Landtag Brandenburg P-ABJS 5/47 Protokoll
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>47</strong> S. 59<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 07.11.2013<br />
<strong>47</strong>. Sitzung Stenograf. Dienst/bo-ma<br />
geben - das trifft auf jeden Beschluss und jeden Verwaltungsakt zu -, dass der Bescheid<br />
vor Gericht in jedem Fall Bestand hat. Wir bräuchten keine Gewaltenteilung,<br />
wenn ich mir so sicher wäre, dass es unerschütterlich ist. Wir erleben es auch in anderen<br />
Bereichen, dass Gerichte zum Teil sehr andere Einstellungen fällen und abweichende<br />
Auffassungen vertreten. Das sind Teile unserer Demokratie und unserer<br />
Gewaltenteilung, die absolut sinnvoll sind.<br />
Sie haben zitiert, was ich im Juli über den Besuch der Besuchskommission gemäß<br />
Psychisch-Kranken-Gesetz gesagt habe; dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das<br />
illustriert auf eindrucksvolle Art und Weise das, was auch Herr Dr. Hoffmann und<br />
Herr Prof. Thimm vorhin dargelegt haben, dass es sehr wohl möglich ist, zu verschleiern,<br />
möglicherweise bewusst zu täuschen oder einfach seine Schokoladenseite<br />
zu zeigen; denn nichts anderes ist da ja passiert. Diese PsychKG-<br />
Besuchskommission - ich glaube, Sie verwechseln hier zwei Dinge - hat mit der Jugendhilfe<br />
primär erst einmal nichts zu tun, sondern sie ist für psychisch Kranke bzw.<br />
Patienten in Psychiatrien zuständig, sie hat aber eben auch einen Teil der Jugendlichen<br />
in der Haasenburg mit betreut und den Gesamteindruck entsprechend wiedergegeben.<br />
Ich gehe nicht davon aus, dass diese Kommission bewusst getäuscht hat<br />
oder mit der Haasenburg GmbH unter einer Decke steckt. Insofern ist das ein Phänomen.<br />
Ich versuche nur um Verständnis zu werben, dass die Haasenburg GmbH<br />
offenbar zwei Gesichter hat. Es gibt die Seite, die wunderbare Konzepte schreibt, die<br />
Herr Prof. Thimm in seinen Vorlesungen verwenden möchte, und es gibt die reale<br />
Seite für eine bestimmte Anzahl von Kindern. Ich nehme einmal das Beispiel der Kooperationsvereinbarung<br />
mit Eberswalde - Frau Blechinger, ich glaube, Sie sind darauf<br />
eingegangen -, wo einem Mitarbeiter erzählt wurde, es gebe eine intensive Kooperation<br />
- Sie haben gesagt, das wäre blumig - und er davon ausgegangen ist, dass<br />
der Kooperationsvereinbarung Genüge getan wird. Es ist eben die Frage, wie tief<br />
eine solche Prüfung geht. Wir erleben es auch in anderen Bereichen. Der Landesrechnungshof<br />
prüft völlig anders als Instanzen, die Verwaltungsvorgänge prüfen. Es<br />
ist eine Frage der Prüftiefe. Natürlich kann man sagen, es sei eine Frage der Kapazität,<br />
aber selbst wenn mehr Kapazität vorhanden ist, käme man möglicherweise nicht<br />
auf die Idee, sich den Vertrag vorlegen zu lassen, sondern sagt: Mir wird schriftlich<br />
zugesichert, dass es diese Kooperation gibt, und damit ist die Auflage erfüllt. Ich<br />
denke, man kann da durchaus unterschiedliche Sichtweisen auf den gleichen Sachverhalt<br />
haben.<br />
Die Aktenführung des Landesjugendamtes wird Bestandteil der Prüfungen sein, dazu<br />
werden intern Fragen beantwortet werden müssen; das werden wir Ihnen selbstverständlich<br />
vorlegen. Dies alles werden wir hinterfragen; es ist ja auch im Bericht aufgeführt.<br />
Wir brauchen Erklärungen: Wie kommt es zu dieser Aktenführung? Wie ist<br />
es tatsächlich? Betrifft es alle Fälle? Betrifft es bestimmte Zeiträume? Es ist sehr<br />
wichtig, dass diese Fragen beantwortet werden.<br />
Was die Presseveröffentlichung betrifft, so versichere ich Ihnen, dass das nicht von<br />
mir ausgegangen ist. Ich habe die Presse erst im Kontext meiner Pressekonferenz<br />
informiert. Alles andere wäre geradezu absurd und wirklich eine Missachtung Ihrer