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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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82 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />

55. Verlängerung der Regelung<br />

zur erweiterten Berufsorientierung<br />

bis Ende<br />

2013<br />

56. Verlängerung des Ausbildungsbonus<br />

bei<br />

Insolvenz bis Ende 2013<br />

57. 23. Gesetz zur Änderung<br />

des BAföG (23. ÄndG)<br />

58. Nationales Stipendienprogramm<br />

– Deutschlandstipendium<br />

59. Bund-Länder-Programm<br />

für bessere Studienbedingungen<br />

und mehr<br />

Qualität in der Lehre<br />

Verlängerung der befristet eröffneten Möglichkeit, Berufsorientierungsmaßnahmen<br />

auch über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus<br />

und innerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen<br />

Auszubildende, die in der Krise aufgrund von Insolvenz, Schließung<br />

oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz<br />

verlieren, sollen an anderer Stelle ihre Ausbildung beenden<br />

können. Arbeitgeber, die betroffene Auszubildende übernehmen,<br />

werden unter Anwendung erleichterter Bedingungen mit dem<br />

Ausbildungsbonus gefördert.<br />

3 Anhebung der Bedarfsätze um 2 Prozent<br />

3 Anhebung der Freibeträge um 3 Prozent<br />

3 Anhebung der Altersgrenze für Masterstudiengänge auf<br />

35 Jahre<br />

3 Anpassung an das Bologna-Leistungspunktesystem ECTS<br />

3 Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung<br />

3 Stipendien für begabte Studierende an staatlichen und staatlich<br />

anerkannten Hochschulen in Deutschland in Höhe von 300 Euro<br />

monatlich<br />

3 Kofinanzierung durch den Bund und private Mittelgeber: bei<br />

Einwerbung der privaten Mittel in Höhe von 150 Euro durch die<br />

Hochschulen erfolgt Aufstockung durch den Bund um weitere<br />

150 Euro<br />

Mit dem Qualitätspakt Lehre erweitern Bund und Länder den<br />

Hochschulpakt um eine dritte Säule. In zwei Bewilligungsrunden<br />

<strong>2011</strong> und 2012 werden Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung<br />

von Hochschulen, zur Unterstützung bei der Qualifizierung<br />

des Lehrpersonals und zur Sicherung und Weiterentwicklung<br />

einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre gefördert.<br />

Die Bund-Länder-Vereinbarung gilt bis Ende 2020.<br />

3 Größere Flexibilität bei der Unterstützung<br />

junger Menschen in Fragen<br />

der Berufswahl<br />

3 Verbesserung der Ausbildungschancen<br />

junger Menschen durch<br />

eine verbesserte Berufsorientierung<br />

Bessere Absicherung von Auszubildenden,<br />

deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis<br />

aufgrund einer<br />

Insolvenz, Schließung oder Stilllegung<br />

des ausbildenden Betriebes<br />

vor Abschluss der Ausbildung endet<br />

3 Sicherung einer attraktiven Ausbildungsförderung<br />

3 Anhebung der Master-Altersgrenze<br />

ermöglicht längere Berufsphase<br />

für Bachelor-Absolventen<br />

3 Studienfinanzierung nach Familienphase<br />

leistet einen Beitrag zur<br />

Sicherung der Fachkräftebasis<br />

3 Anreiz für Spitzenleistungen<br />

3 Abbau finanzieller Hindernisse<br />

für die Aufnahme eines Studiums<br />

3 Etablierung einer neuen Stipendienkultur<br />

in Deutschland, die geprägt<br />

ist von gesamtgesellschaftlicher<br />

Verantwortung<br />

3 Anreiz für private Mittelgeber,<br />

Verantwortung für Bildung und<br />

Fachkräftenachwuchs zu übernehmen<br />

3 Ergänzung des quantitativen<br />

Ausbaus von Studienmöglichkeiten<br />

um eine Initiative zur qualitativen<br />

Verbesserung der Studienbedingungen<br />

3 Verbesserung von Lehrqualität,<br />

Betreuung und Beratung von Studierenden<br />

in der Breite der Hochschullandschaft<br />

3 Sicherung der Erfolge der Studienreform,<br />

Beitrag zu höheren Abschlussquoten<br />

In Kraft 01.01.<strong>2011</strong><br />

In Kraft 01.01.<strong>2011</strong><br />

Gesetz wurde nach Einigung<br />

im Vermittlungsausschuss<br />

zwischenzeitlich<br />

endgültig verabschiedet<br />

Beginn der Förderung<br />

zum Sommersemester<br />

<strong>2011</strong><br />

Erste Antragsphase bis<br />

März <strong>2011</strong><br />

Förderbeginn zum<br />

Wintersemester <strong>2011</strong>/12<br />

Im Kern rückwirkend<br />

zum<br />

01.10.2010<br />

01.08.2010<br />

30.09.2010

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