Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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72 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />
C. Neue Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte<br />
11. Ausführungsgesetz zur<br />
EU-Ratingverordnung<br />
12. Gesetz zur Vorbeugung<br />
gegen missbräuchliche<br />
Wertpapier- und Derivatgeschäfte<br />
Inhaltliche Schwerpunkte:<br />
3 Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen in der EU<br />
3 Aufsicht durch nationale Aufsichtsbehörden (Deutschland: Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht/BaFin) in Aufsichtskollegien<br />
3 Adressierung von Interessenskonflikten, z.B. keine Beratungsleistungen<br />
für bewertete Unternehmen<br />
3 Veröffentlichung von Modellen und Methoden, auf die sich Ratings<br />
stützen<br />
3 Transparenz des Ratingprozesses<br />
3 Verwendung von Ratings aus Drittländern bei Erfüllung bestimmter<br />
Kriterien möglich<br />
Verbot (in Deutschland) von ungedeckten Leerverkäufen von<br />
deutschen Aktien, Staatsschuldtiteln der Eurozone und Kreditderivate<br />
(CDS) auf Staatsschuldtiteln der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken<br />
dienen<br />
13. Gesetzentwurf zur Stärkung<br />
des Anlegerschutgesetzes:<br />
zes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />
des Kapitalmarktes<br />
Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Investmentzes<br />
3 Festlegung zusätzlicher Anforderungen an Finanzdienstleistungsinstitute<br />
und Einführung verpflichtender Produktinforma-<br />
tionsblätter<br />
3 Einführung einer Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds<br />
und ein Abwicklungsverfahren für längerfristig ausgesetzte Immobilienfonds<br />
3 Verbesserung der Transparenzvorschriften über das Halten von<br />
Derivaten<br />
14. Restrukturierungsgesetz Schaffung neuer Instrumente zur Restrukturierung und Reorganisation<br />
von Banken sowie Einführung einer Bankenabgabe zur<br />
Finanzierung der neuen Maßnahmen:<br />
3 Schaffung geeigneter Instrumente zur Restrukturierung von<br />
Banken<br />
3 Errichtung eines Restrukturierungsfonds (Bankenabgabe)<br />
3 Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen<br />
Organhaftung<br />
3 Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes<br />
und Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (Nachbefüllung<br />
der Abwicklungsanstalten, Erleichterung des Exits aus<br />
den Stützungsmaßnahmen)<br />
3 Begleitregelungen<br />
15. Gesetz zur Umsetzung<br />
der geänderten Bankenrichtlinie<br />
und der geänderten<br />
Kapitaladäquanzrichtlinie<br />
Im Wesentlichen Umsetzung der EU-Vorgaben aus der geänderten<br />
Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie:<br />
3 Regelungen zu Verbriefungs-Transaktionen, darunter Festlegung<br />
eines Selbstbehalts in Höhe von 5 Prozent bis 2014 und 10 Prozent<br />
ab 2015 der verbrieften Positionen<br />
Förderung der Integrität, Transparenz,<br />
Verantwortung, guter Unternehmensführung<br />
und Verlässlichkeit<br />
von Ratingtätigkeiten sowie<br />
der Qualität von Ratings, die in der<br />
Europäischen Union abgegeben<br />
werden<br />
Begrenzung der destabilisierenden<br />
Wirkungen spekulativer Finanzmarktgeschäfte<br />
mit bestimmten<br />
Wertpapieren<br />
3 Verbesserung des Schutzes vor<br />
Falschberatung<br />
3 Verbesserung der Information<br />
der Anleger<br />
3 Stabilisierung offener Immobilienfonds<br />
sowie Verhinderung verdeckter<br />
Übernahmen von Unternehmen<br />
(Anschleichen)<br />
Haushaltschonende Bewältigung<br />
einer Schieflage einer systemrelevanten<br />
Bank ohne Gefährdung der<br />
Stabilität des Finanzsystems<br />
Verringerung systemischer Risiken<br />
und Erhöhung der Stabilität des Finanzsektors<br />
In Kraft 19.06.2010<br />
In Kraft 27.07.2010<br />
Kabinettbeschluss vom<br />
22.09.2010<br />
voraussichtlich<br />
1. Quartal<br />
<strong>2011</strong><br />
In Kraft Restrukturierungsfondsgesetz<br />
am<br />
31.12.2010<br />
und wesentliche<br />
Teile der<br />
Änderungen<br />
des Kreditwesen<br />
gesetzes<br />
gesondert<br />
am<br />
01.01.<strong>2011</strong><br />
In Kraft 31.12.201