Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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D. Stabilität und Wachstum in Europa sichern<br />
22. Gesetz zur Übernahme<br />
von Gewährleistungen<br />
zum Erhalt der für die<br />
Finanzstabilität in der<br />
Währungsunion erforderlichen<br />
Zahlungsfähigkeit<br />
der Hellenischen Republik<br />
23. Gesetz zur Übernahme<br />
von Gewährleistungen<br />
im Rahmen eines europäischen<br />
Stabilisierungsmechanismus<br />
(StabMechG)<br />
24. Verordnung (EU) Nr.<br />
407/2010 des Rates zur<br />
Einführung eines europäischen<br />
Finanzstabilisierungsmechanismus<br />
(EFSM)<br />
Gewährleistungsermächtigung in Höhe von 22,4 Mrd. Euro (davon<br />
8,4 Mrd. Euro im ersten Jahr) zur Absicherung von Krediten an die<br />
Hellenische Republik<br />
Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine deutsche<br />
Beteiligung an der intergouvernementalen Europäischen<br />
Finanz stabilitätsfazilität (EFSF). Deutschland haftet mit bis zu<br />
123 Mrd. Euro, sofern diese Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit<br />
des betroffenen Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes<br />
erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der<br />
Währungsunion sicherzustellen. Insgesamt stellt EFSF einen Garantierahmen<br />
von bis zu 440 Mrd. Euro bereit.<br />
EU-Mitgliedstaaten, die aufgrund außergewöhnlicher Verhältnisse,<br />
die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen<br />
oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht sind,<br />
kann ein finanzieller Beistand der EU gewährt werden.<br />
Hierfür ist ein Finanzvolumen bis zu 60 Mrd. Euro vorgesehen.<br />
25. Europa-2020-Strategie Europäisches 10-Jahres-Programm für Beschäftigung und intelligentes,<br />
nachhaltiges und integratives Wachstum, das durch mittelbis<br />
langfristig orientierte Reformen und auf der Basis tragfähiger<br />
öffentlicher Finanzen die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität,<br />
das Wachstumspotenzial, den sozialen Zusammenhalt und die<br />
wirtschaftliche Konvergenz innerhalb der EU stimuliert<br />
Sicherung der Finanzstabilität in<br />
der Europäischen Wirtschafts- und<br />
Währungsunion<br />
3 Abwendung der Zahlungsunfähigkeit<br />
eines Mitgliedes der Wirtschafts-<br />
und Währungsunion<br />
3 Sicherung der Finanzstabilität<br />
der Wirtschafts- und Währungsunion<br />
Sicherung der Finanzstabilität in<br />
der Europäischen Wirtschafts- und<br />
Währungsunion<br />
3 Förderung der Beschäftigung<br />
3 Verbesserung der Bedingungen<br />
für Innovation, Forschung und Entwicklung<br />
3 Erreichung der Klimaschutz- und<br />
Energieziele<br />
3 Verbesserung des Bildungsniveaus<br />
3 Förderung der sozialen Eingliederung,<br />
insbesondere durch Verminderung<br />
der Armut<br />
E. International die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft stärken<br />
26. Änderung des IWF-Vertragsgesetzes<br />
27. Freihandelsabkommen<br />
der EU mit Südkorea<br />
Reform der IWF-Quoten sowie der Governancestruktur des IWF<br />
Dazu wird eine Änderung des IWF-Übereinkommens und des entsprechenden<br />
deutschen Vertragsgesetzes notwendig.<br />
Das Freihandelsabkommen mit Südkorea enthält u.a. Regeln zum<br />
Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen, für<br />
Dienstleistungen, zur Streitschlichtung, Regeln zum Schutz des<br />
geistigen Eigentums sowie Investitionsregeln, Wettbewerbsregeln,<br />
aber auch Regeln für Sozial- und Umweltstandards.<br />
Schwellen- und Entwicklungsländer<br />
erhalten im IWF entsprechend der<br />
Verschiebung der weltwirtschaftlichen<br />
Gewichte mehr Einfluss.<br />
3 Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen<br />
zwischen der EU<br />
und Südkorea<br />
3 Umfassender Abbau von Marktzugangshindernissen<br />
in Korea<br />
3 Verbesserter Marktzugang für<br />
deutsche und europäische Unternehmen<br />
3 Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen<br />
gegenüber Wettbewerbern<br />
In Kraft 07.05.2010<br />
In Kraft<br />
Gewährleistungen werden<br />
bis spätestens<br />
30.06.2013 übernommen.<br />
22.05.2010<br />
In Kraft 11. 05. 2010<br />
In Kraft 18.06.2010<br />
Sommer 2012<br />
(voraussichtlich)<br />
Unterzeichnung am<br />
06.10.2010<br />
Zustimmung des Europäischen<br />
Parlaments<br />
steht noch aus<br />
01.07.<strong>2011</strong><br />
(vorläufig)