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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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32 I. Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern<br />

stoffversorgung sicherzustellen. Sie unterstützt die<br />

Wirtschaft bei der weiteren Diversifizierung von Be ­<br />

zugsquellen durch vielfältige flankierende Maß nahmen,<br />

wie den Einsatz des rohstoffpolitischen Förderinstrumentariums<br />

und der Forschungsförderung.<br />

Daneben sind eine Steigerung der Rohstoff- und<br />

Materialeffizienz sowie die Stärkung des Recyclings<br />

erforderlich (vgl. Tabelle lfd. Nr. 35).<br />

78. Darüber hinaus soll im Rahmen bilateraler Rohstoffpartnerschaften<br />

nachhaltige Rohstoffwirtschaft<br />

in den Produktionsländern gefördert werden. Dies<br />

soll dazu beitragen, Rohstoffpotenziale für die deutsche<br />

Wirtschaft zu erschließen. Hierzu ist das konkrete<br />

Engagement der deutschen Wirtschaft erforderlich.<br />

Zusammen mit ihren europäischen und internationalen<br />

Partnern setzt sich die Bundesregierung für<br />

eine Verbesserung der Transparenz und Funk tionsfähigkeit<br />

von Rohstoffmärkten ein. Das schließt Rohstofftermin-<br />

und -derivatemärkte sowie eine sorgfältige<br />

Verfolgung der Entwicklung der Lagerbestände<br />

ein. Insbesondere in rohstoffreichen Entwicklungsund<br />

Schwellenländern ist eine hohe Transparenz der<br />

Einnahmen aus Rohstoffgeschäften multinationaler<br />

sowie staatlicher Unternehmen eine wichtige Voraussetzung<br />

für gute Regierungsführung. Sie hilft, Kor ruption<br />

zu bekämpfen und begünstigt damit eine nachhaltige<br />

Nutzung der Ressourcen. Aus diesem Grund<br />

unterstützt die Bundesregierung die internationale<br />

Transparenzinitiative Extractive Industry Trans parency<br />

Initiative (EITI), die im Dialog mit den Unter nehmen<br />

der Rohstoffwirtschaft auf mehr Trans parenz<br />

zielt.<br />

F. Leistungsbereitschaft durch<br />

Wettbewerb und verlässliche<br />

Rahmenbedingungen<br />

79. Ein konstituierendes Element der Sozialen Marktwirtschaft<br />

ist der funktionierende Wettbewerb. Um<br />

sich am Markt im Wettbewerb zu behaupten, reagieren<br />

Unternehmen rasch auf neue Rahmen bedin gungen.<br />

Je innovativer und marktnäher die Wirtschaft<br />

agiert, desto rascher schreitet der Strukturwandel<br />

voran. Diese stetigen Anpassungsprozesse schaffen<br />

erst die Voraussetzung für Wachstum.<br />

Wettbewerb stärken<br />

80. Zur Stärkung des Wettbewerbs in allen Bereichen<br />

wird die Bundesregierung das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(GWB) novellieren. Damit<br />

werden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen,<br />

insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der<br />

Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und<br />

des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert.<br />

Die trotz grundsätzlich übereinstimmender Ansätze<br />

noch bestehenden Unterschiede des deutschen und<br />

europäischen Fusionskontrollrechts sollen verringert<br />

und damit für die Unternehmen gleiche Wett be werbsbedingungen<br />

geschaffen werden. Bei der Prüfung<br />

von Unternehmenszusammenschlüssen könnte eine<br />

Ergänzung des Untersagungskriteriums der Marktbeherrschung<br />

im GWB durch das Merkmal der „er ­<br />

heb lichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs“<br />

das nationale an das europäische Recht angleichen<br />

und die ökonomischen Auswirkungen eines Zusammen<br />

schlusses noch besser berücksichtigen. Die im<br />

Ver hält nis zum europäischen Recht strengeren Missbrauchs<br />

vorschriften sollen beibehalten aber einfacher,<br />

verständlicher und damit anwenderfreundlicher<br />

gestaltet werden, um kleine und mittlere Un ternehmen<br />

wei ter vor missbräuchlichem Verhalten<br />

effek tiv schütz en zu können. In das GWB wird zudem<br />

eine Entflechtungsbefugnis als ultima ratio eingefügt.<br />

Da sich Gesetzesvorhaben oftmals auf die Wett bewerbs<br />

bedingungen auswirken und es wichtig ist, diese<br />

Implikationen zu bewerten, soll das Bundes kar tellamt<br />

bei der wettbewerblichen Folgen ab schätz ung an<br />

Gesetzgebungsvorhaben beteiligt werden. Um das<br />

kartellrechtliche Bußgeldverfahren schneller und<br />

effizienter zu machen, sollen zudem die bestehenden<br />

Bußgeld- und Verfahrensvorschriften überarbeitet<br />

werden, sofern sich aus den laufenden Kartell ver fahren<br />

des Bundeskartellamtes entsprechende Erkenntnisse<br />

ergeben.<br />

81. Auch bei der Gesundheitsversorgung setzt die<br />

Bundesregierung auf die Stärkung des Wettbewerbs.<br />

So gilt nunmehr das allgemeine Wettbewerbsrecht,<br />

wenn gesetzliche Krankenkassen Einzelverträge mit<br />

Leistungserbringern abschließen. Im Rahmen des<br />

Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) wurde<br />

eingeführt, dass das allgemeine Kartellrecht (Kartellverbot<br />

und mögliche Ausnahmen) auf die nicht-obli­

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