Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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34 I. Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern<br />
das Nettoabbauziel bis Ende <strong>2011</strong> erreicht wird, hat<br />
die Bundesregierung im Dezember 2010 einen Um <br />
setzungsplan beschlossen, der Maßnahmen für die<br />
laufende Legislaturperiode enthält. Damit die Folgen<br />
der Rechtsetzung künftig noch umfassender abgeschätzt<br />
werden können, weitet die Bundesregierung<br />
die Betrachtung auf den Erfüllungsaufwand aus. Das<br />
ist der gesamte messbare Zeit- und Kostenaufwand,<br />
der bei Bürgern, der Wirtschaft und der öffentlichen<br />
Verwaltung durch das Befolgen bundesrechtlicher<br />
Normen entsteht. In künftigen Normentwürfen der<br />
Bundesregierung sollen diese Gesetzesfolgen, soweit<br />
möglich, quantitativ dargestellt und die Darstellung<br />
durch den unabhängigen Nationalen Normen kontrollrat<br />
(NKR) geprüft werden. Neben dieser Prüfung<br />
des Erfüllungsaufwands wird der Normenkontrollrat<br />
künftig auch Befristungen und Evaluierungen neuer<br />
Regelungen anregen können. Die entsprechende<br />
Erweiterung seines Mandats erfolgt durch die Novellierung<br />
des NKR-Gesetzes, die bereits vom Deutschen<br />
Bundestag beschlossen wurde (vgl. Tabelle lfd. Nr. 40).<br />
87. Auch Bereiche des geltenden Rechts werden in<br />
die Untersuchung des Erfüllungsaufwandes einbezogen,<br />
um weitere spürbare Vereinfachungen für Bürger,<br />
Wirtschaft und Verwaltung zu erzielen. Bis Ende<br />
<strong>2011</strong> sollen in bestimmten prioritären Lebens- und<br />
Rechtsbereichen der messbare Erfüllungsaufwand<br />
dargestellt und Möglichkeiten zur Entlastung aufgezeigt<br />
werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 41).<br />
88. Das geltende Steuerrecht ist bestrebt, der Vielfalt<br />
des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens<br />
gerecht zu werden. Damit verbunden ist oftmals auch<br />
eine Verästelung der anzuwendenden Steuer gesetze<br />
mit der Folge einer steigenden Bean spru chung des<br />
Steuerzahlers bei der Erfüllung seiner steuerlichen<br />
Pflichten. Die Steuerpraxis soll daher vereinfacht, vorhersehbarer<br />
gestaltet und von unnötiger Bürokratie<br />
befreit werden.<br />
Die Bundesregierung wird ein umfassendes Paket<br />
steuervereinfachender und bürokratieentlastender<br />
Maßnahmen verabschieden. Steuerzahler und Steuerverwaltung<br />
werden spürbar von Erklärungs-, Prü fungsund<br />
Verwaltungsaufwand im Besteuerungsverfahren<br />
entlastet, Anspruchsvoraussetzungen werden ge strafft<br />
und Dokumentationsaufwand wird reduziert (vgl. Ta <br />
belle lfd. Nr. 43). Alle Beteiligten profitieren von einem<br />
Mehr an Handhabbarkeit, Vorhersehbarkeit und Transparenz<br />
sowie von einem Weniger an steuerlichem<br />
Bürokratieaufwand. Zudem wird das Besteue rungsverfahren<br />
schrittweise modernisiert und die elektronische<br />
vorausgefüllte Steuererklärung bei der Einkommensteuer<br />
noch in dieser Legislaturperiode eingeführt.<br />
Insgesamt werden die Steuerzahler um 590<br />
Millionen Euro entlastet, ein Bürokratieaufwand von<br />
rund vier Milliarden Euro fällt weg.<br />
Der Sachverständigenrat begrüßt zwar grundsätzlich<br />
das Vorhaben einer spürbaren Steuer ver ein fa <br />
chung, die bislang vorgesehenen Maßnahmen würden<br />
aber zu kurz greifen. Der Rat mahnt – wie schon in vorherigen<br />
Gutachten – eine Verbesserung der Finan zierungsneutralität<br />
zwischen Fremd- und Eigen kapi tal<br />
des Steuersystems an (vgl. JG Tz 330). Eine solche Neutra<br />
lität wäre aber nur mit weitreichenden, nicht aufkommensneutralen<br />
Änderungen im Steuersystem zu<br />
erreichen. Ergänzend sieht der Sachverständi gen rat<br />
Handlungsbedarf bei der Reform der Umsatz besteuerung.<br />
Der Rat würde es begrüßen, wenn der Anwendungsbereich<br />
des ermäßigten Umsatz steuer satzes<br />
gründlich entschlackt würde und die daraus resultierenden<br />
Mehreinnahmen zur Reduzierung des Regelsatzes<br />
der Umsatzsteuer verwendet würden (vgl. JG<br />
Tz 330). Alternativ sieht der Rat auch Vorteile bei einer<br />
Lösung, die lediglich die Lebensmittel ermäßigt be <br />
steuert. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer<br />
Kommission diese Vorschläge sowie die Ergeb nisse<br />
eines Gutachtens zur Analyse und Bewertung der Strukturen<br />
von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung<br />
unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen<br />
Gesichtspunkten und des Berichts des<br />
Bundesrechnungshofs zum Thema gründ lich prüfen<br />
und als Grundlage für ihre Entscheidung heranziehen.<br />
Unternehmerisches Umfeld insbesondere<br />
für die mittelständische<br />
Wirtschaft verbessern<br />
89. Sie gründen neue Existenzen, setzen innovative<br />
Ideen um, sind flexibel und tragen persönlich Verantwortung<br />
für unternehmerische Entscheidungen:<br />
Die vielen mittelständischen Unternehmen schaffen<br />
die größte Zahl an Arbeitsplätzen und sind das Fundament<br />
der deutschen Wirtschaft. In der Krise ist es<br />
dem weit überwiegenden Teil der mittelständischen