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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Verkehrsraum 1<br />

Vermeidungsmaßnahme<br />

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme<br />

Wirkfaktor / Wirkung<br />

Wirkraum / Wirkdistanz<br />

worst case-Betrachtung<br />

Der Verkehrsraum für den Kraftfahrzeugverkehr umfasst den<br />

vom Fahrzeug eingenommenen Raum, die seitlichen und<br />

oberen Bewegungsspielräume sowie die Räume über Randund<br />

Seitenstreifen und bei Landstraßen den befahrbaren<br />

Entwässerungsrinnen.<br />

Maßnahme, durch die mögliche Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft dauerhaft ganz oder teilweise (Minderung)<br />

vermieden werden können.<br />

Hierzu zählen insbesondere<br />

- Veränderungen des Bauentwurfes (z.B. hinsichtlich des<br />

Linienführung oder Gradiente),<br />

- bautechnische Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Querungshilfen<br />

für Tiere) und<br />

- Schutzmaßnahmen (temporär / dauerhaft) für die einzelnen<br />

Schutzgüter (z. B. Einzäunungen, Schutzpflanzungen,<br />

Lärmschutz).<br />

Artenschutzrechtlich veranlasste Ausgleichsmaßnahme<br />

nach § 44 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG. In der Regel Maßnahme<br />

zur Habitatentwicklung. Die Maßnahmenwirksamkeit<br />

muss zum Zeitpunkt des Eingriffes gegeben sein („vorgezogen“).<br />

Als Wirkfaktoren werden allgemein Ursachen definiert, die<br />

Auswirkungen auslösen. Im Kontext der Eingriffsregelung<br />

werden hinsichtlich eines Straßenbauvorhabens als Wirkfaktoren<br />

anlage-, betriebs- und bauspezifische Vorgänge bezeichnet,<br />

die über Ursache-Wirkungsbeziehungen unterschiedliche<br />

Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

verursachen können. Die einzelnen Veränderungen sind ursächlich<br />

auf diese Faktoren, d.h. bestimmte Projektmerkmale<br />

bzw. Vorhabensphasen zurückzuführen bzw. hängen mit<br />

diesen zusammen.<br />

Die quantitative und qualitative Intensität / Dimension des<br />

Wirkfaktors wir als Wirkung bezeichnet.<br />

Reichweite einer straßenbaubedingten Wirkung, die eine<br />

Veränderung der Ist-Situation hervorrufen kann (Bereich des<br />

Baufeldes und engeres Umfeld sowie durch z. B. visuelle<br />

Beunruhigung, Lichtreflexion, Streulicht, Silhouettenwirkung<br />

sowie durch Schall beeinflusster Bereich).<br />

In Fällen von Prognoseunsicherheiten wird für die weitere<br />

Planung nach dem Vorsorgeprinzip der schlechteste anzunehmende<br />

Fall (engl. worst case) zugrunde gelegt.<br />

1<br />

Definition nach RAA 2008 und RAL-E 2008<br />

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