Landtag Brandenburg P-ABJS 5/47 Protokoll
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4. Entwicklung der Einrichtung<br />
Der Begründer der Haasenburg GmbH habe vor der Gründung der Jugendhilfe-Einrichtung<br />
im heutigen Asklepios Fachklinikum Lübben, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,<br />
Psychotherapie und Psychosomatik (damals noch Landesklinik) als Psychologe<br />
gearbeitet. Er habe wiederholt festgestellt, dass es nach den Klinikaufenthalten<br />
von Kindern und Jugendlichen keine geeigneten Möglichkeiten der Begleitung und<br />
Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe gegeben habe, da dort haltende Bedingungen<br />
gefehlt hätten. Das sei die Ursache dafür gewesen, dass sich der Gesellschafter<br />
der GmbH mit dem Thema „geschlossene Unterbringung" befasst und konzeptionelle<br />
Überlegungen entwickelt habe. Die ersten Jugendlichen am Standort Neuendorf seien<br />
2000 aufgenommen worden. Die Erfolgsquote habe, so KJP I, 50 bis 60 % betragen,<br />
aber nicht alle Jugendlichen hätten erreicht werden können. (Anhörung KJPP<br />
12.9.2013, Anhang 53)<br />
Gescheiterte Jugendhilfeverläufe in offenen Einrichtungen, so der Geschäftsführer,<br />
hätten zu diesem Angebot geführt. Der Geschäftsführer markierte ein „Recht auf Erziehung"<br />
auch für diese Kinder und Jugendliche und unterstrich, dass Kindeswohl und<br />
Kindeswille (damit auch Freiheitsentziehende Maßnahmen legitimierend) auseinander<br />
fallen könnten. Der GF habe nach seinem Wechsel aus der damaligen Landesklinik in<br />
Lübben in die neue Einrichtung Neuendorf diese Funktionen seit 2001 übernommen.<br />
In die konzeptionellen und strukturellen Überlegungen der Anfangsjahre seien Ministerium<br />
(MBJS) und Landesjugendamt (LJA) von Anfang an einbezogen worden. Bis heute<br />
seien, so der GF, neben dem LJA auch die Ministeriumsvertreter (AL-MBJS, RL-<br />
MBJS, früher auch andere Mitarbeiter/-innen des MBJS) in wesentliche Gespräche mit<br />
der Einrichtung inkludiert worden, u. a. hinsichtlich Art und Ausmaß der Freiheitsentziehenden<br />
Maßnahmen und von Zwangsmitteln, Entwicklung von „Standards" und<br />
„Verfahrensregelungen" (genanntes Beispiel Hausordnung).<br />
Da die Haasenburg GmbH uns die gewünschte schriftliche Aufbereitung der Entwicklung<br />
des Trägers und seiner Einrichtungen nicht zur Verfügung stellte, müssen die<br />
Ausführungen sehr knapp und fragmentarisch bleiben.<br />
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