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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/47 Protokoll

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>47</strong> S. 59<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 07.11.2013<br />

<strong>47</strong>. Sitzung Stenograf. Dienst/bo-ma<br />

geben - das trifft auf jeden Beschluss und jeden Verwaltungsakt zu -, dass der Bescheid<br />

vor Gericht in jedem Fall Bestand hat. Wir bräuchten keine Gewaltenteilung,<br />

wenn ich mir so sicher wäre, dass es unerschütterlich ist. Wir erleben es auch in anderen<br />

Bereichen, dass Gerichte zum Teil sehr andere Einstellungen fällen und abweichende<br />

Auffassungen vertreten. Das sind Teile unserer Demokratie und unserer<br />

Gewaltenteilung, die absolut sinnvoll sind.<br />

Sie haben zitiert, was ich im Juli über den Besuch der Besuchskommission gemäß<br />

Psychisch-Kranken-Gesetz gesagt habe; dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das<br />

illustriert auf eindrucksvolle Art und Weise das, was auch Herr Dr. Hoffmann und<br />

Herr Prof. Thimm vorhin dargelegt haben, dass es sehr wohl möglich ist, zu verschleiern,<br />

möglicherweise bewusst zu täuschen oder einfach seine Schokoladenseite<br />

zu zeigen; denn nichts anderes ist da ja passiert. Diese PsychKG-<br />

Besuchskommission - ich glaube, Sie verwechseln hier zwei Dinge - hat mit der Jugendhilfe<br />

primär erst einmal nichts zu tun, sondern sie ist für psychisch Kranke bzw.<br />

Patienten in Psychiatrien zuständig, sie hat aber eben auch einen Teil der Jugendlichen<br />

in der Haasenburg mit betreut und den Gesamteindruck entsprechend wiedergegeben.<br />

Ich gehe nicht davon aus, dass diese Kommission bewusst getäuscht hat<br />

oder mit der Haasenburg GmbH unter einer Decke steckt. Insofern ist das ein Phänomen.<br />

Ich versuche nur um Verständnis zu werben, dass die Haasenburg GmbH<br />

offenbar zwei Gesichter hat. Es gibt die Seite, die wunderbare Konzepte schreibt, die<br />

Herr Prof. Thimm in seinen Vorlesungen verwenden möchte, und es gibt die reale<br />

Seite für eine bestimmte Anzahl von Kindern. Ich nehme einmal das Beispiel der Kooperationsvereinbarung<br />

mit Eberswalde - Frau Blechinger, ich glaube, Sie sind darauf<br />

eingegangen -, wo einem Mitarbeiter erzählt wurde, es gebe eine intensive Kooperation<br />

- Sie haben gesagt, das wäre blumig - und er davon ausgegangen ist, dass<br />

der Kooperationsvereinbarung Genüge getan wird. Es ist eben die Frage, wie tief<br />

eine solche Prüfung geht. Wir erleben es auch in anderen Bereichen. Der Landesrechnungshof<br />

prüft völlig anders als Instanzen, die Verwaltungsvorgänge prüfen. Es<br />

ist eine Frage der Prüftiefe. Natürlich kann man sagen, es sei eine Frage der Kapazität,<br />

aber selbst wenn mehr Kapazität vorhanden ist, käme man möglicherweise nicht<br />

auf die Idee, sich den Vertrag vorlegen zu lassen, sondern sagt: Mir wird schriftlich<br />

zugesichert, dass es diese Kooperation gibt, und damit ist die Auflage erfüllt. Ich<br />

denke, man kann da durchaus unterschiedliche Sichtweisen auf den gleichen Sachverhalt<br />

haben.<br />

Die Aktenführung des Landesjugendamtes wird Bestandteil der Prüfungen sein, dazu<br />

werden intern Fragen beantwortet werden müssen; das werden wir Ihnen selbstverständlich<br />

vorlegen. Dies alles werden wir hinterfragen; es ist ja auch im Bericht aufgeführt.<br />

Wir brauchen Erklärungen: Wie kommt es zu dieser Aktenführung? Wie ist<br />

es tatsächlich? Betrifft es alle Fälle? Betrifft es bestimmte Zeiträume? Es ist sehr<br />

wichtig, dass diese Fragen beantwortet werden.<br />

Was die Presseveröffentlichung betrifft, so versichere ich Ihnen, dass das nicht von<br />

mir ausgegangen ist. Ich habe die Presse erst im Kontext meiner Pressekonferenz<br />

informiert. Alles andere wäre geradezu absurd und wirklich eine Missachtung Ihrer

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