Landtag Brandenburg P-ABJS 5/47 Protokoll
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Pädagogik in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH<br />
6.4 Fazit<br />
6.4.1 Fazit zur Dokumentenanalyse<br />
Die Dokumentenanalyse zielt nicht darauf ab, über Geschlossene Unterbringung und<br />
freiheitsentziehende Maßnahmen generell oder auch nur mit Blick auf die Haasenburg<br />
GmbH zu urteilen. Zu reflektieren waren planerische Überlegungen, die als programmatische<br />
Ansprüche und als Verfahrensanregungen oder -anweisungen von einer beauftragten<br />
„Reflexions- und Verschriftlichungselite" im Sinne des Trägers formuliert<br />
wurden. Die planerischen Überlegungen sagen etwas über die Absichten aus; wie<br />
diese Vorstellungen alltäglich in pädagogisches Handeln transformiert wurden und<br />
werden, ist ein anderes, deutlich schwieriger zu erhellendes Kapitel.<br />
Die Funktionen von Konzeptionen und Qualitätshandbüchern sind einebnend gesprochen<br />
u. a. informationsinteressierte Außendarstellung und Marketing (Rekrutierung<br />
von Adressat/-innen) sowie (pädagogische) Selbstvergewisserung und Verhaltenssteuerung<br />
der Mitarbeiter/-innen. Während Konzeptionen Auslegungs- und Handlungsspielräume<br />
zulassen, ist die Steuerungsverbindlichkeit durch Handbücher deutlich<br />
höher, dennoch können und werden Abweichungen entstehen. Die uns vorliegenden<br />
Schriften verweisen immer wieder darauf, dass im Einzelfall Vorab-Festlegungen<br />
nicht mehr gelten können, wenn Notwendigkeiten in der Situation wie etwa „Gefahr im<br />
Verzug" ein anderes Vorgehen nahelegen.<br />
Untersucht wurden aktuell gültige Leittexte, frühere Orientierungsgrundlagen konnten<br />
nicht ausgewertet werden. So kann nicht nachvollzogen werden, welche Lerneffekte<br />
auf Grund welcher Ereignisse zu konzeptionellen Veränderungen und damit ggf. auch<br />
zu Modifikationen im Organisationshandeln geführt haben. Der Lerneffektsockel bleibt<br />
in den uns vorliegenden aktuell gültigen Texten implizit. Eine uns vorliegende fachliche<br />
Selbstverständnisklärung mit Auflagen vorbereitenden Leitlinien seitens des Landesjugendamtes,<br />
verwendet für „Beratung und Auflagenerteilung für Einrichtungen, die freiheitsentziehende<br />
Maßnahmen anbieten" (11/2009 — IX), zeigt für neuralgische Sachverhalte<br />
tendenziell identische Formulierungen zwischen LJA- und Haasenburg-Texten.<br />
Hier entsteht die Frage, wer aus welchen Gründen wem gefolgt ist.<br />
Zu den Stärken der Dokumente: Alle Texte sind „handwerklich" sauber gearbeitet. Relevante<br />
fachtheoretische und rechtliche Grundlagen, pädagogische und organisationale<br />
Schlüsselprozesse sowie weitere Verfahrensweisen wurden übersichtlich, systematisch,<br />
genau und damit intern und extern orientierend aufbereitet. Fallführende Jugendämter<br />
und das <strong>Brandenburg</strong>er Landesjugendamt konnten und können eine konzeptionelle<br />
Basis kennenlernen, die den Standards für strukturierte Planung überdurchschnittlich<br />
genügt. Das hohe Ziel, „konsistente Erfahrungen durch einheitliches<br />
Handeln zu ermöglichen" (II, Interventionen und Verhaltensalternativen, 1), kann durch<br />
die untersuchten Programmtexte und schriftlichen Verfahrensregularien tendenziell erreicht<br />
werden.<br />
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