Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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Im Dezember 2010 billigten die EU-Staats- und<br />
Regierungschefs Kernelemente eines permanenten<br />
Krisenbewältigungsrahmens im Euroraum (vgl. Kasten<br />
6). Seine Nutzung soll nur als ultima ratio in Frage<br />
kommen, wenn dies zur Sicherung der Stabilität der<br />
Eurozone als Ganzes unabdingbar ist. Er kann zudem<br />
nur durch einstimmigen Beschluss der Eurostaaten<br />
aktiviert werden. Private Gläubiger sollen bei drohender<br />
Insolvenz eines Staates an den Kosten beteiligt<br />
werden. Finanzielle Hilfen der Mitgliedstaaten bleiben<br />
auch in Zukunft letztes Mittel und werden nur<br />
unter strikten Auflagen gewährt.<br />
Der Europäische Rat brachte die für die Ein richtung<br />
des Krisenmechanismus erforderliche eng be <br />
grenzte Änderung des Lissabon-Vertrags auf den<br />
Kasten 6: Reformen für eine dauerhaft stabile Wirtschafts- und Währungsunion<br />
Wirtschaftspolitische Überwachung<br />
Für die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte und der Wettbewerbsfähigkeit soll ein Frühwarnsystem<br />
geschaffen werden, das auf einfachen, messbaren Kriterien basiert. Schlägt das Frühwarnsystem<br />
Alarm, wird ein Mitgliedstaat einer eingehenden Analyse unterzogen. Auf dieser Grundlage werden ggf.<br />
Empfehlungen ausgesprochen. Das Augenmerk soll auf Mitgliedstaaten mit Wettbewerbsschwächen gelegt<br />
werden.<br />
Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts<br />
3 Stärkere Berücksichtigung des Schuldenstandes: Ein zu langsamer Abbau eines überhöhten Schuldenstandes<br />
(über 60 Prozent des BIP) soll ein Defizitverfahren auslösen.<br />
3 Sanktionen sollen künftig früher greifen. Schon im präventiven Arm des Stabilitätspakts (d.h. vor einem<br />
Defizitverfahren) sollen finanzielle Sanktionen gegen Eurostaaten möglich sein.<br />
3 Einführung einer neuen Entscheidungsregel für die neuen Sanktionen. Über Sanktionen soll von nun an<br />
quasi-automatisch entschieden werden. Die EU-Kommission legt eine Beschlussempfehlung über eine<br />
Sanktion vor und diese ist angenommen, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine qualifizierte<br />
Mehrheit des Rates dagegen stimmt (umgekehrte Mehrheit).<br />
3 Die Stufen finanzieller Sanktionen sollen im neuen Regime wie folgt aussehen: verzinsliche Einlage (vor<br />
einem Defizitverfahren), unverzinsliche Einlage, Geldbuße. Zusätzlich soll im Rahmen der nächsten Finanzrahmenverhandlungen<br />
die Einbehaltung von EU-Mitteln als Sanktionsmöglichkeit eingeführt werden.<br />
3 Einführung eines so genannten EU-Semesters mit Beginn dieses Jahres: Die EU-Ebene wird frühzeitig mit<br />
den nationalen Haushaltsentwürfen befasst. Dazu legen die EU-Mitgliedstaaten ihre Stabilitäts- und<br />
Konvergenzprogramme und Nationalen Reformprogramme zeitlich synchronisiert vor.<br />
Permanenter Krisenmechanismus<br />
Der permanente Krisenmechanismus (European Stability Mechanism, ESM) wird auf drei Kernelementen beruhen:<br />
Konditionalität, Finanzhilfen als ultima ratio und Gläubigerbeteiligung. Er löst ab Mitte 2013 den Euro-<br />
Rettungsschirm ab.<br />
Finanzhilfen erfordern Einstimmigkeit in der Eurogruppe und werden nur unter strengen Auflagen zu<br />
Konsolidierung und Strukturreformen gewährt. Gewährte Kredite müssen (nach den IWF-Hilfen) vorrangig<br />
bedient werden.<br />
Basis des künftigen Mechanismus ist eine gründliche Analyse der Schuldentragfähigkeit des Landes durch<br />
EU-Kommission und IWF in Zusammenarbeit mit der EZB. In dieser Analyse muss festgelegt werden, ob ein<br />
Land grundsätzlich solvent ist und nur kurzfristige Liquidität benötigt, oder ob es überschuldet ist. Die Gläu biger<br />
werden in beiden Fällen in die Stabilisierungsanstrengungen einbezogen, im ersten Fall auf freiwilliger<br />
Basis. Bei einer drohenden Insolvenz wird es eine verpflichtende Einbeziehung aller privaten Gläubiger geben.