Jahreswirtschaftsbericht 2011 (PDF) - BMWi
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eine Ausnahme zu beantragen. Die Regelung läuft<br />
Ende des Jahres 2013 aus.<br />
3 Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmark<br />
tes in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(AMNOG) stärkt den Wettbewerb (vgl. Tabelle lfd.<br />
Nr. 65). Es sieht unter anderem für innovative Arzneimittel<br />
Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen<br />
und Arzneimittelherstellern vor; zudem sollen die<br />
Bürger besser informiert werden. Pharmaunter nehmen<br />
müssen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel<br />
nachweisen. Für Arzneimittel mit nachgewiesenem<br />
Zusatznutzen vereinbart das Unter neh men<br />
einen Erstattungsbetrag mit der gesetzlichen Kran kenversicherung<br />
innerhalb eines Jahres nach Markt einführung.<br />
Kommt es nicht zu einer Einigung, entscheidet<br />
eine Schiedsstelle. Neue Arzneimittel ohne Zusatznutzen<br />
werden in eine Fest betrags grup pe eingruppiert.<br />
Ist dies nicht möglich, wird ein Preis vereinbart,<br />
der zu keinen höheren Kosten gegenüber der Vergleichstherapie<br />
führt. Mit dieser Regelung wird die<br />
GKV um jährlich rund zwei Milliarden Euro entlastet.<br />
132. Der Sachverständigenrat begrüßt insbesondere<br />
die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz auf der Einnahmenseite<br />
beabsichtigte Weiterentwicklung der<br />
Zusatzbeiträge hin zu einkommensunabhängigen<br />
Prämien als Schritt in die richtige Richtung. Um die<br />
Abkopplung der GKV-Beiträge von den Arbeitskosten<br />
zu erreichen, spricht er sich aber für eine weitergehende<br />
Reform, nämlich die Einführung einer Bür gerpauschale<br />
mit steuerfinanziertem Sozialausgleich,<br />
aus (JG Tz 403 bis 425). Die von der Bundesregierung<br />
nun auf den Weg gebrachten Maßnahmen auf der<br />
Ausgabenseite sieht der Sachverständigenrat als „insgesamt<br />
dazu geeignet“ an, kurzfristig zu einem Ab <br />
bau des prognostizierten Defizits in der GKV beizutragen.<br />
Pflegeversicherung weiterentwickeln<br />
133. Die Soziale Pflegeversicherung muss sich infolge<br />
des demografischen Wandels auf einen steigenden<br />
Bedarf für eine wachsende Zahl von Pflege bedürf tigen<br />
einrichten. Dabei muss die Finanzierungsbasis<br />
im Kontext einer schrumpfenden und alternden Be <br />
völkerung gesichert sein, und keine Generation darf<br />
über Gebühr belastet werden. Deshalb wird die Bundes<br />
regierung zeitnah eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />
einrichten, die ein Konzept für eine kapitalgedeckte<br />
Ergänzung des bestehenden Umlage verfahrens<br />
in der Sozialen Pflegeversicherung entwickeln<br />
soll. In diesem Zusammenhang eröffnen sich Chancen,<br />
die Leistungen der Pflegeversicherung und die<br />
Definition der Pflegebedürftigkeit – auch zugunsten<br />
von Menschen mit eingeschränkter Alltags kompe tenz,<br />
wie z. B. bei Demenz – anzupassen. Der Sach verständigenrat<br />
spricht sich demgegenüber auch bei der<br />
Pflegeversicherung für einkommensunabhängige<br />
Beiträge mit integriertem steuerfinanzierten Sozialausgleich<br />
aus (vgl. JG Tz 426 bis 429).<br />
H. Durch Forschung und<br />
Innovationen Wohlstand sichern<br />
134. Ziel der Bundesregierung ist es, das Umfeld und<br />
die Bedingungen für Innovationen weiter zu verbessern.<br />
Die Hightech-Strategie bildet den Rahmen dafür.<br />
Sie unterstützt innovative Unternehmen beim Wissenstransfer<br />
von der Wissenschaft in die Wirt schaft,<br />
treibt den notwendigen Strukturwandel voran und<br />
leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung<br />
des Wachstumspotenzials. Neue Ideen und Erfin dungen<br />
werden vor Ort – in den Unter neh men, sowie an<br />
anwendungsorientierten Forschungs institutionen<br />
und Hochschulen – entwickelt und umgesetzt.<br />
In Forschung und Entwicklung investieren<br />
135. Mit der Bereitstellung von zusätzlichen zwölf Milliar<br />
den Euro für Investitionen in Bildung und Forschung<br />
bis zum Jahr 2013, davon je sechs Milliarden<br />
für Bildung bzw. für Forschung und Entwicklung, hat<br />
die Bundes regierung sich klar zu ihrer Verant wor tung<br />
für die Zukunft bekannt. Damit – sowie mit der Finanzpla<br />
nung für die Jahre 2012 bis 2014 – trägt die Bundesre<br />
gie rung weiter zur Realisierung ihres Anteils des<br />
Zehn-Pro zent-Ziels bei (siehe Tz 120). Die Bundesre gierung<br />
teilt die Einschätzung des Sach ver stän di gen rats,<br />
der wiederholt mehr Investitionen in diesen wachstumsrelevanten<br />
Bereich fordert (vgl. JG Tz 214). Bund<br />
und Länder ha ben bekräftigt, dass sie sich im Rah men<br />
der Lissabon-Stra tegie und der Europa-2020-Strategie<br />
auch über das Jahr 2010 hinaus gemeinsam mit der<br />
Wirtschaft für die Erfüllung des Drei-Prozent-Ziels in<br />
Deutschland sowie für eine Stärkung der Wett bewerbs<br />
fähigkeit Deutsch lands auf dem Gebiet der For