RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Nr.<br />
Prüfkriterium<br />
4.12 Ist ein ausreichend konkretes und geeignetes Pflege- und Entwicklungskonzept<br />
enthalten?<br />
4.13 Sind die standortgebundenen Maßnahmen so begründet, dass sie notfalls<br />
auch über eine Enteignung umgesetzt werden könnten?<br />
4.14 Wurden Maßnahmen aus Flächen- oder Ökopools verwendet? Sind<br />
diese ausreichend funktional begründet? Wurde hierbei das Vorrangprinzip<br />
„Ausgleich vor Ersatz“ berücksichtigt?<br />
4.15 Sind für Maßnahmen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht ausreichend<br />
geklärt ist, geeignete Nachkontrollen vorgesehen und sind<br />
die erforderlichen Vorgaben und Zielzustände dargelegt (v.a. mit Blick<br />
auf die CEF- und FCS-Maßnahmen)?<br />
4.16 Sind die erforderlichen Standortbedingungen (Boden, Wasserhaushalt,<br />
Relief, Exposition etc.) zur Umsetzung der Maßnahmen gegeben?<br />
4.17 Sind vorhandene Leitungen (z. B.: Ver- und Entsorgung) bei der Maßnahmenplanung<br />
(z. B.: hinsichtlich spezifischer Abstandsregelungen)<br />
soweit erforderlich berücksichtigt worden?<br />
4.18 Sind vorhandene Bodendenkmale berücksichtigt und deren mögliche<br />
Erfassung vor Bauausführung mit der Denkmalschutzbehörde geklärt<br />
worden?<br />
4.19 Sind Restriktionen, wie Nachbarschaftsrecht oder Abstandsregelungen<br />
bei der Maßnahmenplanung (z. B.: Einhaltung von Pflanzabständen;<br />
Einhaltung von Auflagen aus dem Sicherheitsaudit, wie Sichtdreiecke)<br />
berücksichtigt worden? Sind Grunddienstbarkeiten und andere Nutzungseinschränkungen<br />
(soweit vor Plafe bekannt) von Maßnahmenflächen<br />
berücksichtigt?<br />
4.20 Sind die baulichen Voraussetzungen zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen<br />
ausreichend berücksichtigt worden (z.B: Kreuzungsproblematik<br />
bei Positionierung von Leit- und Sperreinrichtungen)?<br />
4.21 Liegt insbesondere bei gewässerbaulichen Maßnahmen die Maßnahmenplanung<br />
in ausreichender Detailschärfe vor (z. B.: Vorlage hydraulischer<br />
Berechnungen)?<br />
4.22 Sind gesondert ausgewiesene Materialien zur Maßnahmenumsetzung<br />
verfügbar (z. B.: gebietseigenes Pflanzmaterial/Saatgut)?<br />
4.23 Wurde geprüft, ob durch die Baumaßnahme anfallende Materialien für<br />
die Maßnahmengestaltung verwendet werden können (z. B.: anfallendes<br />
Rodungsmaterial für die Anreicherung mit Totholz; Mähgut als<br />
Mulchmaterial)?<br />
4.24 Erlaubt die vorgegebene Maßnahmenplanung eine vertretbare Flexibilität<br />
bei der Ausführungsplanung (z. B.: Pflanzenarten, -qualitäten),<br />
ohne dass hierdurch das Maßnahmenziel oder der Kompensationserfolg<br />
gefährdet wird?<br />
4.25 Ist die künftige Nutzung / Pflege (z. B.: Beweidung, Mahd, Gehölzpflege)<br />
der Maßnahmenflächen vorgeklärt (Eigentümer, Pächter oder Institutionen)?<br />
4.26 Sind insbesondere bei den artenschutzrechtlich begründeten Maßnahmen<br />
Umsetzungszeiträume und -fristen angegeben?<br />
erfüllt<br />
Anforderung<br />
nicht<br />
erfüllt<br />
nicht relevant<br />
Anhang IV AH 3 Checklisten<br />
V