Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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48. Mit dem Zukunftspaket unternimmt die Bundesregierung<br />
einen wichtigen Schritt zur Erfüllung der<br />
neu ins Grundgesetz aufgenommenen und ab dem<br />
Haushalt <strong>2011</strong> geltenden Schuldenregel (vgl. JWB<br />
2010, Tz 56). Die Schuldenregel folgt der Einsicht,<br />
dass weder Ausgabenerhöhungen noch Steuer senkungen<br />
dauerhaft über Kredit auf nah me finanziert<br />
werden dürfen. Bund und Länder müssen deshalb<br />
ihre Haushalte in Zukunft grundsätzlich ohne Einnahmen<br />
aus Krediten ausgleichen. Konkret sieht die<br />
Schuldenregel vor, dass der Bund sein strukturelles<br />
Defizit zunächst gemäß § 9 Absatz 2 des Artikel<br />
115-Gesetzes in gleichmäßigen Schritten bis 2016 auf<br />
maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlands produkts<br />
zurückführt und danach diese Grenze nicht überschreitet<br />
(vgl. Schaubild 3). Die Länder dürfen ab<br />
2020 überhaupt keine strukturelle Neuverschuldung<br />
mehr eingehen. Der Sachverständigenrat begrüßt<br />
die Schuldenregel als wichtigen Beitrag zu einer<br />
wirk samen Begrenzung der staatlichen Verschuldung<br />
(vgl. JG Tz 360).<br />
So wird der Bund die im Bundeshaushalt <strong>2011</strong> ver <br />
anschlagte Neuverschuldung in Höhe von 48,4 Mil liarden<br />
Euro (vgl. Übersicht 2) gemäß geltendem Finanzplan<br />
aus dem Sommer 2010 über 40,1 Milliarden Euro<br />
in 2012 auf 31,6 Milliarden Euro in 2013 und 24,1 Milliar<br />
den Euro in 2014 zurückführen.<br />
Durch die Begrenzung der Neuverschuldung des<br />
Bundes wird auch die gesamtstaatliche Schulden quote<br />
mittelfristig spürbar und nachhaltig zurückgeführt.<br />
Da die Obergrenze der Nettokredit auf nah me<br />
in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in<br />
konjunkturell guten Zeiten eingeschränkt wird (Konjunk<br />
turkomponente), bietet die Schuldenregel zu <br />
gleich Spielraum für eine konjunkturgerechte Finanz <br />
politik.<br />
Mit der Schuldenregel trägt die Bundesre gie rung<br />
auch den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und<br />
Wachstumspakts Rechnung. Er sieht vor, dass mittelfristig<br />
ein gesamtstaatlich zumindest ausgeglichener<br />
Haushalt erreicht wird.<br />
49. Im Zusammenhang mit der Schuldenregel haben<br />
Bundestag und Bundesrat mit dem Stabilitätsrat ein<br />
Gremium zur regelmäßigen Überwachung der Haus<br />
Schaubild 3: Verlauf des Konsolidierungspfads<br />
Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung<br />
vorangegangenen Jahres*<br />
2,0 %<br />
1,8 %<br />
1,90 %<br />
1,6 %<br />
1,4 %<br />
1,59 %<br />
1,2 %<br />
1,28 %<br />
1,0 %<br />
0,8 %<br />
0,97 %<br />
0,6 %<br />
0,66 %<br />
0,4 %<br />
0,2 %<br />
0,35 % 0,35 % 0,35 % 0,35 %<br />
0,0 %<br />
<strong>2011</strong> 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />
zulässiges strukturelles Defizit<br />
* Gemäß § 4 des Artikel 115-Gesetzes<br />
Quelle der Berechnung des Konsolidierungspfads: Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014