RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Bei der fachinhaltlichen Qualitätssicherung der Planunterlagen sind die vorhabenspezifsche<br />
Anwendung und die Umsetzung der Vorgaben aus den einschlägigen Regelwerken zu überprüfen<br />
11 .<br />
Daraus ergibt sich mittelbar die Notwendigkeit, die Ergebnisse der Konfliktanalyse, die Prüfung<br />
der Vermeidbarkeit von Beeinträchtigungen, die Maßnahmen zur Kompensation und die<br />
Sicherstellung ihrer Funktionserfüllung (soweit sie die planerische Vorbereitung betreffen)<br />
umfassend im LBP sowie im ASB zu dokumentieren. Zur Strukturierung und Dokumentation<br />
der Prüfung dienen die Prüfraster / Checklisten.<br />
Maßnahmen sind grundsätzlich so zu planen, dass sich das mit der Maßnahme verknüpfte<br />
Ziel auch einstellen kann und das Funktionieren der Maßnahmen langfristig sichergestellt ist<br />
(Maßnahmenerfolg). Für den Vorhabenträger ergibt sich aus dieser Erfolgspflicht direkt die<br />
Notwendigkeit zur Durchführung von Herstellungs-, Pflege- und Funktionskontrollen. Diese<br />
sind bei allen landschaftspflegerischen Maßnahmen erforderlich (siehe auch Empfehlungen<br />
für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau – ELA).<br />
Die Herstellungs-, Pflege- und Funktionskontrollen unterscheiden sich nach dem jeweiligen<br />
Ziel / Zweck bzw. dem objektiv vorhandenen Entwicklungsrisiko hinsichtlich ihrer Tiefe.<br />
Tabelle 2 Anwendungsbereich und Inhalt verschiedener Kontrollstufen bei der Sicherung der<br />
Durchführung von Maßnahmen<br />
Typ / Zielsetzung<br />
Herstellungskontrolle<br />
Prüfung, ob die festgelegten Maßnahmen<br />
entsprechend den planerischen Vorgaben<br />
fachgerecht ausgeführt werden<br />
Pflege- und Funktionskontrolle<br />
allgemeine Pflege- und Funktionskontrolle<br />
Strukturkontrolle<br />
Prüfung, ob die Maßnahme die für den<br />
Zielzustand maßgeblichen Strukturen<br />
aufweist<br />
spezielle Pflege- und Funktionskontrolle<br />
Zielzustandskontrolle<br />
Kontrolle der für den Maßnahmenerfolg<br />
zwingend erforderlichen Funktion und<br />
Anwendungsbereich<br />
Allgemeine Kontrolle der<br />
Maßnahmendurchführung<br />
Eingriffs- und / oder artenschutzrechtlich<br />
bzw. Natura<br />
2000-Gebietsschutz rechtlich<br />
veranlasste Maßnahme für<br />
sicher entwickelbare Zielzustände<br />
und / oder lebensraumangepasste,<br />
eher häufige<br />
Arten (geringes Entwicklungsrisiko)<br />
Maßnahmen mit einem erhöhten<br />
Entwicklungsrisiko<br />
und / oder einem spezifischen<br />
Maßnahmenziel<br />
In der Regel speziell artenschutzrechtlich<br />
und / oder<br />
Erforderliche Festlegung im<br />
LBP-Maßnahmenblatt<br />
keine<br />
Benennung der relevanten Zielzustände<br />
und Indikatoren<br />
Beschreibung der Ausprägung der<br />
maßgeblichen Strukturen (keine<br />
Angabe von Arten erforderlich)<br />
Differenzierte Beschreibung der<br />
naturhaushaltlichen Zielzustände<br />
U. U. Festlegung der Kontrollparameter<br />
und Erfolgskriterien im<br />
Einzelnen (z.B. Beschreibung der<br />
Gildenvertreter bzw. Arten, deren<br />
11<br />
Neben den hier vorliegenden Richtlinien sind des weiteren beispielhaft das „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für<br />
Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ)“ oder das „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen<br />
(MAmS)“ zu nennen.<br />
46 Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung