RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
• Qualitätssicherung und Risikomanagement: Fachinhaltliche Prüfung der Qualität der<br />
Planunterlagen, Aussagen zu erforderlichen Kontrollen und zum Umgang mit Prognoseunsicherheiten<br />
4.2 Schnittstellen zwischen landschaftspflegerischem Begleitplan und Artenschutzbeitrag<br />
In der Abfolge der Arbeitsschritte ergeben sich unter Beachtung der unterschiedlichen<br />
Rechtsbezüge folgende Verknüpfungen zwischen den Arbeitsschritten des LBP und des<br />
ASB, die ein iteratives Vorgehen begründen:<br />
Tabelle 1 Verknüpfung der Arbeitsschritte von Eingriffsregelung (Schutzgut Pflanzen und Tiere)<br />
und Artenschutz im Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />
Eingriffsregelung<br />
(Schutzgut Pflanzen und Tiere)<br />
Planungsraumanalyse und Bestandserfassung<br />
Erfassung von Pflanzen und Tieren als<br />
Teil des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />
ggf. Ergänzung weiterer planungsrelevanter<br />
(Indikator-)Arten, insbesondere besonders geschützte<br />
Arten<br />
Erfassung Wirkfaktoren (grds. Ebene) / Überschlägige<br />
Wirkungsprognose<br />
Übernahme<br />
von Inhalten<br />
<br />
<br />
<br />
Artenschutz<br />
Erfassung besonders geschützter Arten<br />
Auswahl relevanter Arten<br />
- alle Arten nach Anhang IV FFH-RL (Pflanzen<br />
und Tiere)<br />
- Europäische Vogelarten nach Artikel 1<br />
VSchRL<br />
Übernahme der Wirkfaktoren und Prüfung im<br />
Hinblick auf ihre Relevanz für die Artenschutzbelange<br />
Ermittlung relevanter Funktionen und Strukturen<br />
zur Erfassung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes und des<br />
Landschaftsbildes<br />
Abgrenzung von Bezugsräumen<br />
<br />
<br />
<br />
Auswahl relevanter Funktionen und Strukturen<br />
(Elemente) für die ausgewählten Arten<br />
(Fortpflanzungs- und Ruhestätten)<br />
Abgrenzung von artspezifischen Lebensräumen<br />
(Ebene: lokale Population, Individuum)<br />
Dokumentation des Auswahlprozesses / Abstimmung von Untersuchungsrahmen und Untersuchungsgebiet<br />
Erfassung der Biotopstrukturen (ggf. Erfassung<br />
bestimmter Vegetationsstrukturen, wenn z. B.<br />
im Hinblick auf geschützte Insektenarten das<br />
Vorkommen bestimmter Pflanzen bzw. Blühaspekte<br />
von Bedeutung ist)<br />
Erfassung zusätzlicher Arten (charakteristische<br />
Arten mit Indikatorfunktion)<br />
Überprüfung / ggf. Neuabgrenzung des Untersuchungsraumes<br />
für weitere planungsrelevan-<br />
<br />
<br />
<br />
Erfassung ausgewählter geschützter Arten im<br />
Untersuchungsgebiet; artspezifische Erfassung<br />
der relevanten Strukturen und Elemente<br />
(Pflanzenstandorte, „Schlüsselhabitate“ /<br />
„Engpasselemente“), zusätzlich z. B. die Verteilung<br />
von Baumhöhlen in einem Waldbestand<br />
Überprüfung / ggf. Neuabgrenzung des Untersuchungsraumes,<br />
ggf. zusätzliche Nacherfas-<br />
Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 13