Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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32 I. Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern<br />
stoffversorgung sicherzustellen. Sie unterstützt die<br />
Wirtschaft bei der weiteren Diversifizierung von Be <br />
zugsquellen durch vielfältige flankierende Maß nahmen,<br />
wie den Einsatz des rohstoffpolitischen Förderinstrumentariums<br />
und der Forschungsförderung.<br />
Daneben sind eine Steigerung der Rohstoff- und<br />
Materialeffizienz sowie die Stärkung des Recyclings<br />
erforderlich (vgl. Tabelle lfd. Nr. 35).<br />
78. Darüber hinaus soll im Rahmen bilateraler Rohstoffpartnerschaften<br />
nachhaltige Rohstoffwirtschaft<br />
in den Produktionsländern gefördert werden. Dies<br />
soll dazu beitragen, Rohstoffpotenziale für die deutsche<br />
Wirtschaft zu erschließen. Hierzu ist das konkrete<br />
Engagement der deutschen Wirtschaft erforderlich.<br />
Zusammen mit ihren europäischen und internationalen<br />
Partnern setzt sich die Bundesregierung für<br />
eine Verbesserung der Transparenz und Funk tionsfähigkeit<br />
von Rohstoffmärkten ein. Das schließt Rohstofftermin-<br />
und -derivatemärkte sowie eine sorgfältige<br />
Verfolgung der Entwicklung der Lagerbestände<br />
ein. Insbesondere in rohstoffreichen Entwicklungsund<br />
Schwellenländern ist eine hohe Transparenz der<br />
Einnahmen aus Rohstoffgeschäften multinationaler<br />
sowie staatlicher Unternehmen eine wichtige Voraussetzung<br />
für gute Regierungsführung. Sie hilft, Kor ruption<br />
zu bekämpfen und begünstigt damit eine nachhaltige<br />
Nutzung der Ressourcen. Aus diesem Grund<br />
unterstützt die Bundesregierung die internationale<br />
Transparenzinitiative Extractive Industry Trans parency<br />
Initiative (EITI), die im Dialog mit den Unter nehmen<br />
der Rohstoffwirtschaft auf mehr Trans parenz<br />
zielt.<br />
F. Leistungsbereitschaft durch<br />
Wettbewerb und verlässliche<br />
Rahmenbedingungen<br />
79. Ein konstituierendes Element der Sozialen Marktwirtschaft<br />
ist der funktionierende Wettbewerb. Um<br />
sich am Markt im Wettbewerb zu behaupten, reagieren<br />
Unternehmen rasch auf neue Rahmen bedin gungen.<br />
Je innovativer und marktnäher die Wirtschaft<br />
agiert, desto rascher schreitet der Strukturwandel<br />
voran. Diese stetigen Anpassungsprozesse schaffen<br />
erst die Voraussetzung für Wachstum.<br />
Wettbewerb stärken<br />
80. Zur Stärkung des Wettbewerbs in allen Bereichen<br />
wird die Bundesregierung das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
(GWB) novellieren. Damit<br />
werden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen,<br />
insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der<br />
Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und<br />
des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert.<br />
Die trotz grundsätzlich übereinstimmender Ansätze<br />
noch bestehenden Unterschiede des deutschen und<br />
europäischen Fusionskontrollrechts sollen verringert<br />
und damit für die Unternehmen gleiche Wett be werbsbedingungen<br />
geschaffen werden. Bei der Prüfung<br />
von Unternehmenszusammenschlüssen könnte eine<br />
Ergänzung des Untersagungskriteriums der Marktbeherrschung<br />
im GWB durch das Merkmal der „er <br />
heb lichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs“<br />
das nationale an das europäische Recht angleichen<br />
und die ökonomischen Auswirkungen eines Zusammen<br />
schlusses noch besser berücksichtigen. Die im<br />
Ver hält nis zum europäischen Recht strengeren Missbrauchs<br />
vorschriften sollen beibehalten aber einfacher,<br />
verständlicher und damit anwenderfreundlicher<br />
gestaltet werden, um kleine und mittlere Un ternehmen<br />
wei ter vor missbräuchlichem Verhalten<br />
effek tiv schütz en zu können. In das GWB wird zudem<br />
eine Entflechtungsbefugnis als ultima ratio eingefügt.<br />
Da sich Gesetzesvorhaben oftmals auf die Wett bewerbs<br />
bedingungen auswirken und es wichtig ist, diese<br />
Implikationen zu bewerten, soll das Bundes kar tellamt<br />
bei der wettbewerblichen Folgen ab schätz ung an<br />
Gesetzgebungsvorhaben beteiligt werden. Um das<br />
kartellrechtliche Bußgeldverfahren schneller und<br />
effizienter zu machen, sollen zudem die bestehenden<br />
Bußgeld- und Verfahrensvorschriften überarbeitet<br />
werden, sofern sich aus den laufenden Kartell ver fahren<br />
des Bundeskartellamtes entsprechende Erkenntnisse<br />
ergeben.<br />
81. Auch bei der Gesundheitsversorgung setzt die<br />
Bundesregierung auf die Stärkung des Wettbewerbs.<br />
So gilt nunmehr das allgemeine Wettbewerbsrecht,<br />
wenn gesetzliche Krankenkassen Einzelverträge mit<br />
Leistungserbringern abschließen. Im Rahmen des<br />
Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) wurde<br />
eingeführt, dass das allgemeine Kartellrecht (Kartellverbot<br />
und mögliche Ausnahmen) auf die nicht-obli