Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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79<br />
42. Pilotierung und Realisierung<br />
eines Prozess-Daten-<br />
Beschleunigers für den<br />
Datenaustausch von<br />
Wirtschaft und Verwaltung<br />
43. Steuervereinfachungsgesetz<br />
<strong>2011</strong><br />
44. Außenwirtschaftsoffensive<br />
3 Schaffung der methodischen und technischen Grundlagen für<br />
einen Paradigmenwechsel bei der Abwicklung von Informationsund<br />
Meldepflichten zwischen Wirtschaft und Verwaltung<br />
3 Erstellung eines modularen, zielgruppenorientierten Methodenleitfadens<br />
mit Best Practice Lösungen für die Analyse und Umsetzung<br />
von Geschäftsvorgängen zu medienbruchfreien Prozessketten<br />
sowie einer auf Standards basierenden Rahmeninfrastruktur<br />
und einer prototypischen Umsetzung in Unternehmen und in<br />
der Verwaltung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />
Paket zur Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im<br />
Besteuerungsverfahren<br />
Wesentliche Maßnahmen:<br />
3 Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro<br />
3 Vereinfachungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von<br />
Kinderbetreuungskosten und bei der Gewährung von Kindergeld/<br />
Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder<br />
3 Eröffnung der Möglichkeit der gemeinsamen Abgabe der Einkommensteuererklärungen<br />
von zwei Jahren<br />
3 Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung<br />
3 Ausbau der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung<br />
Bündelung der außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Bundesregierung;<br />
stärkere Ausrichtung des außenwirtschaftspolitischen<br />
Instrumentariums an den besonderen Bedürfnissen des Mittelstandes,<br />
u.a.:<br />
3 Einrichtung eines Exportteams: Informationsbereitstellung über<br />
Neuentwicklungen u.a. in den Bereichen Exportbürgschaften, Investitionsgarantien,<br />
Auslandsmesseprogramme, Angebot der Auslandshandelskammern<br />
sowie von Germany Trade and Invest<br />
3 Exportkreditgarantien: Beschleunigung der Entscheidungsverfahren;<br />
Verlängerung der Reduzierung der Selbstbeteiligung bei<br />
Lieferantenkreditdeckungen um drei Jahre bis Ende 2013; Verlängerung<br />
der befristeten Möglichkeit der Absicherung kurzfristiger<br />
Forderungen (Zahlungsziel bis zu 24 Monate) aus Exporten in<br />
OECD- und EU-Länder mit staatlichen Exportkreditgarantien bis<br />
30. Juni <strong>2011</strong><br />
3 Bereinigung und Straffung des Außenwirtschaftsgesetzes und<br />
der Außenwirtschaftsverordnung; Beseitigung von nationalen<br />
Sonderregelungen, die deutsche Exporteure im internationalen<br />
Wettbewerb benachteiligen<br />
Durch die Maßnahme werden<br />
Grundlagen erarbeitet für<br />
3 die Senkung der Bürokratiekosten<br />
in Unternehmen,<br />
3 die Termingerechte und vollständige<br />
Erfüllung der Informationsund<br />
Meldepflichten der Unternehmen<br />
gegenüber der Verwaltung,<br />
3 die Verbesserung der Datenqualität<br />
für Meldungsempfänger,<br />
3 einen Paradigmenwechsel hin zu<br />
mehr Datensparsamkeit bei der Erfüllung<br />
von Informations- und Meldepflichten.<br />
Der Gesetzentwurf zielt gemeinsam<br />
mit einer Vielzahl flankierender<br />
untergesetzlicher Maßnahmen darauf<br />
ab, die Steuerpraxis zu vereinfachen,<br />
vorhersehbarer zu gestalten<br />
und von unnötiger Bürokratie zu<br />
befreien.<br />
3 Unterstützung von kleinen und<br />
mittelständischen Unternehmen,<br />
die ihr Potenzial im Außenhandel<br />
bislang wenig oder gar nicht nutzen<br />
3 Erleichterte Informationsbeschaffung<br />
3 Entlastung der Unternehmen von<br />
überflüssiger Bürokratie<br />
Abschluss der Messungen<br />
Mitte <strong>2011</strong><br />
Abschluss der Berichte<br />
Ende <strong>2011</strong><br />
In Kraft<br />
(befristet bis 30.11.<strong>2011</strong>)<br />
In Vorbereitung<br />
Abschluss voraussichtlich<br />
2. Jahreshälfte <strong>2011</strong><br />
In Kraft<br />
In Vorbereitung<br />
21.06.2010<br />
Das Gesetz<br />
wird – soweit<br />
es technisch<br />
und organisatorisch<br />
möglich<br />
ist –<br />
bereits für<br />
den Veranlagungszeitraum<br />
<strong>2011</strong><br />
wirksam werden;<br />
im Übrigen<br />
ab dem<br />
01.01.2012.<br />
23.03.2010<br />
<strong>2011</strong>/2012<br />
(geplant)