />

Unternehmen an die Krankenkassen<br />

haben ein Volumen von 1,15 Milliarden Euro pro Jahr.<br />

Besonders betroffene Unternehmen haben das Recht,

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