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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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72 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />

C. Neue Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte<br />

11. Ausführungsgesetz zur<br />

EU-Ratingverordnung<br />

12. Gesetz zur Vorbeugung<br />

gegen missbräuchliche<br />

Wertpapier- und Derivatgeschäfte<br />

Inhaltliche Schwerpunkte:<br />

3 Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen in der EU<br />

3 Aufsicht durch nationale Aufsichtsbehörden (Deutschland: Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht/BaFin) in Aufsichtskollegien<br />

3 Adressierung von Interessenskonflikten, z.B. keine Beratungsleistungen<br />

für bewertete Unternehmen<br />

3 Veröffentlichung von Modellen und Methoden, auf die sich Ratings<br />

stützen<br />

3 Transparenz des Ratingprozesses<br />

3 Verwendung von Ratings aus Drittländern bei Erfüllung bestimmter<br />

Kriterien möglich<br />

Verbot (in Deutschland) von ungedeckten Leerverkäufen von<br />

deutschen Aktien, Staatsschuldtiteln der Eurozone und Kreditderivate<br />

(CDS) auf Staatsschuldtiteln der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken<br />

dienen<br />

13. Gesetzentwurf zur Stärkung<br />

des Anlegerschutgesetzes:<br />

zes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />

des Kapitalmarktes<br />

Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Investmentzes<br />

3 Festlegung zusätzlicher Anforderungen an Finanzdienstleistungsinstitute<br />

und Einführung verpflichtender Produktinforma-<br />

tionsblätter<br />

3 Einführung einer Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds<br />

und ein Abwicklungsverfahren für längerfristig ausgesetzte Immobilienfonds<br />

3 Verbesserung der Transparenzvorschriften über das Halten von<br />

Derivaten<br />

14. Restrukturierungsgesetz Schaffung neuer Instrumente zur Restrukturierung und Reorganisation<br />

von Banken sowie Einführung einer Bankenabgabe zur<br />

Finanzierung der neuen Maßnahmen:<br />

3 Schaffung geeigneter Instrumente zur Restrukturierung von<br />

Banken<br />

3 Errichtung eines Restrukturierungsfonds (Bankenabgabe)<br />

3 Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen<br />

Organhaftung<br />

3 Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes<br />

und Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (Nachbefüllung<br />

der Abwicklungsanstalten, Erleichterung des Exits aus<br />

den Stützungsmaßnahmen)<br />

3 Begleitregelungen<br />

15. Gesetz zur Umsetzung<br />

der geänderten Bankenrichtlinie<br />

und der geänderten<br />

Kapitaladäquanzrichtlinie<br />

Im Wesentlichen Umsetzung der EU-Vorgaben aus der geänderten<br />

Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie:<br />

3 Regelungen zu Verbriefungs-Transaktionen, darunter Festlegung<br />

eines Selbstbehalts in Höhe von 5 Prozent bis 2014 und 10 Prozent<br />

ab 2015 der verbrieften Positionen<br />

Förderung der Integrität, Transparenz,<br />

Verantwortung, guter Unternehmensführung<br />

und Verlässlichkeit<br />

von Ratingtätigkeiten sowie<br />

der Qualität von Ratings, die in der<br />

Europäischen Union abgegeben<br />

werden<br />

Begrenzung der destabilisierenden<br />

Wirkungen spekulativer Finanzmarktgeschäfte<br />

mit bestimmten<br />

Wertpapieren<br />

3 Verbesserung des Schutzes vor<br />

Falschberatung<br />

3 Verbesserung der Information<br />

der Anleger<br />

3 Stabilisierung offener Immobilienfonds<br />

sowie Verhinderung verdeckter<br />

Übernahmen von Unternehmen<br />

(Anschleichen)<br />

Haushaltschonende Bewältigung<br />

einer Schieflage einer systemrelevanten<br />

Bank ohne Gefährdung der<br />

Stabilität des Finanzsystems<br />

Verringerung systemischer Risiken<br />

und Erhöhung der Stabilität des Finanzsektors<br />

In Kraft 19.06.2010<br />

In Kraft 27.07.2010<br />

Kabinettbeschluss vom<br />

22.09.2010<br />

voraussichtlich<br />

1. Quartal<br />

<strong>2011</strong><br />

In Kraft Restrukturierungsfondsgesetz<br />

am<br />

31.12.2010<br />

und wesentliche<br />

Teile der<br />

Änderungen<br />

des Kreditwesen<br />

gesetzes<br />

gesondert<br />

am<br />

01.01.<strong>2011</strong><br />

In Kraft 31.12.201

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