29.08.2014 Aufrufe

RLBP 2011 - Straßen.NRW

RLBP 2011 - Straßen.NRW

RLBP 2011 - Straßen.NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

raum beschränken. Während des gesamten Planungsprozesses (von der Planungsraumanalyse<br />

bis zur Maßnahmenplanung) kann sich, aufgrund neuer Erkenntnisse z. B. über die Bestandssituation<br />

des Naturhaushaltes oder die Wirkungen des Vorhabens, die Notwendigkeit<br />

der Anpassung und Konkretisierung von Bezugsräumen ergeben (fortlaufender Prozess).<br />

Hierbei sind sowohl eine weitere Unterteilung wie auch eine Zusammenfassung von Bezugsräumen<br />

möglich.<br />

Die Abgrenzung von Bezugsräumen ist sinnvoll aber nicht zwingend.<br />

Eine erste Abgrenzung im Zuge der Planungsraumanalyse kann der gängigen Abgrenzung<br />

von Landschaftsbildeinheiten entsprechen (z. B. Wald, strukturiertes Offenland, ausgeräumte<br />

Agrarlandschaft, Siedlungsbereich). Ansonsten können Bezugsräume auf der Grundlage einer<br />

UVS oder aktueller Landschaftspläne sowie insbesondere auf der Grundlage der Auswertung<br />

von<br />

• topograpischen Karten<br />

• Karten der Naturräumlichen Gliederung<br />

• ATKIS-Daten<br />

• Luftbildern<br />

• vorliegenden Kartierungen<br />

• Bodenkarten<br />

• Hydrogeologische Karten sowie<br />

• den Erkenntnissen aus der Geländebegehung<br />

abgegrenzt werden. Hinsichtlich der Bezugsräume ist also zu klären,<br />

• welche wesentliche Funktionen und Strukturen den Raum prägen,<br />

• welche anderen Funktionen und Strukturen darüber mit vertreten werden und<br />

• welche Funktionen und Strukturen aufgrund ihrer geringen oder fehlenden Bedeutung<br />

ausgeblendet werden können.<br />

Das Verhältnis von Bezugsräumen zum Untersuchungsraum bzw. Planungsraum wird in der<br />

nachfolgenden Planskizze erläutert. Während sich die Bezugsräume (schwarze, gestrichelte<br />

Linie) über die naturhaushaltliche Gliederung der Landschaft definieren, orientieren sich der<br />

Untersuchungsraum / Planungsraum (schwarze, durchgezogene Line) und der Wirkraum (lila,<br />

punktierte Line) an der Lage und Dimensionierung des Vorhabens.<br />

Der Untersuchungsraum / Planungsraum wird im Rahmen der Planungsraumanalyse nach<br />

den naturhaushaltlichen Bezugsräumen unterteilt, innerhalb derer die planungsrelevanten<br />

Funktionen hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen vertieft betrachtet werden.<br />

Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sollten möglichst außerhalb des Wirkraumes<br />

umgesetzt werden. Die Maßnahmen orientieren sich aufgrund der funktionalen Anforderungen<br />

an den Bezugsräumen, wobei die Kompensation nicht zwingend im selben Bezugsraum<br />

erfolgen muss. So kann es sinnvoll oder sogar erforderlich sein, die Beeinträchtigungen einer<br />

Aue an einem anderen Fließgewässer(system) zu kompensieren.<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!