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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Dies kann soweit erforderlich auch durch FCS-Maßnahmen oder Maßnahmenbündel<br />

gemeinsam mit anderen Eingriffsträgern oder der Naturschutzverwaltung im Sinne regionaler<br />

Artenschutzprogramme erreicht werden.<br />

Die entscheidende Rolle, nicht nur für die Bewertung, ob der Tatbestand eines artenschutzrechtlichen<br />

Verbotes erfüllt ist, sondern auch für die Bewertung des Erhaltungszustandes im<br />

Rahmen der Ausnahmeprüfung, spielt die Identifikation von möglichen Engpasssituationen<br />

einer Art bzw. einer Population, deren Beseitigung – möglichst früh vor dem Eingriff – Ausnahmeoptionen<br />

schaffen.<br />

Für die Prüfung der vorgebrachten Gemeinwohlgründe ist die Zulassungsbehörde zuständig.<br />

Generell gilt für die Alternativenprüfung die Anforderung, ein (Gesamt-)Konzept größtmöglicher<br />

Schonung zu entwickeln. Falls ein Vorhaben oder ein Vorhabensbestandteil trotz Eintretens<br />

eines Verbotstatbestandes zugelassen werden soll, muss nachgewiesen werden, dass<br />

keine weniger belastende und zugleich zumutbare Alternativlösung existiert. Die Erforderlichkeit,<br />

diesen Schritt nachzuholen oder zu wiederholen, kann artenschutzrechtlich ausgelöst<br />

werden.<br />

Das Ablaufschema zur Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung<br />

ist Inhalt der anschließenden Abbildung.<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 35

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