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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Gestaltungsmaßnahme<br />

Gilde, gildenweise Behandlung<br />

Habitat<br />

Indikation<br />

Komplexmaßnahme<br />

Lebensraum<br />

Lokalpopulation<br />

Maßgebliche Funktionen und Strukturen<br />

Maßnahme zur Kohärenzsicherung<br />

VIII<br />

tung, Analyse und Präsentation von Geodaten verwendet<br />

wird<br />

Maßnahme, die der Eingrünung oder sonstigen landschaftsgerechten<br />

Einbindung der Straße dient (z. B. Landschaftsrasen-Ansaat<br />

in Entwässerungsmulden, Begrünung des Mittelstreifens,<br />

Bepflanzung von Lärmschutzwänden)<br />

Gruppe von Tierarten, die aufgrund ähnlicher Habitatzugehörigkeit,<br />

ähnlicher Empfindlichkeit bzw. Reaktionsschwellen<br />

gemeinsam im ASB behandelt werden. [Die gildenweise Behandlung<br />

kommt im ASB im Allgemeinen nur für euryöke<br />

bzw. weit verbreitete Arten in Betracht.]<br />

Lebensraum oder Teillebensraum einer Art<br />

Abbildung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit / des Wirkungsgefüges<br />

des Naturhaushaltes über einige wenige als<br />

planungsrelevant identifizierte Funktionen und Strukturen<br />

Durch ein einheitliches Zielkonzept begründeter Maßnahmenbündel,<br />

das sich aus mehreren unterschiedlichen, aber<br />

eng miteinander verzahnten, sich ergänzenden Einzelmaßnahmen<br />

zusammensetzt<br />

Konkrete Fläche, auf der eine Lebensgemeinschaft ausgebildet<br />

ist, die einem Lebensraumtyp zugeordnet werden<br />

kann<br />

Gruppe von Individuen einer Art, die eine Fortpflanzungsoder<br />

Überdauerungsgemeinschaft bilden und einen zusammenhängenden<br />

Lebensraum gemeinsam bewohnen. Fortpflanzungsaktionen<br />

oder andere Verhaltensbeziehungen<br />

zwischen diesen Individuen sind meist häufiger als zwischen<br />

ihnen und Mitgliedern anderer Populationen derselben Artikel<br />

Die Abgrenzung einer Lokalpopulation erfolgt artspezifisch<br />

aufgrund der Lebensraumansprüche der Art, ihrer Mobilität<br />

und ihrer Verteilung / Konzentration im Untersuchungsraum.<br />

Funktionen und Strukturen, welche den Bezugsraum wertgebend<br />

prägen<br />

Maßnahme, die nach § 34 Absatz 5 BNatSchG zur Sicherung<br />

des Zusammenhangs des europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000 ergriffen wird<br />

Maßnahme zur Schadensbegrenzung Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme im Rahmen der<br />

FFH-VP<br />

Metapopulation<br />

Gesamtheit von Teilpopulationen oder lokalen Populationen<br />

einer Art, die durch nicht dauerhaft besiedelbare Flächen<br />

voneinander getrennt sind, zwischen denen aber gelegentlich<br />

trotzdem ein Individuenaustausch stattfindet („Netzwerk<br />

von Lokalpopulationen“). Die Metapopulation kann beständig<br />

sein, obwohl wechselweise einzelne Teilpopulationen zunehmen<br />

oder aussterben.<br />

Natura 2000-Gebiete Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8<br />

BNatSchG

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