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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Typ / Zielsetzung<br />

Strukturen (z. B. Grundwasserflurabstände<br />

oder das Vorhandensein von Tierarten<br />

eines bestimmten Lebensraums)<br />

Anwendungsbereich<br />

Natura 2000-Gebietsschutz<br />

rechtlich veranlasste Maßnahme<br />

(CEF-, FCS-<br />

Maßnahmen, Schadensbegrenzungsmaßnahme<br />

oder<br />

Maßnahme zur Kohärenzsicherung)<br />

Erforderliche Festlegung im<br />

LBP-Maßnahmenblatt<br />

Vorkommen einen Maßnahmenerfolg<br />

signalisiert)<br />

Ggf. Festlegung von möglichen<br />

Handlungsalternativen (Alternativmaßnahmen<br />

und Maßnahmenvarianten)<br />

für den Fall von Fehlentwicklungen<br />

Über Herstellungskontrollen wird die Ausführung der planerischen Vorgaben nach Art, Lage,<br />

Umfang und Fristen aller Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Minderung sowie zur<br />

Kompensation erforderlich sind, überprüft. Die Herstellungskontrolle kann unmittelbar mit der<br />

VOB-Abnahme verbunden werden. Die Abnahme erfolgt bei vegetationstechnischen Maßnahmen<br />

i.d.R. nach der Entwicklungspflege.<br />

Mittels Pflege- und Funktionskontrollen wird die Entwicklung der Maßnahme geprüft, ob<br />

die notwendige Pflege sicher gestellt ist und welche Nachbesserung ggf. erforderlich ist, sofern<br />

das angestrebte Ziel nicht ohne weiteres erreicht werden kann. Im Rahmen der Pflegeund<br />

Funktionskontrolle wird auch die Verankerung und Durchführung notwendiger regelmäßiger<br />

Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen geprüft.<br />

Der Kontrollaufwand unterliegt dabei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist um so höher,<br />

je größer das Entwicklungsrisiko oder je höher der ökologische Wert der Fläche ist. Bei<br />

der Durchführung der Pflege- und Funktionskontrollen kann - je nach Risikofaktoren und<br />

Maßnahmenziel - eine einfache Strukturkontrolle genügen, was insbesondere für die nicht<br />

artenschutzrechtlich oder dem Natura 2000-Gebietsschutz geschuldeten Maßnahmen i.d.R.<br />

ausreicht.<br />

In Sonderfällen mit Artenschutzbelangen können erhöhte Prognoseunsicherheiten oder besondere<br />

Zielansprüche der Maßnahmenplanung spezielle Pflege- und Funktionskontrollen<br />

(siehe MB 40) erforderlich machen. Im Einzelfall sind auch bei Maßnahmen aus der<br />

Eingriffsregelung umfangreichere Funktionskontrollen notwendig (z.B. bei größeren Wiedervernässungsmaßnahmen).<br />

4.8.2 Risikomanagement<br />

In besonderen Ausnahmefällen insbesondere bei wissenschaftlicher Unsicherheit über die<br />

Wirksamkeit von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen kann über die allgemeine Qualitätssicherung<br />

hinaus ein spezielles Risikomanagement notwendig werden.<br />

Das Risikomanagement ist die systematische Erfassung und Beurteilung von Risiken sowie<br />

die Steuerung von Gegenmaßnahmen insbesondere bei Prognoseunsicherheiten im Zusammenhang<br />

mit zulassungsrelevanten Beeinträchtigungen von geschützten Arten und Natura<br />

2000-Gebieten. Hierzu ist ein vollständiges System aus Kontrollen und Korrekturmöglichkeiten<br />

erforderlich, das durch Nebenbestimmungen und Auflagenvorbehalte in der Plan-<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 47

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