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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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70 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />

B. Krisenmaßnahmen beenden, wachstumsfreundlich konsolidieren<br />

1. Verlängerung der Erstattung<br />

der Sozialversicherungsbeiträge<br />

bei Kurzarbeit<br />

2. Qualifizierung während<br />

des Bezugs von Kurzarbeitergeld<br />

3. Einsetzung Expertenrat<br />

zur Entwicklung von<br />

Ausstiegsstrategien aus<br />

krisenbedingten Beteiligungen<br />

des Bundes<br />

Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei<br />

Kurzarbeit bis zum 31. März 2012<br />

Die Sozialversicherungsbeiträge werden in den ersten sechs Monaten<br />

der Kurzarbeit hälftig oder bei Qualifizierung voll erstattet.<br />

Ab dem siebten Monat der Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge<br />

voll erstattet.<br />

3 Für Bezieher von Kurzarbeitergeld können während der Zeit der<br />

Kurzarbeit Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung gefördert<br />

werden.<br />

3 Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)<br />

kofinanziert. Mit der ESF-Förderrichtlinie vom 18. November 2010<br />

wurde das Programm bis zum 31. März 2012 verlängert.<br />

Der im Koalitionsvertrag vorgesehene Expertenrat hat den Auftrag,<br />

eine gutachterliche Stellungnahme für den Ausstieg unter<br />

Berücksichtigung der Entwicklung auf den internationalen Kapitalmärkten<br />

zu entwerfen.<br />

4. Kreditmediator Der Kreditmediator hilft mittelständischen Unternehmen bei Problemen<br />

mit der Kreditfinanzierung. Als neutraler Vermittler setzt<br />

er an der zum Teil unzureichenden Kommunikation zwischen Unternehmen<br />

und Kreditwirtschaft an und versucht, unter Berücksichtigung<br />

aller relevanten Aspekte, eine für alle Parteien zufriedenstellende<br />

Lösung zu erarbeiten.<br />

5. Luftverkehrsteuer Mit dem Luftverkehrsteuergesetz wird der Flugverkehr in die Mobilitätsbesteuerung<br />

einbezogen, um Anreize für umweltgerechtes Verhalten<br />

zu setzen. Der Steuer unterliegen Abflüge von inländischen<br />

Startorten. Der Steuersatz ist in Abhängigkeit von der Entfernung<br />

des Flugziels in drei Stufen gestaffelt.<br />

6. Kernbrennstoffsteuer Besteuerung von Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung<br />

von Strom genutzt wird<br />

Die Kernbrennstoffsteuer beträgt 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff<br />

und ist auf 6 Jahre befristet.<br />

Planungssicherheit für Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber bis ins Jahr<br />

2012<br />

Vermeidung von Entlassungen bei<br />

wirtschaftsbedingten<br />

Arbeits ausfällen<br />

Erhöhung des beruflichen Qualifikationsniveaus<br />

der Arbeitnehmer<br />

durch allgemeine und spezifische<br />

Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Rückgang des krisenbedingten<br />

staatlichen Engagements in der<br />

Privatwirtschaft<br />

3 Beitrag zur Verbesserung der Kreditversorgung<br />

mittelständischer<br />

Unternehmen<br />

3 Verbesserung der Qualifizierung<br />

der Unternehmer in der Finanzkommunikation<br />

3 Sensibilisierung der Kreditwirtschaft<br />

für Liquiditätsnöte mittelständischer<br />

Unternehmen<br />

Die erwarteten Einnahmen aus der<br />

Luftverkehrsteuer von jährlich 1 Milliarde<br />

Euro sollen zur Haushaltskonsolidierung<br />

beitragen.<br />

Ab 2012 wird die Einbeziehung des<br />

Luftverkehrs in den Emissionshandel<br />

berücksichtigt. Hierfür werden<br />

die Steuersätze der Luftverkehrsteuer<br />

so abgesenkt, dass die Gesamtbelastung<br />

des Luftverkehrs aus<br />

Luftverkehrsteuer und Emissionshandel<br />

bei 1 Mrd. Euro bleibt.<br />

Die Erträge aus der Kernbrennstoffsteuer<br />

sollen zur Haushaltskonsolidierung<br />

beitragen und dementsprechend<br />

auch die aus der notwendigen<br />

Sanierung der Schachtanlage<br />

Asse II entstehende Haushaltsbelastung<br />

des Bundes verringern.<br />

In Kraft<br />

(befristet bis 31.03.2012)<br />

In Kraft<br />

(verlängert bis<br />

31.03.2012)<br />

Übergabe Gutachten des<br />

Expertenrats im Januar<br />

<strong>2011</strong><br />

In Kraft<br />

(befristet bis 31.12.<strong>2011</strong>)<br />

01.01.<strong>2011</strong><br />

01.01.2009<br />

31.03.2010<br />

In Kraft 01.01.<strong>2011</strong><br />

In Kraft 01.01.<strong>2011</strong>

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