19.04.2014 Aufrufe

Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

27<br />

Im Dezember 2010 billigten die EU-Staats- und<br />

Regierungschefs Kernelemente eines permanenten<br />

Krisenbewältigungsrahmens im Euroraum (vgl. Kasten<br />

6). Seine Nutzung soll nur als ultima ratio in Frage<br />

kommen, wenn dies zur Sicherung der Stabilität der<br />

Eurozone als Ganzes unabdingbar ist. Er kann zudem<br />

nur durch einstimmigen Beschluss der Eurostaaten<br />

aktiviert werden. Private Gläubiger sollen bei drohender<br />

Insolvenz eines Staates an den Kosten beteiligt<br />

werden. Finanzielle Hilfen der Mitgliedstaaten bleiben<br />

auch in Zukunft letztes Mittel und werden nur<br />

unter strikten Auflagen gewährt.<br />

Der Europäische Rat brachte die für die Ein richtung<br />

des Krisenmechanismus erforderliche eng be ­<br />

grenzte Änderung des Lissabon-Vertrags auf den<br />

Kasten 6: Reformen für eine dauerhaft stabile Wirtschafts- und Währungsunion<br />

Wirtschaftspolitische Überwachung<br />

Für die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte und der Wettbewerbsfähigkeit soll ein Frühwarnsystem<br />

geschaffen werden, das auf einfachen, messbaren Kriterien basiert. Schlägt das Frühwarnsystem<br />

Alarm, wird ein Mitgliedstaat einer eingehenden Analyse unterzogen. Auf dieser Grundlage werden ggf.<br />

Empfehlungen ausgesprochen. Das Augenmerk soll auf Mitgliedstaaten mit Wettbewerbsschwächen gelegt<br />

werden.<br />

Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts<br />

3 Stärkere Berücksichtigung des Schuldenstandes: Ein zu langsamer Abbau eines überhöhten Schuldenstandes<br />

(über 60 Prozent des BIP) soll ein Defizitverfahren auslösen.<br />

3 Sanktionen sollen künftig früher greifen. Schon im präventiven Arm des Stabilitätspakts (d.h. vor einem<br />

Defizitverfahren) sollen finanzielle Sanktionen gegen Eurostaaten möglich sein.<br />

3 Einführung einer neuen Entscheidungsregel für die neuen Sanktionen. Über Sanktionen soll von nun an<br />

quasi-automatisch entschieden werden. Die EU-Kommission legt eine Beschlussempfehlung über eine<br />

Sanktion vor und diese ist angenommen, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine qualifizierte<br />

Mehrheit des Rates dagegen stimmt (umgekehrte Mehrheit).<br />

3 Die Stufen finanzieller Sanktionen sollen im neuen Regime wie folgt aussehen: verzinsliche Einlage (vor<br />

einem Defizitverfahren), unverzinsliche Einlage, Geldbuße. Zusätzlich soll im Rahmen der nächsten Finanzrahmenverhandlungen<br />

die Einbehaltung von EU-Mitteln als Sanktionsmöglichkeit eingeführt werden.<br />

3 Einführung eines so genannten EU-Semesters mit Beginn dieses Jahres: Die EU-Ebene wird frühzeitig mit<br />

den nationalen Haushaltsentwürfen befasst. Dazu legen die EU-Mitgliedstaaten ihre Stabilitäts- und<br />

Konvergenzprogramme und Nationalen Reformprogramme zeitlich synchronisiert vor.<br />

Permanenter Krisenmechanismus<br />

Der permanente Krisenmechanismus (European Stability Mechanism, ESM) wird auf drei Kernelementen beruhen:<br />

Konditionalität, Finanzhilfen als ultima ratio und Gläubigerbeteiligung. Er löst ab Mitte 2013 den Euro-<br />

Rettungsschirm ab.<br />

Finanzhilfen erfordern Einstimmigkeit in der Eurogruppe und werden nur unter strengen Auflagen zu<br />

Konsolidierung und Strukturreformen gewährt. Gewährte Kredite müssen (nach den IWF-Hilfen) vorrangig<br />

bedient werden.<br />

Basis des künftigen Mechanismus ist eine gründliche Analyse der Schuldentragfähigkeit des Landes durch<br />

EU-Kommission und IWF in Zusammenarbeit mit der EZB. In dieser Analyse muss festgelegt werden, ob ein<br />

Land grundsätzlich solvent ist und nur kurzfristige Liquidität benötigt, oder ob es überschuldet ist. Die Gläu biger<br />

werden in beiden Fällen in die Stabilisierungsanstrengungen einbezogen, im ersten Fall auf freiwilliger<br />

Basis. Bei einer drohenden Insolvenz wird es eine verpflichtende Einbeziehung aller privaten Gläubiger geben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!