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Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi

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45<br />

eine Ausnahme zu beantragen. Die Regelung läuft<br />

Ende des Jahres 2013 aus.<br />

3 Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmark<br />

tes in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(AMNOG) stärkt den Wettbewerb (vgl. Tabelle lfd.<br />

Nr. 65). Es sieht unter anderem für innovative Arzneimittel<br />

Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen<br />

und Arzneimittelherstellern vor; zudem sollen die<br />

Bürger besser informiert werden. Pharmaunter nehmen<br />

müssen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel<br />

nachweisen. Für Arzneimittel mit nachgewiesenem<br />

Zusatznutzen vereinbart das Unter neh men<br />

einen Erstattungsbetrag mit der gesetzlichen Kran kenversicherung<br />

innerhalb eines Jahres nach Markt einführung.<br />

Kommt es nicht zu einer Einigung, entscheidet<br />

eine Schiedsstelle. Neue Arzneimittel ohne Zusatznutzen<br />

werden in eine Fest betrags grup pe eingruppiert.<br />

Ist dies nicht möglich, wird ein Preis vereinbart,<br />

der zu keinen höheren Kosten gegenüber der Vergleichstherapie<br />

führt. Mit dieser Regelung wird die<br />

GKV um jährlich rund zwei Milliarden Euro entlastet.<br />

132. Der Sachverständigenrat begrüßt insbesondere<br />

die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz auf der Einnahmenseite<br />

beabsichtigte Weiterentwicklung der<br />

Zusatzbeiträge hin zu einkommensunabhängigen<br />

Prämien als Schritt in die richtige Richtung. Um die<br />

Abkopplung der GKV-Beiträge von den Arbeitskosten<br />

zu erreichen, spricht er sich aber für eine weitergehende<br />

Reform, nämlich die Einführung einer Bür gerpauschale<br />

mit steuerfinanziertem Sozialausgleich,<br />

aus (JG Tz 403 bis 425). Die von der Bundesregierung<br />

nun auf den Weg gebrachten Maßnahmen auf der<br />

Ausgabenseite sieht der Sachverständigenrat als „insgesamt<br />

dazu geeignet“ an, kurzfristig zu einem Ab ­<br />

bau des prognostizierten Defizits in der GKV beizutragen.<br />

Pflegeversicherung weiterentwickeln<br />

133. Die Soziale Pflegeversicherung muss sich infolge<br />

des demografischen Wandels auf einen steigenden<br />

Bedarf für eine wachsende Zahl von Pflege bedürf tigen<br />

einrichten. Dabei muss die Finanzierungsbasis<br />

im Kontext einer schrumpfenden und alternden Be ­<br />

völkerung gesichert sein, und keine Generation darf<br />

über Gebühr belastet werden. Deshalb wird die Bundes<br />

regierung zeitnah eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />

einrichten, die ein Konzept für eine kapitalgedeckte<br />

Ergänzung des bestehenden Umlage verfahrens<br />

in der Sozialen Pflegeversicherung entwickeln<br />

soll. In diesem Zusammenhang eröffnen sich Chancen,<br />

die Leistungen der Pflegeversicherung und die<br />

Definition der Pflegebedürftigkeit – auch zugunsten<br />

von Menschen mit eingeschränkter Alltags kompe tenz,<br />

wie z. B. bei Demenz – anzupassen. Der Sach verständigenrat<br />

spricht sich demgegenüber auch bei der<br />

Pflegeversicherung für einkommensunabhängige<br />

Beiträge mit integriertem steuerfinanzierten Sozialausgleich<br />

aus (vgl. JG Tz 426 bis 429).<br />

H. Durch Forschung und<br />

Innovationen Wohlstand sichern<br />

134. Ziel der Bundesregierung ist es, das Umfeld und<br />

die Bedingungen für Innovationen weiter zu verbessern.<br />

Die Hightech-Strategie bildet den Rahmen dafür.<br />

Sie unterstützt innovative Unternehmen beim Wissenstransfer<br />

von der Wissenschaft in die Wirt schaft,<br />

treibt den notwendigen Strukturwandel voran und<br />

leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung<br />

des Wachstumspotenzials. Neue Ideen und Erfin dungen<br />

werden vor Ort – in den Unter neh men, sowie an<br />

anwendungsorientierten Forschungs institutionen<br />

und Hochschulen – entwickelt und umgesetzt.<br />

In Forschung und Entwicklung investieren<br />

135. Mit der Bereitstellung von zusätzlichen zwölf Milliar<br />

den Euro für Investitionen in Bildung und Forschung<br />

bis zum Jahr 2013, davon je sechs Milliarden<br />

für Bildung bzw. für Forschung und Entwicklung, hat<br />

die Bundes regierung sich klar zu ihrer Verant wor tung<br />

für die Zukunft bekannt. Damit – sowie mit der Finanzpla<br />

nung für die Jahre 2012 bis 2014 – trägt die Bundesre<br />

gie rung weiter zur Realisierung ihres Anteils des<br />

Zehn-Pro zent-Ziels bei (siehe Tz 120). Die Bundesre gierung<br />

teilt die Einschätzung des Sach ver stän di gen rats,<br />

der wiederholt mehr Investitionen in diesen wachstumsrelevanten<br />

Bereich fordert (vgl. JG Tz 214). Bund<br />

und Länder ha ben bekräftigt, dass sie sich im Rah men<br />

der Lissabon-Stra tegie und der Europa-2020-Strategie<br />

auch über das Jahr 2010 hinaus gemeinsam mit der<br />

Wirtschaft für die Erfüllung des Drei-Prozent-Ziels in<br />

Deutschland sowie für eine Stärkung der Wett bewerbs<br />

fähigkeit Deutsch lands auf dem Gebiet der For­

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