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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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48. Mit dem Zukunftspaket unternimmt die Bundesregierung<br />

einen wichtigen Schritt zur Erfüllung der<br />

neu ins Grundgesetz aufgenommenen und ab dem<br />

Haushalt <strong>2011</strong> geltenden Schuldenregel (vgl. JWB<br />

2010, Tz 56). Die Schuldenregel folgt der Einsicht,<br />

dass weder Ausgabenerhöhungen noch Steuer senkungen<br />

dauerhaft über Kredit auf nah me finanziert<br />

werden dürfen. Bund und Länder müssen deshalb<br />

ihre Haushalte in Zukunft grundsätzlich ohne Einnahmen<br />

aus Krediten ausgleichen. Konkret sieht die<br />

Schuldenregel vor, dass der Bund sein strukturelles<br />

Defizit zunächst gemäß § 9 Absatz 2 des Artikel<br />

115-Gesetzes in gleichmäßigen Schritten bis 2016 auf<br />

maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlands produkts<br />

zurückführt und danach diese Grenze nicht überschreitet<br />

(vgl. Schaubild 3). Die Länder dürfen ab<br />

2020 überhaupt keine strukturelle Neuverschuldung<br />

mehr eingehen. Der Sachverständigenrat begrüßt<br />

die Schuldenregel als wichtigen Beitrag zu einer<br />

wirk samen Begrenzung der staatlichen Verschuldung<br />

(vgl. JG Tz 360).<br />

So wird der Bund die im Bundeshaushalt <strong>2011</strong> ver ­<br />

anschlagte Neuverschuldung in Höhe von 48,4 Mil liarden<br />

Euro (vgl. Übersicht 2) gemäß geltendem Finanzplan<br />

aus dem Sommer 2010 über 40,1 Milliarden Euro<br />

in 2012 auf 31,6 Milliarden Euro in 2013 und 24,1 Milliar<br />

den Euro in 2014 zurückführen.<br />

Durch die Begrenzung der Neuverschuldung des<br />

Bundes wird auch die gesamtstaatliche Schulden quote<br />

mittelfristig spürbar und nachhaltig zurückgeführt.<br />

Da die Obergrenze der Nettokredit auf nah me<br />

in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in<br />

konjunkturell guten Zeiten eingeschränkt wird (Konjunk<br />

turkomponente), bietet die Schuldenregel zu ­<br />

gleich Spielraum für eine konjunkturgerechte Finanz ­<br />

politik.<br />

Mit der Schuldenregel trägt die Bundesre gie rung<br />

auch den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und<br />

Wachstumspakts Rechnung. Er sieht vor, dass mittelfristig<br />

ein gesamtstaatlich zumindest ausgeglichener<br />

Haushalt erreicht wird.<br />

49. Im Zusammenhang mit der Schuldenregel haben<br />

Bundestag und Bundesrat mit dem Stabilitätsrat ein<br />

Gremium zur regelmäßigen Überwachung der Haus­<br />

Schaubild 3: Verlauf des Konsolidierungspfads<br />

Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung<br />

vorangegangenen Jahres*<br />

2,0 %<br />

1,8 %<br />

1,90 %<br />

1,6 %<br />

1,4 %<br />

1,59 %<br />

1,2 %<br />

1,28 %<br />

1,0 %<br />

0,8 %<br />

0,97 %<br />

0,6 %<br />

0,66 %<br />

0,4 %<br />

0,2 %<br />

0,35 % 0,35 % 0,35 % 0,35 %<br />

0,0 %<br />

<strong>2011</strong> 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

zulässiges strukturelles Defizit<br />

* Gemäß § 4 des Artikel 115-Gesetzes<br />

Quelle der Berechnung des Konsolidierungspfads: Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014

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