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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Nr.<br />

Prüfkriterium<br />

4.12 Ist ein ausreichend konkretes und geeignetes Pflege- und Entwicklungskonzept<br />

enthalten?<br />

4.13 Sind die standortgebundenen Maßnahmen so begründet, dass sie notfalls<br />

auch über eine Enteignung umgesetzt werden könnten?<br />

4.14 Wurden Maßnahmen aus Flächen- oder Ökopools verwendet? Sind<br />

diese ausreichend funktional begründet? Wurde hierbei das Vorrangprinzip<br />

„Ausgleich vor Ersatz“ berücksichtigt?<br />

4.15 Sind für Maßnahmen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht ausreichend<br />

geklärt ist, geeignete Nachkontrollen vorgesehen und sind<br />

die erforderlichen Vorgaben und Zielzustände dargelegt (v.a. mit Blick<br />

auf die CEF- und FCS-Maßnahmen)?<br />

4.16 Sind die erforderlichen Standortbedingungen (Boden, Wasserhaushalt,<br />

Relief, Exposition etc.) zur Umsetzung der Maßnahmen gegeben?<br />

4.17 Sind vorhandene Leitungen (z. B.: Ver- und Entsorgung) bei der Maßnahmenplanung<br />

(z. B.: hinsichtlich spezifischer Abstandsregelungen)<br />

soweit erforderlich berücksichtigt worden?<br />

4.18 Sind vorhandene Bodendenkmale berücksichtigt und deren mögliche<br />

Erfassung vor Bauausführung mit der Denkmalschutzbehörde geklärt<br />

worden?<br />

4.19 Sind Restriktionen, wie Nachbarschaftsrecht oder Abstandsregelungen<br />

bei der Maßnahmenplanung (z. B.: Einhaltung von Pflanzabständen;<br />

Einhaltung von Auflagen aus dem Sicherheitsaudit, wie Sichtdreiecke)<br />

berücksichtigt worden? Sind Grunddienstbarkeiten und andere Nutzungseinschränkungen<br />

(soweit vor Plafe bekannt) von Maßnahmenflächen<br />

berücksichtigt?<br />

4.20 Sind die baulichen Voraussetzungen zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen<br />

ausreichend berücksichtigt worden (z.B: Kreuzungsproblematik<br />

bei Positionierung von Leit- und Sperreinrichtungen)?<br />

4.21 Liegt insbesondere bei gewässerbaulichen Maßnahmen die Maßnahmenplanung<br />

in ausreichender Detailschärfe vor (z. B.: Vorlage hydraulischer<br />

Berechnungen)?<br />

4.22 Sind gesondert ausgewiesene Materialien zur Maßnahmenumsetzung<br />

verfügbar (z. B.: gebietseigenes Pflanzmaterial/Saatgut)?<br />

4.23 Wurde geprüft, ob durch die Baumaßnahme anfallende Materialien für<br />

die Maßnahmengestaltung verwendet werden können (z. B.: anfallendes<br />

Rodungsmaterial für die Anreicherung mit Totholz; Mähgut als<br />

Mulchmaterial)?<br />

4.24 Erlaubt die vorgegebene Maßnahmenplanung eine vertretbare Flexibilität<br />

bei der Ausführungsplanung (z. B.: Pflanzenarten, -qualitäten),<br />

ohne dass hierdurch das Maßnahmenziel oder der Kompensationserfolg<br />

gefährdet wird?<br />

4.25 Ist die künftige Nutzung / Pflege (z. B.: Beweidung, Mahd, Gehölzpflege)<br />

der Maßnahmenflächen vorgeklärt (Eigentümer, Pächter oder Institutionen)?<br />

4.26 Sind insbesondere bei den artenschutzrechtlich begründeten Maßnahmen<br />

Umsetzungszeiträume und -fristen angegeben?<br />

erfüllt<br />

Anforderung<br />

nicht<br />

erfüllt<br />

nicht relevant<br />

Anhang IV AH 3 Checklisten<br />

V

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