Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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82 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />
55. Verlängerung der Regelung<br />
zur erweiterten Berufsorientierung<br />
bis Ende<br />
2013<br />
56. Verlängerung des Ausbildungsbonus<br />
bei<br />
Insolvenz bis Ende 2013<br />
57. 23. Gesetz zur Änderung<br />
des BAföG (23. ÄndG)<br />
58. Nationales Stipendienprogramm<br />
– Deutschlandstipendium<br />
59. Bund-Länder-Programm<br />
für bessere Studienbedingungen<br />
und mehr<br />
Qualität in der Lehre<br />
Verlängerung der befristet eröffneten Möglichkeit, Berufsorientierungsmaßnahmen<br />
auch über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus<br />
und innerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen<br />
Auszubildende, die in der Krise aufgrund von Insolvenz, Schließung<br />
oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz<br />
verlieren, sollen an anderer Stelle ihre Ausbildung beenden<br />
können. Arbeitgeber, die betroffene Auszubildende übernehmen,<br />
werden unter Anwendung erleichterter Bedingungen mit dem<br />
Ausbildungsbonus gefördert.<br />
3 Anhebung der Bedarfsätze um 2 Prozent<br />
3 Anhebung der Freibeträge um 3 Prozent<br />
3 Anhebung der Altersgrenze für Masterstudiengänge auf<br />
35 Jahre<br />
3 Anpassung an das Bologna-Leistungspunktesystem ECTS<br />
3 Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung<br />
3 Stipendien für begabte Studierende an staatlichen und staatlich<br />
anerkannten Hochschulen in Deutschland in Höhe von 300 Euro<br />
monatlich<br />
3 Kofinanzierung durch den Bund und private Mittelgeber: bei<br />
Einwerbung der privaten Mittel in Höhe von 150 Euro durch die<br />
Hochschulen erfolgt Aufstockung durch den Bund um weitere<br />
150 Euro<br />
Mit dem Qualitätspakt Lehre erweitern Bund und Länder den<br />
Hochschulpakt um eine dritte Säule. In zwei Bewilligungsrunden<br />
<strong>2011</strong> und 2012 werden Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung<br />
von Hochschulen, zur Unterstützung bei der Qualifizierung<br />
des Lehrpersonals und zur Sicherung und Weiterentwicklung<br />
einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre gefördert.<br />
Die Bund-Länder-Vereinbarung gilt bis Ende 2020.<br />
3 Größere Flexibilität bei der Unterstützung<br />
junger Menschen in Fragen<br />
der Berufswahl<br />
3 Verbesserung der Ausbildungschancen<br />
junger Menschen durch<br />
eine verbesserte Berufsorientierung<br />
Bessere Absicherung von Auszubildenden,<br />
deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis<br />
aufgrund einer<br />
Insolvenz, Schließung oder Stilllegung<br />
des ausbildenden Betriebes<br />
vor Abschluss der Ausbildung endet<br />
3 Sicherung einer attraktiven Ausbildungsförderung<br />
3 Anhebung der Master-Altersgrenze<br />
ermöglicht längere Berufsphase<br />
für Bachelor-Absolventen<br />
3 Studienfinanzierung nach Familienphase<br />
leistet einen Beitrag zur<br />
Sicherung der Fachkräftebasis<br />
3 Anreiz für Spitzenleistungen<br />
3 Abbau finanzieller Hindernisse<br />
für die Aufnahme eines Studiums<br />
3 Etablierung einer neuen Stipendienkultur<br />
in Deutschland, die geprägt<br />
ist von gesamtgesellschaftlicher<br />
Verantwortung<br />
3 Anreiz für private Mittelgeber,<br />
Verantwortung für Bildung und<br />
Fachkräftenachwuchs zu übernehmen<br />
3 Ergänzung des quantitativen<br />
Ausbaus von Studienmöglichkeiten<br />
um eine Initiative zur qualitativen<br />
Verbesserung der Studienbedingungen<br />
3 Verbesserung von Lehrqualität,<br />
Betreuung und Beratung von Studierenden<br />
in der Breite der Hochschullandschaft<br />
3 Sicherung der Erfolge der Studienreform,<br />
Beitrag zu höheren Abschlussquoten<br />
In Kraft 01.01.<strong>2011</strong><br />
In Kraft 01.01.<strong>2011</strong><br />
Gesetz wurde nach Einigung<br />
im Vermittlungsausschuss<br />
zwischenzeitlich<br />
endgültig verabschiedet<br />
Beginn der Förderung<br />
zum Sommersemester<br />
<strong>2011</strong><br />
Erste Antragsphase bis<br />
März <strong>2011</strong><br />
Förderbeginn zum<br />
Wintersemester <strong>2011</strong>/12<br />
Im Kern rückwirkend<br />
zum<br />
01.10.2010<br />
01.08.2010<br />
30.09.2010