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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Kap.<br />

Nr.<br />

Thema<br />

4.3 Zusammenfassung der<br />

Beeinträchtigungen<br />

allgemeine Hinweise<br />

bensraumfunktion und ihre jeweiligen Standortfaktoren abgebildet<br />

werden.<br />

Darüber hinaus sind die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

zu ermitteln.<br />

tabellarische Übersicht der wesentlichen Konflikte<br />

5 Maßnahmenplanung Der Verursacher ist zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen)<br />

oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).<br />

Bei der Festsetzung von Art und Umfang der Maßnahmen<br />

sind die Programme und Pläne nach den §§ 10 und 11<br />

zu berücksichtigen. (§ 15 Absatz 2 BNatSchG)<br />

5.1 Ableiten des<br />

Maßnahmenkonzeptes<br />

Da die Zielsetzung der Maßnahmen ausführlich in den Maßnahmenblättern<br />

begründet und beschrieben werden (siehe<br />

Anlage I), reicht es an dieser Stelle aus, das methodische Gerüst<br />

der Maßnahmenplanung zu erläutern und eine tabellarische<br />

Übersicht der wesentlichen Kompensationsziele innerhalb<br />

der einzelnen Bezugs-/ Maßnahmenräume zu erstellen.<br />

Das Maßnahmenkonzept soll aus einem naturschutzfachlichen<br />

Leitbild entwickelt werden, welches einerseits aus den<br />

Zielen und Maßnahmen der Landschaftsplanung und weiterer<br />

Fachpläne und andererseits aus dem Schutzwürdigkeitsprofil<br />

und den derzeitigen Funktionsausprägungen in den jeweiligen<br />

Bezugsräumen abzuleiten ist.<br />

Aufgrund der spezifischen rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes<br />

und des Natura 2000-Gebietsschutzes werden in<br />

der Abfolge der Maßnahmenplanung zunächst die erforderlichen<br />

funktionserhaltenden (CEF) und kompensatorischen<br />

(FCS) Maßnahmen für den Artenschutz sowie die Kohärenzsicherungsmaßnahmen<br />

des Gebietsschutzes (FFH) konzipiert.<br />

Darauf aufbauend sind für die beeinträchtigten planungsrelevanten<br />

Funktionen aus der Eingriffsregelung, die<br />

über die Betroffenheit von Arten und Lebensstätten hinausgehen<br />

und nicht über hierfür vorgesehenen Maßnahmen multifunktional<br />

kompensiert werden, weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

zu planen.<br />

=> RE-Erläuterungsbericht Kap. 6.4<br />

5.2 Maßnahmenübersicht Erstellung einer Übersichtstabelle aller Maßnahmen (einschl.<br />

Vermeidungsmaßnahmen aus Kap. 3) mit Angabe des Maßnahmenkürzels,<br />

der Kurzbeschreibung (Titel) und der Flächengröße<br />

6 Gesamtbeurteilung des<br />

Eingriffs<br />

Ggf. können hier auch Maßnahmen zusammengefasst werden<br />

(z. B. Gestaltungsmaßnahmen oder ähnliche Maßnahmentypen).<br />

=> RE-Erläuterungsbericht Kap. 6.4<br />

Verweis auf Anlage II Vergleichende Gegenüberstellung<br />

Abschließende Aussage, ob die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />

gleichartig ausgeglichen oder gleichwertig ersetzt<br />

werden können und ob das Landschaftsbild landschaftsge-<br />

Merkblatt<br />

(MB)<br />

MB 26<br />

MB 27<br />

MB 28<br />

MB 29<br />

MB 30<br />

MB 31<br />

MB 32<br />

MB 33<br />

MB 34<br />

IV<br />

Anhang IV AH 1 Kommentierte Mustergliederung landschaftspflegerischer Begleitplan

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