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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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84 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />

Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der GKV:<br />

3 Aufhebung der für 2009 vorübergehend erfolgten Absenkung<br />

des Beitragssatzes der Krankenkassen um 0,6 Prozentpunkte: Festlegung<br />

des paritätisch finanzierten Beitragssatzes für Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer auf 14,6 Prozent, zuzüglich des mitgliederbezogenen<br />

Beitragsanteils von 0,9 Prozentpunkten<br />

3 Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3 Prozent<br />

3 Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge in einkommensunabhängige<br />

Zusatzbeiträge der Mitglieder, die kassenindividuell festgelegt<br />

werden können<br />

Einführung eines gerechten Sozialausgleichs:<br />

3 Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent der beitragspflichtigen<br />

Einnahmen des Mitgliedes übersteigt, erfolgt ein<br />

Sozialausgleich. Dieser wird gemäß GKV-Finanzierungsgesetz<br />

grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert.<br />

Es wird eine Entkoppelung der Arbeitskosten<br />

von den Gesundheitskosten<br />

durch Festschreibung des<br />

Arbeitgeberbeitrages und Finanzierung<br />

von unvermeidbaren Ausgabensteigerungen<br />

durch einkommensunabhängige<br />

Zusatzbeiträge<br />

erreicht.<br />

Die Krankenkassen erhalten durch<br />

die Möglichkeit, kassenindividuell<br />

Zusatzbeiträge festzulegen, ihre<br />

Beitragsautonomie zurück. Gleichzeitig<br />

wird der Wettbewerb um effiziente<br />

und qualitativ hochwertige<br />

Versorgungsangebote befördert.<br />

64. Gesetz zur Änderung<br />

krankenversicherungsrechtlicher<br />

und anderer<br />

Vorschriften<br />

(GKV-Änderungsgesetz)<br />

65. Neuordnung des Arzneimittelmarktes<br />

in der<br />

Gesetzlichen Krankrenver<br />

sicherung (GKV)<br />

(Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

–<br />

AMNOG)<br />

3 Der Sozialausgleich erfolgt ohne Antragsverfahren direkt bei Arbeitgebern<br />

bzw. Rentenversicherungsträgern durch Verringerung<br />

des Beitragssatzanteils des Mitgliedes.<br />

3 Preismoratorium für Arzneimittel<br />

3 Einführung eines erhöhten Rabatts von 16 Prozent für verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel ohne Festbetrag<br />

3 Preismoratorium und erhöhte Rabatte gelten vom 1. August<br />

2010 bis zum 31. Dezember 2013<br />

3 Pharmazeutische Unternehmer erhalten das Recht, einen Antrag<br />

auf Ausnahme von den gesetzlichen Herstellerrabatten zu<br />

stellen, wenn durch den Rabatt ihre wirtschaftliche Existenz nachweislich<br />

bedroht ist.<br />

Neustrukturierung des GKV-Arzneimittelmarkts durch ein Maßnahmenbündel<br />

und eine Verringerung der Regulierungsdichte:<br />

3 Nutzenbewertung und Vereinbarung von Erstattungsbeträgen<br />

für innovative Arzneimittel, auch für die PKV<br />

3 Krankenkassen können abweichende Verträge mit dem pharmazeutischen<br />

Unternehmer treffen, z. B. Mehrwert- und Versorgungsverträge.<br />

3 Weiterentwicklung der Rabattverträge<br />

3 Aufhebung der Bonus-Malus-Regelung<br />

3 Verschlankung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

3 Klarere Regelung des bestehenden Systems an Therapiehinweisen<br />

und Verordnungsausschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

3 Gesetzliche GKV-Arzneimittelrabatte gelten auch für die PKV.<br />

3 Einführung der Regelförderung bei der unabhängigen Patientenberatung<br />

(bisher Förderung nur in Modellprojekten)<br />

Der Sozialausgleich schützt vor unverhältnismäßiger<br />

Belastung der<br />

Beitragszahler.<br />

Einsparung von 1,4 Mrd. Euro pro<br />

Jahr in der GKV<br />

3 Langfristig wirkende strukturelle<br />

Veränderungen des Arzneimittelmarktes<br />

3 Gewährleistung, dass alle neuen<br />

und innovativen Arzneimittel weiterhin<br />

ab Markteinführung sofort<br />

für die Patienten zur Verfügung<br />

stehen<br />

3 Der freie Marktzugang bleibt erhalten.<br />

3 Für jedes Arzneimittel mit neuen<br />

Wirkstoffen wird innerhalb von 12<br />

Monaten ein Erstattungsbetrag vereinbart<br />

auf Grundlage einer Nutzenbewertung<br />

3 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

im Gesundheitswesen<br />

(IQWiG) wird in seiner wissenschaftlichen<br />

Arbeit gestärkt.<br />

3 Die Verfahrensabläufe der Nutzenbewertung<br />

werden gestrafft.<br />

In Kraft 01.08.2010<br />

In Kraft 01.01.<strong>2011</strong>

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