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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Bei der fachinhaltlichen Qualitätssicherung der Planunterlagen sind die vorhabenspezifsche<br />

Anwendung und die Umsetzung der Vorgaben aus den einschlägigen Regelwerken zu überprüfen<br />

11 .<br />

Daraus ergibt sich mittelbar die Notwendigkeit, die Ergebnisse der Konfliktanalyse, die Prüfung<br />

der Vermeidbarkeit von Beeinträchtigungen, die Maßnahmen zur Kompensation und die<br />

Sicherstellung ihrer Funktionserfüllung (soweit sie die planerische Vorbereitung betreffen)<br />

umfassend im LBP sowie im ASB zu dokumentieren. Zur Strukturierung und Dokumentation<br />

der Prüfung dienen die Prüfraster / Checklisten.<br />

Maßnahmen sind grundsätzlich so zu planen, dass sich das mit der Maßnahme verknüpfte<br />

Ziel auch einstellen kann und das Funktionieren der Maßnahmen langfristig sichergestellt ist<br />

(Maßnahmenerfolg). Für den Vorhabenträger ergibt sich aus dieser Erfolgspflicht direkt die<br />

Notwendigkeit zur Durchführung von Herstellungs-, Pflege- und Funktionskontrollen. Diese<br />

sind bei allen landschaftspflegerischen Maßnahmen erforderlich (siehe auch Empfehlungen<br />

für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau – ELA).<br />

Die Herstellungs-, Pflege- und Funktionskontrollen unterscheiden sich nach dem jeweiligen<br />

Ziel / Zweck bzw. dem objektiv vorhandenen Entwicklungsrisiko hinsichtlich ihrer Tiefe.<br />

Tabelle 2 Anwendungsbereich und Inhalt verschiedener Kontrollstufen bei der Sicherung der<br />

Durchführung von Maßnahmen<br />

Typ / Zielsetzung<br />

Herstellungskontrolle<br />

Prüfung, ob die festgelegten Maßnahmen<br />

entsprechend den planerischen Vorgaben<br />

fachgerecht ausgeführt werden<br />

Pflege- und Funktionskontrolle<br />

allgemeine Pflege- und Funktionskontrolle<br />

Strukturkontrolle<br />

Prüfung, ob die Maßnahme die für den<br />

Zielzustand maßgeblichen Strukturen<br />

aufweist<br />

spezielle Pflege- und Funktionskontrolle<br />

Zielzustandskontrolle<br />

Kontrolle der für den Maßnahmenerfolg<br />

zwingend erforderlichen Funktion und<br />

Anwendungsbereich<br />

Allgemeine Kontrolle der<br />

Maßnahmendurchführung<br />

Eingriffs- und / oder artenschutzrechtlich<br />

bzw. Natura<br />

2000-Gebietsschutz rechtlich<br />

veranlasste Maßnahme für<br />

sicher entwickelbare Zielzustände<br />

und / oder lebensraumangepasste,<br />

eher häufige<br />

Arten (geringes Entwicklungsrisiko)<br />

Maßnahmen mit einem erhöhten<br />

Entwicklungsrisiko<br />

und / oder einem spezifischen<br />

Maßnahmenziel<br />

In der Regel speziell artenschutzrechtlich<br />

und / oder<br />

Erforderliche Festlegung im<br />

LBP-Maßnahmenblatt<br />

keine<br />

Benennung der relevanten Zielzustände<br />

und Indikatoren<br />

Beschreibung der Ausprägung der<br />

maßgeblichen Strukturen (keine<br />

Angabe von Arten erforderlich)<br />

Differenzierte Beschreibung der<br />

naturhaushaltlichen Zielzustände<br />

U. U. Festlegung der Kontrollparameter<br />

und Erfolgskriterien im<br />

Einzelnen (z.B. Beschreibung der<br />

Gildenvertreter bzw. Arten, deren<br />

11<br />

Neben den hier vorliegenden Richtlinien sind des weiteren beispielhaft das „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für<br />

Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ)“ oder das „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen<br />

(MAmS)“ zu nennen.<br />

46 Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung

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