Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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lungsfähigkeit der Kommunen auch künftig zu si chern.<br />
Dabei wird der Ersatz der Gewerbesteuer durch einen<br />
höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen<br />
Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />
mit eigenem Hebesatzrecht geprüft.<br />
Letzteres würde es den Kommunen ermöglichen, die<br />
Höhe des Steuersatzes eigenständig festzulegen. Der<br />
Sachverständigenrat unterstützt diesen Reform ansatz<br />
der Bundesregierung (vgl. JG Tz 396) und misst der<br />
Umsetzung eine hohe Priorität bei (vgl. JG Tz 340). Er<br />
kritisiert, dass die Gewerbesteuer das Unterneh mensteuer<br />
recht verkompliziere und die Abhängigkeit der<br />
Kommunen von der konjunkturellen Lage vergrößere<br />
(vgl. JG Tz 394, 395). Wie auch die Bundesregierung<br />
verspricht sich der Sachverständigenrat von einem<br />
über kommunale Hebesätze ausgetragenen Steuerwettbewerb<br />
Effizienzgewinne.<br />
51. Da sich die aktuellen Probleme der Kommunen<br />
nicht allein über die Einnahmeseite lösen lassen, wurden<br />
auch Entlastungsmöglichkeiten auf der Aus ga ben <br />
seite untersucht. Die von der Kommission eingesetzten<br />
Arbeitsgruppen Standards und Recht setz ung<br />
konnten ihre Arbeiten bis Ende 2010 abschließen und<br />
zahlreiche Empfehlungen vorlegen. Geprüft wurde die<br />
Flexibilisierung von Standards, bei denen durch Bundesrecht<br />
– so z. B. im Sozialgesetzbuch – den Kom munen<br />
Vorgaben für das Verwaltungs han deln ge macht<br />
werden. Zudem wurden Handlungs empfeh lun gen<br />
zur Stärkung der Rolle der Kommu nen bei der Rechtsetzung<br />
des Bundes sowie auf Ebene der Europäischen<br />
Union erarbeitet. Vorbehaltlich eines entsprechenden<br />
Beschlusses der Kommission soll über die<br />
Umsetzung der Prüfaufträge beider Arbeitsgruppen<br />
bis Mitte <strong>2011</strong> berichtet werden. Sobald Ergebnisse<br />
der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern vorliegen, wird<br />
sich die Kommission zu ihrer dritten Sitzung treffen.<br />
C. Neue Rahmenbedingungen<br />
für die Finanzmärkte<br />
52. Nach der erreichten Stabilisierung geht es jetzt<br />
darum, die in der Krise zutage getretenen Schwachstellen<br />
im deutschen und internationalen Finanz system<br />
zügig zu beseitigen. Vor der Krise bestanden auf<br />
den Finanzmärkten destabilisierende Anreizstruk turen:<br />
Gewinnchancen und Haftungsrisiken entsprachen<br />
einander oft nicht. Die Regulierung war außerdem<br />
unzureichend, etwa für innovative Finanz produkte.<br />
Ziel der Reformagenda der Bundesregierung<br />
ist es, die Widerstandsfähigkeit der Finanz institu tionen<br />
sowie des gesamten Finanzsystems zu erhöhen.<br />
Mehr als 20 legislative Initiativen zur Reform der<br />
Finanzmärkte wurden bereits auf nationaler und<br />
EU-Ebene beschlossen oder befinden sich gegenwärtig<br />
in der Umsetzung. Einige dienen der Vorsorge,<br />
andere ermöglichen das zielgerichtete Eingreifen im<br />
Krisenfall. Ungeklärt bleibt nach Ansicht des Sachverständigenrats<br />
dabei der Umgang mit systemrelevanten<br />
Instituten (vgl. JG Tz 24 und 314 bis 321) und<br />
mit grenzüberschreitenden Insolvenzen (vgl. JG Tz<br />
322 bis 328). So fordert der Sachverständigenrat beispielsweise<br />
für systemrelevante Institute eine nach<br />
dem systemischen Risiko noch stärker differenzierte<br />
Abgabe oder einen entsprechenden Eigenkapitalzuschlag.<br />
Die Bundesregierung sieht hier grundsätzlich<br />
ebenfalls noch Handlungsbedarf und begleitet<br />
dementsprechend intensiv die internationalen<br />
Überle gun gen, etwa des Financial Stability Board<br />
und der EU-Kommission.<br />
53. Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Sach verständigenrates<br />
auch bei den Landesbanken (vgl. JG Tz<br />
23, 248 und 249). Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.<br />
Bei ihrer Restrukturierung sind in erster Linie<br />
die Bundesländer gefragt. Erste Konsoli die rungs <br />
schritte wurden bereits vollzogen: So hat die Landesbank<br />
Baden-Württemberg die Landesbanken von<br />
Rheinland-Pfalz und Sachsen übernommen. Mehrere<br />
Landesbanken haben ihr Geschäft zudem deutlich<br />
verkleinert. Dieser Konsolidierungsprozess ist noch<br />
nicht abgeschlossen. Aus Sicht der Bundesregierung<br />
sind eine weitere Konsolidierung des Landes bankensektors<br />
sowie die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle<br />
zentrale Voraussetzungen für ein stabiles und<br />
wettbewerbsfähiges Bankensystem in Deutsch land.<br />
Neue Regeln für das Tagesgeschäft<br />
54. Eine wichtige Lehre aus der weltweiten Finanz krise<br />
war, dass die Institute nicht über genügend Eigenkapital<br />
verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu<br />
decken. Die G20 haben auf ihrem Gip fel treffen in Seoul<br />
im November 2010 die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht<br />
erarbeiteten neuen Eigenkapital- und<br />
Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute (Basel III) ge <br />
billigt. Demnach sollen die Banken künftig deutlich