RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Kap.<br />
Nr.<br />
Thema<br />
4.3 Zusammenfassung der<br />
Beeinträchtigungen<br />
allgemeine Hinweise<br />
bensraumfunktion und ihre jeweiligen Standortfaktoren abgebildet<br />
werden.<br />
Darüber hinaus sind die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
zu ermitteln.<br />
tabellarische Übersicht der wesentlichen Konflikte<br />
5 Maßnahmenplanung Der Verursacher ist zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen)<br />
oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).<br />
Bei der Festsetzung von Art und Umfang der Maßnahmen<br />
sind die Programme und Pläne nach den §§ 10 und 11<br />
zu berücksichtigen. (§ 15 Absatz 2 BNatSchG)<br />
5.1 Ableiten des<br />
Maßnahmenkonzeptes<br />
Da die Zielsetzung der Maßnahmen ausführlich in den Maßnahmenblättern<br />
begründet und beschrieben werden (siehe<br />
Anlage I), reicht es an dieser Stelle aus, das methodische Gerüst<br />
der Maßnahmenplanung zu erläutern und eine tabellarische<br />
Übersicht der wesentlichen Kompensationsziele innerhalb<br />
der einzelnen Bezugs-/ Maßnahmenräume zu erstellen.<br />
Das Maßnahmenkonzept soll aus einem naturschutzfachlichen<br />
Leitbild entwickelt werden, welches einerseits aus den<br />
Zielen und Maßnahmen der Landschaftsplanung und weiterer<br />
Fachpläne und andererseits aus dem Schutzwürdigkeitsprofil<br />
und den derzeitigen Funktionsausprägungen in den jeweiligen<br />
Bezugsräumen abzuleiten ist.<br />
Aufgrund der spezifischen rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes<br />
und des Natura 2000-Gebietsschutzes werden in<br />
der Abfolge der Maßnahmenplanung zunächst die erforderlichen<br />
funktionserhaltenden (CEF) und kompensatorischen<br />
(FCS) Maßnahmen für den Artenschutz sowie die Kohärenzsicherungsmaßnahmen<br />
des Gebietsschutzes (FFH) konzipiert.<br />
Darauf aufbauend sind für die beeinträchtigten planungsrelevanten<br />
Funktionen aus der Eingriffsregelung, die<br />
über die Betroffenheit von Arten und Lebensstätten hinausgehen<br />
und nicht über hierfür vorgesehenen Maßnahmen multifunktional<br />
kompensiert werden, weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
zu planen.<br />
=> RE-Erläuterungsbericht Kap. 6.4<br />
5.2 Maßnahmenübersicht Erstellung einer Übersichtstabelle aller Maßnahmen (einschl.<br />
Vermeidungsmaßnahmen aus Kap. 3) mit Angabe des Maßnahmenkürzels,<br />
der Kurzbeschreibung (Titel) und der Flächengröße<br />
6 Gesamtbeurteilung des<br />
Eingriffs<br />
Ggf. können hier auch Maßnahmen zusammengefasst werden<br />
(z. B. Gestaltungsmaßnahmen oder ähnliche Maßnahmentypen).<br />
=> RE-Erläuterungsbericht Kap. 6.4<br />
Verweis auf Anlage II Vergleichende Gegenüberstellung<br />
Abschließende Aussage, ob die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />
gleichartig ausgeglichen oder gleichwertig ersetzt<br />
werden können und ob das Landschaftsbild landschaftsge-<br />
Merkblatt<br />
(MB)<br />
MB 26<br />
MB 27<br />
MB 28<br />
MB 29<br />
MB 30<br />
MB 31<br />
MB 32<br />
MB 33<br />
MB 34<br />
IV<br />
Anhang IV AH 1 Kommentierte Mustergliederung landschaftspflegerischer Begleitplan