RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Typ / Zielsetzung<br />
Strukturen (z. B. Grundwasserflurabstände<br />
oder das Vorhandensein von Tierarten<br />
eines bestimmten Lebensraums)<br />
Anwendungsbereich<br />
Natura 2000-Gebietsschutz<br />
rechtlich veranlasste Maßnahme<br />
(CEF-, FCS-<br />
Maßnahmen, Schadensbegrenzungsmaßnahme<br />
oder<br />
Maßnahme zur Kohärenzsicherung)<br />
Erforderliche Festlegung im<br />
LBP-Maßnahmenblatt<br />
Vorkommen einen Maßnahmenerfolg<br />
signalisiert)<br />
Ggf. Festlegung von möglichen<br />
Handlungsalternativen (Alternativmaßnahmen<br />
und Maßnahmenvarianten)<br />
für den Fall von Fehlentwicklungen<br />
Über Herstellungskontrollen wird die Ausführung der planerischen Vorgaben nach Art, Lage,<br />
Umfang und Fristen aller Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Minderung sowie zur<br />
Kompensation erforderlich sind, überprüft. Die Herstellungskontrolle kann unmittelbar mit der<br />
VOB-Abnahme verbunden werden. Die Abnahme erfolgt bei vegetationstechnischen Maßnahmen<br />
i.d.R. nach der Entwicklungspflege.<br />
Mittels Pflege- und Funktionskontrollen wird die Entwicklung der Maßnahme geprüft, ob<br />
die notwendige Pflege sicher gestellt ist und welche Nachbesserung ggf. erforderlich ist, sofern<br />
das angestrebte Ziel nicht ohne weiteres erreicht werden kann. Im Rahmen der Pflegeund<br />
Funktionskontrolle wird auch die Verankerung und Durchführung notwendiger regelmäßiger<br />
Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen geprüft.<br />
Der Kontrollaufwand unterliegt dabei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist um so höher,<br />
je größer das Entwicklungsrisiko oder je höher der ökologische Wert der Fläche ist. Bei<br />
der Durchführung der Pflege- und Funktionskontrollen kann - je nach Risikofaktoren und<br />
Maßnahmenziel - eine einfache Strukturkontrolle genügen, was insbesondere für die nicht<br />
artenschutzrechtlich oder dem Natura 2000-Gebietsschutz geschuldeten Maßnahmen i.d.R.<br />
ausreicht.<br />
In Sonderfällen mit Artenschutzbelangen können erhöhte Prognoseunsicherheiten oder besondere<br />
Zielansprüche der Maßnahmenplanung spezielle Pflege- und Funktionskontrollen<br />
(siehe MB 40) erforderlich machen. Im Einzelfall sind auch bei Maßnahmen aus der<br />
Eingriffsregelung umfangreichere Funktionskontrollen notwendig (z.B. bei größeren Wiedervernässungsmaßnahmen).<br />
4.8.2 Risikomanagement<br />
In besonderen Ausnahmefällen insbesondere bei wissenschaftlicher Unsicherheit über die<br />
Wirksamkeit von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen kann über die allgemeine Qualitätssicherung<br />
hinaus ein spezielles Risikomanagement notwendig werden.<br />
Das Risikomanagement ist die systematische Erfassung und Beurteilung von Risiken sowie<br />
die Steuerung von Gegenmaßnahmen insbesondere bei Prognoseunsicherheiten im Zusammenhang<br />
mit zulassungsrelevanten Beeinträchtigungen von geschützten Arten und Natura<br />
2000-Gebieten. Hierzu ist ein vollständiges System aus Kontrollen und Korrekturmöglichkeiten<br />
erforderlich, das durch Nebenbestimmungen und Auflagenvorbehalte in der Plan-<br />
Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 47