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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/47 Protokoll

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4. Entwicklung der Einrichtung<br />

Der Begründer der Haasenburg GmbH habe vor der Gründung der Jugendhilfe-Einrichtung<br />

im heutigen Asklepios Fachklinikum Lübben, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,<br />

Psychotherapie und Psychosomatik (damals noch Landesklinik) als Psychologe<br />

gearbeitet. Er habe wiederholt festgestellt, dass es nach den Klinikaufenthalten<br />

von Kindern und Jugendlichen keine geeigneten Möglichkeiten der Begleitung und<br />

Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe gegeben habe, da dort haltende Bedingungen<br />

gefehlt hätten. Das sei die Ursache dafür gewesen, dass sich der Gesellschafter<br />

der GmbH mit dem Thema „geschlossene Unterbringung" befasst und konzeptionelle<br />

Überlegungen entwickelt habe. Die ersten Jugendlichen am Standort Neuendorf seien<br />

2000 aufgenommen worden. Die Erfolgsquote habe, so KJP I, 50 bis 60 % betragen,<br />

aber nicht alle Jugendlichen hätten erreicht werden können. (Anhörung KJPP<br />

12.9.2013, Anhang 53)<br />

Gescheiterte Jugendhilfeverläufe in offenen Einrichtungen, so der Geschäftsführer,<br />

hätten zu diesem Angebot geführt. Der Geschäftsführer markierte ein „Recht auf Erziehung"<br />

auch für diese Kinder und Jugendliche und unterstrich, dass Kindeswohl und<br />

Kindeswille (damit auch Freiheitsentziehende Maßnahmen legitimierend) auseinander<br />

fallen könnten. Der GF habe nach seinem Wechsel aus der damaligen Landesklinik in<br />

Lübben in die neue Einrichtung Neuendorf diese Funktionen seit 2001 übernommen.<br />

In die konzeptionellen und strukturellen Überlegungen der Anfangsjahre seien Ministerium<br />

(MBJS) und Landesjugendamt (LJA) von Anfang an einbezogen worden. Bis heute<br />

seien, so der GF, neben dem LJA auch die Ministeriumsvertreter (AL-MBJS, RL-<br />

MBJS, früher auch andere Mitarbeiter/-innen des MBJS) in wesentliche Gespräche mit<br />

der Einrichtung inkludiert worden, u. a. hinsichtlich Art und Ausmaß der Freiheitsentziehenden<br />

Maßnahmen und von Zwangsmitteln, Entwicklung von „Standards" und<br />

„Verfahrensregelungen" (genanntes Beispiel Hausordnung).<br />

Da die Haasenburg GmbH uns die gewünschte schriftliche Aufbereitung der Entwicklung<br />

des Trägers und seiner Einrichtungen nicht zur Verfügung stellte, müssen die<br />

Ausführungen sehr knapp und fragmentarisch bleiben.<br />

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