Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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84 Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Titel der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan Inkrafttreten<br />
Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der GKV:<br />
3 Aufhebung der für 2009 vorübergehend erfolgten Absenkung<br />
des Beitragssatzes der Krankenkassen um 0,6 Prozentpunkte: Festlegung<br />
des paritätisch finanzierten Beitragssatzes für Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer auf 14,6 Prozent, zuzüglich des mitgliederbezogenen<br />
Beitragsanteils von 0,9 Prozentpunkten<br />
3 Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3 Prozent<br />
3 Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge in einkommensunabhängige<br />
Zusatzbeiträge der Mitglieder, die kassenindividuell festgelegt<br />
werden können<br />
Einführung eines gerechten Sozialausgleichs:<br />
3 Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent der beitragspflichtigen<br />
Einnahmen des Mitgliedes übersteigt, erfolgt ein<br />
Sozialausgleich. Dieser wird gemäß GKV-Finanzierungsgesetz<br />
grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert.<br />
Es wird eine Entkoppelung der Arbeitskosten<br />
von den Gesundheitskosten<br />
durch Festschreibung des<br />
Arbeitgeberbeitrages und Finanzierung<br />
von unvermeidbaren Ausgabensteigerungen<br />
durch einkommensunabhängige<br />
Zusatzbeiträge<br />
erreicht.<br />
Die Krankenkassen erhalten durch<br />
die Möglichkeit, kassenindividuell<br />
Zusatzbeiträge festzulegen, ihre<br />
Beitragsautonomie zurück. Gleichzeitig<br />
wird der Wettbewerb um effiziente<br />
und qualitativ hochwertige<br />
Versorgungsangebote befördert.<br />
64. Gesetz zur Änderung<br />
krankenversicherungsrechtlicher<br />
und anderer<br />
Vorschriften<br />
(GKV-Änderungsgesetz)<br />
65. Neuordnung des Arzneimittelmarktes<br />
in der<br />
Gesetzlichen Krankrenver<br />
sicherung (GKV)<br />
(Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
–<br />
AMNOG)<br />
3 Der Sozialausgleich erfolgt ohne Antragsverfahren direkt bei Arbeitgebern<br />
bzw. Rentenversicherungsträgern durch Verringerung<br />
des Beitragssatzanteils des Mitgliedes.<br />
3 Preismoratorium für Arzneimittel<br />
3 Einführung eines erhöhten Rabatts von 16 Prozent für verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel ohne Festbetrag<br />
3 Preismoratorium und erhöhte Rabatte gelten vom 1. August<br />
2010 bis zum 31. Dezember 2013<br />
3 Pharmazeutische Unternehmer erhalten das Recht, einen Antrag<br />
auf Ausnahme von den gesetzlichen Herstellerrabatten zu<br />
stellen, wenn durch den Rabatt ihre wirtschaftliche Existenz nachweislich<br />
bedroht ist.<br />
Neustrukturierung des GKV-Arzneimittelmarkts durch ein Maßnahmenbündel<br />
und eine Verringerung der Regulierungsdichte:<br />
3 Nutzenbewertung und Vereinbarung von Erstattungsbeträgen<br />
für innovative Arzneimittel, auch für die PKV<br />
3 Krankenkassen können abweichende Verträge mit dem pharmazeutischen<br />
Unternehmer treffen, z. B. Mehrwert- und Versorgungsverträge.<br />
3 Weiterentwicklung der Rabattverträge<br />
3 Aufhebung der Bonus-Malus-Regelung<br />
3 Verschlankung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
3 Klarere Regelung des bestehenden Systems an Therapiehinweisen<br />
und Verordnungsausschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
3 Gesetzliche GKV-Arzneimittelrabatte gelten auch für die PKV.<br />
3 Einführung der Regelförderung bei der unabhängigen Patientenberatung<br />
(bisher Förderung nur in Modellprojekten)<br />
Der Sozialausgleich schützt vor unverhältnismäßiger<br />
Belastung der<br />
Beitragszahler.<br />
Einsparung von 1,4 Mrd. Euro pro<br />
Jahr in der GKV<br />
3 Langfristig wirkende strukturelle<br />
Veränderungen des Arzneimittelmarktes<br />
3 Gewährleistung, dass alle neuen<br />
und innovativen Arzneimittel weiterhin<br />
ab Markteinführung sofort<br />
für die Patienten zur Verfügung<br />
stehen<br />
3 Der freie Marktzugang bleibt erhalten.<br />
3 Für jedes Arzneimittel mit neuen<br />
Wirkstoffen wird innerhalb von 12<br />
Monaten ein Erstattungsbetrag vereinbart<br />
auf Grundlage einer Nutzenbewertung<br />
3 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />
im Gesundheitswesen<br />
(IQWiG) wird in seiner wissenschaftlichen<br />
Arbeit gestärkt.<br />
3 Die Verfahrensabläufe der Nutzenbewertung<br />
werden gestrafft.<br />
In Kraft 01.08.2010<br />
In Kraft 01.01.<strong>2011</strong>