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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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75<br />

D. Stabilität und Wachstum in Europa sichern<br />

22. Gesetz zur Übernahme<br />

von Gewährleistungen<br />

zum Erhalt der für die<br />

Finanzstabilität in der<br />

Währungsunion erforderlichen<br />

Zahlungsfähigkeit<br />

der Hellenischen Republik<br />

23. Gesetz zur Übernahme<br />

von Gewährleistungen<br />

im Rahmen eines europäischen<br />

Stabilisierungsmechanismus<br />

(StabMechG)<br />

24. Verordnung (EU) Nr.<br />

407/2010 des Rates zur<br />

Einführung eines europäischen<br />

Finanzstabilisierungsmechanismus<br />

(EFSM)<br />

Gewährleistungsermächtigung in Höhe von 22,4 Mrd. Euro (davon<br />

8,4 Mrd. Euro im ersten Jahr) zur Absicherung von Krediten an die<br />

Hellenische Republik<br />

Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine deutsche<br />

Beteiligung an der intergouvernementalen Europäischen<br />

Finanz stabilitätsfazilität (EFSF). Deutschland haftet mit bis zu<br />

123 Mrd. Euro, sofern diese Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit<br />

des betroffenen Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes<br />

erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der<br />

Währungsunion sicherzustellen. Insgesamt stellt EFSF einen Garantierahmen<br />

von bis zu 440 Mrd. Euro bereit.<br />

EU-Mitgliedstaaten, die aufgrund außergewöhnlicher Verhältnisse,<br />

die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen<br />

oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht sind,<br />

kann ein finanzieller Beistand der EU gewährt werden.<br />

Hierfür ist ein Finanzvolumen bis zu 60 Mrd. Euro vorgesehen.<br />

25. Europa-2020-Strategie Europäisches 10-Jahres-Programm für Beschäftigung und intelligentes,<br />

nachhaltiges und integratives Wachstum, das durch mittelbis<br />

langfristig orientierte Reformen und auf der Basis tragfähiger<br />

öffentlicher Finanzen die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität,<br />

das Wachstumspotenzial, den sozialen Zusammenhalt und die<br />

wirtschaftliche Konvergenz innerhalb der EU stimuliert<br />

Sicherung der Finanzstabilität in<br />

der Europäischen Wirtschafts- und<br />

Währungsunion<br />

3 Abwendung der Zahlungsunfähigkeit<br />

eines Mitgliedes der Wirtschafts-<br />

und Währungsunion<br />

3 Sicherung der Finanzstabilität<br />

der Wirtschafts- und Währungsunion<br />

Sicherung der Finanzstabilität in<br />

der Europäischen Wirtschafts- und<br />

Währungsunion<br />

3 Förderung der Beschäftigung<br />

3 Verbesserung der Bedingungen<br />

für Innovation, Forschung und Entwicklung<br />

3 Erreichung der Klimaschutz- und<br />

Energieziele<br />

3 Verbesserung des Bildungsniveaus<br />

3 Förderung der sozialen Eingliederung,<br />

insbesondere durch Verminderung<br />

der Armut<br />

E. International die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft stärken<br />

26. Änderung des IWF-Vertragsgesetzes<br />

27. Freihandelsabkommen<br />

der EU mit Südkorea<br />

Reform der IWF-Quoten sowie der Governancestruktur des IWF<br />

Dazu wird eine Änderung des IWF-Übereinkommens und des entsprechenden<br />

deutschen Vertragsgesetzes notwendig.<br />

Das Freihandelsabkommen mit Südkorea enthält u.a. Regeln zum<br />

Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen, für<br />

Dienstleistungen, zur Streitschlichtung, Regeln zum Schutz des<br />

geistigen Eigentums sowie Investitionsregeln, Wettbewerbsregeln,<br />

aber auch Regeln für Sozial- und Umweltstandards.<br />

Schwellen- und Entwicklungsländer<br />

erhalten im IWF entsprechend der<br />

Verschiebung der weltwirtschaftlichen<br />

Gewichte mehr Einfluss.<br />

3 Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen<br />

zwischen der EU<br />

und Südkorea<br />

3 Umfassender Abbau von Marktzugangshindernissen<br />

in Korea<br />

3 Verbesserter Marktzugang für<br />

deutsche und europäische Unternehmen<br />

3 Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen<br />

gegenüber Wettbewerbern<br />

In Kraft 07.05.2010<br />

In Kraft<br />

Gewährleistungen werden<br />

bis spätestens<br />

30.06.2013 übernommen.<br />

22.05.2010<br />

In Kraft 11. 05. 2010<br />

In Kraft 18.06.2010<br />

Sommer 2012<br />

(voraussichtlich)<br />

Unterzeichnung am<br />

06.10.2010<br />

Zustimmung des Europäischen<br />

Parlaments<br />

steht noch aus<br />

01.07.<strong>2011</strong><br />

(vorläufig)

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