RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Verkehrsraum 1<br />
Vermeidungsmaßnahme<br />
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme<br />
Wirkfaktor / Wirkung<br />
Wirkraum / Wirkdistanz<br />
worst case-Betrachtung<br />
Der Verkehrsraum für den Kraftfahrzeugverkehr umfasst den<br />
vom Fahrzeug eingenommenen Raum, die seitlichen und<br />
oberen Bewegungsspielräume sowie die Räume über Randund<br />
Seitenstreifen und bei Landstraßen den befahrbaren<br />
Entwässerungsrinnen.<br />
Maßnahme, durch die mögliche Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft dauerhaft ganz oder teilweise (Minderung)<br />
vermieden werden können.<br />
Hierzu zählen insbesondere<br />
- Veränderungen des Bauentwurfes (z.B. hinsichtlich des<br />
Linienführung oder Gradiente),<br />
- bautechnische Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Querungshilfen<br />
für Tiere) und<br />
- Schutzmaßnahmen (temporär / dauerhaft) für die einzelnen<br />
Schutzgüter (z. B. Einzäunungen, Schutzpflanzungen,<br />
Lärmschutz).<br />
Artenschutzrechtlich veranlasste Ausgleichsmaßnahme<br />
nach § 44 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG. In der Regel Maßnahme<br />
zur Habitatentwicklung. Die Maßnahmenwirksamkeit<br />
muss zum Zeitpunkt des Eingriffes gegeben sein („vorgezogen“).<br />
Als Wirkfaktoren werden allgemein Ursachen definiert, die<br />
Auswirkungen auslösen. Im Kontext der Eingriffsregelung<br />
werden hinsichtlich eines Straßenbauvorhabens als Wirkfaktoren<br />
anlage-, betriebs- und bauspezifische Vorgänge bezeichnet,<br />
die über Ursache-Wirkungsbeziehungen unterschiedliche<br />
Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />
verursachen können. Die einzelnen Veränderungen sind ursächlich<br />
auf diese Faktoren, d.h. bestimmte Projektmerkmale<br />
bzw. Vorhabensphasen zurückzuführen bzw. hängen mit<br />
diesen zusammen.<br />
Die quantitative und qualitative Intensität / Dimension des<br />
Wirkfaktors wir als Wirkung bezeichnet.<br />
Reichweite einer straßenbaubedingten Wirkung, die eine<br />
Veränderung der Ist-Situation hervorrufen kann (Bereich des<br />
Baufeldes und engeres Umfeld sowie durch z. B. visuelle<br />
Beunruhigung, Lichtreflexion, Streulicht, Silhouettenwirkung<br />
sowie durch Schall beeinflusster Bereich).<br />
In Fällen von Prognoseunsicherheiten wird für die weitere<br />
Planung nach dem Vorsorgeprinzip der schlechteste anzunehmende<br />
Fall (engl. worst case) zugrunde gelegt.<br />
1<br />
Definition nach RAA 2008 und RAL-E 2008<br />
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