RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
raum beschränken. Während des gesamten Planungsprozesses (von der Planungsraumanalyse<br />
bis zur Maßnahmenplanung) kann sich, aufgrund neuer Erkenntnisse z. B. über die Bestandssituation<br />
des Naturhaushaltes oder die Wirkungen des Vorhabens, die Notwendigkeit<br />
der Anpassung und Konkretisierung von Bezugsräumen ergeben (fortlaufender Prozess).<br />
Hierbei sind sowohl eine weitere Unterteilung wie auch eine Zusammenfassung von Bezugsräumen<br />
möglich.<br />
Die Abgrenzung von Bezugsräumen ist sinnvoll aber nicht zwingend.<br />
Eine erste Abgrenzung im Zuge der Planungsraumanalyse kann der gängigen Abgrenzung<br />
von Landschaftsbildeinheiten entsprechen (z. B. Wald, strukturiertes Offenland, ausgeräumte<br />
Agrarlandschaft, Siedlungsbereich). Ansonsten können Bezugsräume auf der Grundlage einer<br />
UVS oder aktueller Landschaftspläne sowie insbesondere auf der Grundlage der Auswertung<br />
von<br />
• topograpischen Karten<br />
• Karten der Naturräumlichen Gliederung<br />
• ATKIS-Daten<br />
• Luftbildern<br />
• vorliegenden Kartierungen<br />
• Bodenkarten<br />
• Hydrogeologische Karten sowie<br />
• den Erkenntnissen aus der Geländebegehung<br />
abgegrenzt werden. Hinsichtlich der Bezugsräume ist also zu klären,<br />
• welche wesentliche Funktionen und Strukturen den Raum prägen,<br />
• welche anderen Funktionen und Strukturen darüber mit vertreten werden und<br />
• welche Funktionen und Strukturen aufgrund ihrer geringen oder fehlenden Bedeutung<br />
ausgeblendet werden können.<br />
Das Verhältnis von Bezugsräumen zum Untersuchungsraum bzw. Planungsraum wird in der<br />
nachfolgenden Planskizze erläutert. Während sich die Bezugsräume (schwarze, gestrichelte<br />
Linie) über die naturhaushaltliche Gliederung der Landschaft definieren, orientieren sich der<br />
Untersuchungsraum / Planungsraum (schwarze, durchgezogene Line) und der Wirkraum (lila,<br />
punktierte Line) an der Lage und Dimensionierung des Vorhabens.<br />
Der Untersuchungsraum / Planungsraum wird im Rahmen der Planungsraumanalyse nach<br />
den naturhaushaltlichen Bezugsräumen unterteilt, innerhalb derer die planungsrelevanten<br />
Funktionen hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen vertieft betrachtet werden.<br />
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sollten möglichst außerhalb des Wirkraumes<br />
umgesetzt werden. Die Maßnahmen orientieren sich aufgrund der funktionalen Anforderungen<br />
an den Bezugsräumen, wobei die Kompensation nicht zwingend im selben Bezugsraum<br />
erfolgen muss. So kann es sinnvoll oder sogar erforderlich sein, die Beeinträchtigungen einer<br />
Aue an einem anderen Fließgewässer(system) zu kompensieren.<br />
Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 19