Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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70 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />
B. Krisenmaßnahmen beenden, wachstumsfreundlich konsolidieren<br />
1. Verlängerung der Erstattung<br />
der Sozialversicherungsbeiträge<br />
bei Kurzarbeit<br />
2. Qualifizierung während<br />
des Bezugs von Kurzarbeitergeld<br />
3. Einsetzung Expertenrat<br />
zur Entwicklung von<br />
Ausstiegsstrategien aus<br />
krisenbedingten Beteiligungen<br />
des Bundes<br />
Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei<br />
Kurzarbeit bis zum 31. März 2012<br />
Die Sozialversicherungsbeiträge werden in den ersten sechs Monaten<br />
der Kurzarbeit hälftig oder bei Qualifizierung voll erstattet.<br />
Ab dem siebten Monat der Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge<br />
voll erstattet.<br />
3 Für Bezieher von Kurzarbeitergeld können während der Zeit der<br />
Kurzarbeit Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung gefördert<br />
werden.<br />
3 Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)<br />
kofinanziert. Mit der ESF-Förderrichtlinie vom 18. November 2010<br />
wurde das Programm bis zum 31. März 2012 verlängert.<br />
Der im Koalitionsvertrag vorgesehene Expertenrat hat den Auftrag,<br />
eine gutachterliche Stellungnahme für den Ausstieg unter<br />
Berücksichtigung der Entwicklung auf den internationalen Kapitalmärkten<br />
zu entwerfen.<br />
4. Kreditmediator Der Kreditmediator hilft mittelständischen Unternehmen bei Problemen<br />
mit der Kreditfinanzierung. Als neutraler Vermittler setzt<br />
er an der zum Teil unzureichenden Kommunikation zwischen Unternehmen<br />
und Kreditwirtschaft an und versucht, unter Berücksichtigung<br />
aller relevanten Aspekte, eine für alle Parteien zufriedenstellende<br />
Lösung zu erarbeiten.<br />
5. Luftverkehrsteuer Mit dem Luftverkehrsteuergesetz wird der Flugverkehr in die Mobilitätsbesteuerung<br />
einbezogen, um Anreize für umweltgerechtes Verhalten<br />
zu setzen. Der Steuer unterliegen Abflüge von inländischen<br />
Startorten. Der Steuersatz ist in Abhängigkeit von der Entfernung<br />
des Flugziels in drei Stufen gestaffelt.<br />
6. Kernbrennstoffsteuer Besteuerung von Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung<br />
von Strom genutzt wird<br />
Die Kernbrennstoffsteuer beträgt 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff<br />
und ist auf 6 Jahre befristet.<br />
Planungssicherheit für Arbeitnehmer<br />
und Arbeitgeber bis ins Jahr<br />
2012<br />
Vermeidung von Entlassungen bei<br />
wirtschaftsbedingten<br />
Arbeits ausfällen<br />
Erhöhung des beruflichen Qualifikationsniveaus<br />
der Arbeitnehmer<br />
durch allgemeine und spezifische<br />
Qualifizierungsmaßnahmen<br />
Rückgang des krisenbedingten<br />
staatlichen Engagements in der<br />
Privatwirtschaft<br />
3 Beitrag zur Verbesserung der Kreditversorgung<br />
mittelständischer<br />
Unternehmen<br />
3 Verbesserung der Qualifizierung<br />
der Unternehmer in der Finanzkommunikation<br />
3 Sensibilisierung der Kreditwirtschaft<br />
für Liquiditätsnöte mittelständischer<br />
Unternehmen<br />
Die erwarteten Einnahmen aus der<br />
Luftverkehrsteuer von jährlich 1 Milliarde<br />
Euro sollen zur Haushaltskonsolidierung<br />
beitragen.<br />
Ab 2012 wird die Einbeziehung des<br />
Luftverkehrs in den Emissionshandel<br />
berücksichtigt. Hierfür werden<br />
die Steuersätze der Luftverkehrsteuer<br />
so abgesenkt, dass die Gesamtbelastung<br />
des Luftverkehrs aus<br />
Luftverkehrsteuer und Emissionshandel<br />
bei 1 Mrd. Euro bleibt.<br />
Die Erträge aus der Kernbrennstoffsteuer<br />
sollen zur Haushaltskonsolidierung<br />
beitragen und dementsprechend<br />
auch die aus der notwendigen<br />
Sanierung der Schachtanlage<br />
Asse II entstehende Haushaltsbelastung<br />
des Bundes verringern.<br />
In Kraft<br />
(befristet bis 31.03.2012)<br />
In Kraft<br />
(verlängert bis<br />
31.03.2012)<br />
Übergabe Gutachten des<br />
Expertenrats im Januar<br />
<strong>2011</strong><br />
In Kraft<br />
(befristet bis 31.12.<strong>2011</strong>)<br />
01.01.<strong>2011</strong><br />
01.01.2009<br />
31.03.2010<br />
In Kraft 01.01.<strong>2011</strong><br />
In Kraft 01.01.<strong>2011</strong>