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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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23<br />

lungsfähigkeit der Kommunen auch künftig zu si chern.<br />

Dabei wird der Ersatz der Gewerbesteuer durch einen<br />

höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen<br />

Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

mit eigenem Hebesatzrecht geprüft.<br />

Letzteres würde es den Kommunen ermöglichen, die<br />

Höhe des Steuersatzes eigenständig festzulegen. Der<br />

Sachverständigenrat unterstützt diesen Reform ansatz<br />

der Bundesregierung (vgl. JG Tz 396) und misst der<br />

Umsetzung eine hohe Priorität bei (vgl. JG Tz 340). Er<br />

kritisiert, dass die Gewerbesteuer das Unterneh mensteuer<br />

recht verkompliziere und die Abhängigkeit der<br />

Kommunen von der konjunkturellen Lage vergrößere<br />

(vgl. JG Tz 394, 395). Wie auch die Bundesregierung<br />

verspricht sich der Sachverständigenrat von einem<br />

über kommunale Hebesätze ausgetragenen Steuerwettbewerb<br />

Effizienzgewinne.<br />

51. Da sich die aktuellen Probleme der Kommunen<br />

nicht allein über die Einnahmeseite lösen lassen, wurden<br />

auch Entlastungsmöglichkeiten auf der Aus ga ben ­<br />

seite untersucht. Die von der Kommission eingesetzten<br />

Arbeitsgruppen Standards und Recht setz ung<br />

konnten ihre Arbeiten bis Ende 2010 abschließen und<br />

zahlreiche Empfehlungen vorlegen. Geprüft wurde die<br />

Flexibilisierung von Standards, bei denen durch Bundesrecht<br />

– so z. B. im Sozialgesetzbuch – den Kom munen<br />

Vorgaben für das Verwaltungs han deln ge macht<br />

werden. Zudem wurden Handlungs empfeh lun gen<br />

zur Stärkung der Rolle der Kommu nen bei der Rechtsetzung<br />

des Bundes sowie auf Ebene der Europäischen<br />

Union erarbeitet. Vorbehaltlich eines entsprechenden<br />

Beschlusses der Kommission soll über die<br />

Umsetzung der Prüfaufträge beider Arbeitsgruppen<br />

bis Mitte <strong>2011</strong> berichtet werden. Sobald Ergebnisse<br />

der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern vorliegen, wird<br />

sich die Kommission zu ihrer dritten Sitzung treffen.<br />

C. Neue Rahmenbedingungen<br />

für die Finanzmärkte<br />

52. Nach der erreichten Stabilisierung geht es jetzt<br />

darum, die in der Krise zutage getretenen Schwachstellen<br />

im deutschen und internationalen Finanz system<br />

zügig zu beseitigen. Vor der Krise bestanden auf<br />

den Finanzmärkten destabilisierende Anreizstruk turen:<br />

Gewinnchancen und Haftungsrisiken entsprachen<br />

einander oft nicht. Die Regulierung war außerdem<br />

unzureichend, etwa für innovative Finanz produkte.<br />

Ziel der Reformagenda der Bundesregierung<br />

ist es, die Widerstandsfähigkeit der Finanz institu tionen<br />

sowie des gesamten Finanzsystems zu erhöhen.<br />

Mehr als 20 legislative Initiativen zur Reform der<br />

Finanzmärkte wurden bereits auf nationaler und<br />

EU-Ebene beschlossen oder befinden sich gegenwärtig<br />

in der Umsetzung. Einige dienen der Vorsorge,<br />

andere ermöglichen das zielgerichtete Eingreifen im<br />

Krisenfall. Ungeklärt bleibt nach Ansicht des Sachverständigenrats<br />

dabei der Umgang mit systemrelevanten<br />

Instituten (vgl. JG Tz 24 und 314 bis 321) und<br />

mit grenzüberschreitenden Insolvenzen (vgl. JG Tz<br />

322 bis 328). So fordert der Sachverständigenrat beispielsweise<br />

für systemrelevante Institute eine nach<br />

dem systemischen Risiko noch stärker differenzierte<br />

Abgabe oder einen entsprechenden Eigenkapitalzuschlag.<br />

Die Bundesregierung sieht hier grundsätzlich<br />

ebenfalls noch Handlungsbedarf und begleitet<br />

dementsprechend intensiv die internationalen<br />

Überle gun gen, etwa des Financial Stability Board<br />

und der EU-Kommission.<br />

53. Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Sach verständigenrates<br />

auch bei den Landesbanken (vgl. JG Tz<br />

23, 248 und 249). Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.<br />

Bei ihrer Restrukturierung sind in erster Linie<br />

die Bundesländer gefragt. Erste Konsoli die rungs ­<br />

schritte wurden bereits vollzogen: So hat die Landesbank<br />

Baden-Württemberg die Landesbanken von<br />

Rheinland-Pfalz und Sachsen übernommen. Mehrere<br />

Landesbanken haben ihr Geschäft zudem deutlich<br />

verkleinert. Dieser Konsolidierungsprozess ist noch<br />

nicht abgeschlossen. Aus Sicht der Bundesregierung<br />

sind eine weitere Konsolidierung des Landes bankensektors<br />

sowie die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle<br />

zentrale Voraussetzungen für ein stabiles und<br />

wettbewerbsfähiges Bankensystem in Deutsch land.<br />

Neue Regeln für das Tagesgeschäft<br />

54. Eine wichtige Lehre aus der weltweiten Finanz krise<br />

war, dass die Institute nicht über genügend Eigenkapital<br />

verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu<br />

decken. Die G20 haben auf ihrem Gip fel treffen in Seoul<br />

im November 2010 die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht<br />

erarbeiteten neuen Eigenkapital- und<br />

Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute (Basel III) ge ­<br />

billigt. Demnach sollen die Banken künftig deutlich

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