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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

• Qualitätssicherung und Risikomanagement: Fachinhaltliche Prüfung der Qualität der<br />

Planunterlagen, Aussagen zu erforderlichen Kontrollen und zum Umgang mit Prognoseunsicherheiten<br />

4.2 Schnittstellen zwischen landschaftspflegerischem Begleitplan und Artenschutzbeitrag<br />

In der Abfolge der Arbeitsschritte ergeben sich unter Beachtung der unterschiedlichen<br />

Rechtsbezüge folgende Verknüpfungen zwischen den Arbeitsschritten des LBP und des<br />

ASB, die ein iteratives Vorgehen begründen:<br />

Tabelle 1 Verknüpfung der Arbeitsschritte von Eingriffsregelung (Schutzgut Pflanzen und Tiere)<br />

und Artenschutz im Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />

Eingriffsregelung<br />

(Schutzgut Pflanzen und Tiere)<br />

Planungsraumanalyse und Bestandserfassung<br />

Erfassung von Pflanzen und Tieren als<br />

Teil des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

ggf. Ergänzung weiterer planungsrelevanter<br />

(Indikator-)Arten, insbesondere besonders geschützte<br />

Arten<br />

Erfassung Wirkfaktoren (grds. Ebene) / Überschlägige<br />

Wirkungsprognose<br />

Übernahme<br />

von Inhalten<br />

<br />

<br />

<br />

Artenschutz<br />

Erfassung besonders geschützter Arten<br />

Auswahl relevanter Arten<br />

- alle Arten nach Anhang IV FFH-RL (Pflanzen<br />

und Tiere)<br />

- Europäische Vogelarten nach Artikel 1<br />

VSchRL<br />

Übernahme der Wirkfaktoren und Prüfung im<br />

Hinblick auf ihre Relevanz für die Artenschutzbelange<br />

Ermittlung relevanter Funktionen und Strukturen<br />

zur Erfassung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und des<br />

Landschaftsbildes<br />

Abgrenzung von Bezugsräumen<br />

<br />

<br />

<br />

Auswahl relevanter Funktionen und Strukturen<br />

(Elemente) für die ausgewählten Arten<br />

(Fortpflanzungs- und Ruhestätten)<br />

Abgrenzung von artspezifischen Lebensräumen<br />

(Ebene: lokale Population, Individuum)<br />

Dokumentation des Auswahlprozesses / Abstimmung von Untersuchungsrahmen und Untersuchungsgebiet<br />

Erfassung der Biotopstrukturen (ggf. Erfassung<br />

bestimmter Vegetationsstrukturen, wenn z. B.<br />

im Hinblick auf geschützte Insektenarten das<br />

Vorkommen bestimmter Pflanzen bzw. Blühaspekte<br />

von Bedeutung ist)<br />

Erfassung zusätzlicher Arten (charakteristische<br />

Arten mit Indikatorfunktion)<br />

Überprüfung / ggf. Neuabgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

für weitere planungsrelevan-<br />

<br />

<br />

<br />

Erfassung ausgewählter geschützter Arten im<br />

Untersuchungsgebiet; artspezifische Erfassung<br />

der relevanten Strukturen und Elemente<br />

(Pflanzenstandorte, „Schlüsselhabitate“ /<br />

„Engpasselemente“), zusätzlich z. B. die Verteilung<br />

von Baumhöhlen in einem Waldbestand<br />

Überprüfung / ggf. Neuabgrenzung des Untersuchungsraumes,<br />

ggf. zusätzliche Nacherfas-<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 13

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