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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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34 I. Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern<br />

das Nettoabbauziel bis Ende <strong>2011</strong> erreicht wird, hat<br />

die Bundesregierung im Dezember 2010 einen Um ­<br />

setzungsplan beschlossen, der Maßnahmen für die<br />

laufende Legislaturperiode enthält. Damit die Folgen<br />

der Rechtsetzung künftig noch umfassender abgeschätzt<br />

werden können, weitet die Bundesregierung<br />

die Betrachtung auf den Erfüllungsaufwand aus. Das<br />

ist der gesamte messbare Zeit- und Kostenaufwand,<br />

der bei Bürgern, der Wirtschaft und der öffentlichen<br />

Verwaltung durch das Befolgen bundesrechtlicher<br />

Normen entsteht. In künftigen Normentwürfen der<br />

Bundesregierung sollen diese Gesetzesfolgen, soweit<br />

möglich, quantitativ dargestellt und die Darstellung<br />

durch den unabhängigen Nationalen Normen kontrollrat<br />

(NKR) geprüft werden. Neben dieser Prüfung<br />

des Erfüllungsaufwands wird der Normenkontrollrat<br />

künftig auch Befristungen und Evaluierungen neuer<br />

Regelungen anregen können. Die entsprechende<br />

Erweiterung seines Mandats erfolgt durch die Novellierung<br />

des NKR-Gesetzes, die bereits vom Deutschen<br />

Bundestag beschlossen wurde (vgl. Tabelle lfd. Nr. 40).<br />

87. Auch Bereiche des geltenden Rechts werden in<br />

die Untersuchung des Erfüllungsaufwandes einbezogen,<br />

um weitere spürbare Vereinfachungen für Bürger,<br />

Wirtschaft und Verwaltung zu erzielen. Bis Ende<br />

<strong>2011</strong> sollen in bestimmten prioritären Lebens- und<br />

Rechtsbereichen der messbare Erfüllungsaufwand<br />

dargestellt und Möglichkeiten zur Entlastung aufgezeigt<br />

werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 41).<br />

88. Das geltende Steuerrecht ist bestrebt, der Vielfalt<br />

des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens<br />

gerecht zu werden. Damit verbunden ist oftmals auch<br />

eine Verästelung der anzuwendenden Steuer gesetze<br />

mit der Folge einer steigenden Bean spru chung des<br />

Steuerzahlers bei der Erfüllung seiner steuerlichen<br />

Pflichten. Die Steuerpraxis soll daher vereinfacht, vorhersehbarer<br />

gestaltet und von unnötiger Bürokratie<br />

befreit werden.<br />

Die Bundesregierung wird ein umfassendes Paket<br />

steuervereinfachender und bürokratieentlastender<br />

Maßnahmen verabschieden. Steuerzahler und Steuerverwaltung<br />

werden spürbar von Erklärungs-, Prü fungsund<br />

Verwaltungsaufwand im Besteuerungsverfahren<br />

entlastet, Anspruchsvoraussetzungen werden ge strafft<br />

und Dokumentationsaufwand wird reduziert (vgl. Ta ­<br />

belle lfd. Nr. 43). Alle Beteiligten profitieren von einem<br />

Mehr an Handhabbarkeit, Vorhersehbarkeit und Transparenz<br />

sowie von einem Weniger an steuerlichem<br />

Bürokratieaufwand. Zudem wird das Besteue rungsverfahren<br />

schrittweise modernisiert und die elektronische<br />

vorausgefüllte Steuererklärung bei der Einkommensteuer<br />

noch in dieser Legislaturperiode eingeführt.<br />

Insgesamt werden die Steuerzahler um 590<br />

Millionen Euro entlastet, ein Bürokratieaufwand von<br />

rund vier Milliarden Euro fällt weg.<br />

Der Sachverständigenrat begrüßt zwar grundsätzlich<br />

das Vorhaben einer spürbaren Steuer ver ein fa ­<br />

chung, die bislang vorgesehenen Maßnahmen würden<br />

aber zu kurz greifen. Der Rat mahnt – wie schon in vorherigen<br />

Gutachten – eine Verbesserung der Finan zierungsneutralität<br />

zwischen Fremd- und Eigen kapi tal<br />

des Steuersystems an (vgl. JG Tz 330). Eine solche Neutra<br />

lität wäre aber nur mit weitreichenden, nicht aufkommensneutralen<br />

Änderungen im Steuersystem zu<br />

erreichen. Ergänzend sieht der Sachverständi gen rat<br />

Handlungsbedarf bei der Reform der Umsatz besteuerung.<br />

Der Rat würde es begrüßen, wenn der Anwendungsbereich<br />

des ermäßigten Umsatz steuer satzes<br />

gründlich entschlackt würde und die daraus resultierenden<br />

Mehreinnahmen zur Reduzierung des Regelsatzes<br />

der Umsatzsteuer verwendet würden (vgl. JG<br />

Tz 330). Alternativ sieht der Rat auch Vorteile bei einer<br />

Lösung, die lediglich die Lebensmittel ermäßigt be ­<br />

steuert. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer<br />

Kommission diese Vorschläge sowie die Ergeb nisse<br />

eines Gutachtens zur Analyse und Bewertung der Strukturen<br />

von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung<br />

unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen<br />

Gesichtspunkten und des Berichts des<br />

Bundesrechnungshofs zum Thema gründ lich prüfen<br />

und als Grundlage für ihre Entscheidung heranziehen.<br />

Unternehmerisches Umfeld insbesondere<br />

für die mittelständische<br />

Wirtschaft verbessern<br />

89. Sie gründen neue Existenzen, setzen innovative<br />

Ideen um, sind flexibel und tragen persönlich Verantwortung<br />

für unternehmerische Entscheidungen:<br />

Die vielen mittelständischen Unternehmen schaffen<br />

die größte Zahl an Arbeitsplätzen und sind das Fundament<br />

der deutschen Wirtschaft. In der Krise ist es<br />

dem weit überwiegenden Teil der mittelständischen

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